Parken
Seit Juli sind in Ludwigsburg viele vorher freie Parplätze kostenpflichtig geworden. Muss auf Strassen auf denen jetzt bezahlt werden muss irgendwie daraufhingewiesen werden,oder reicht
ein Parkautomat(kleiner dunkler Kasten),
der von parkenden Autos oft verdeckt wird.
Mit freundlichem Gruß
K.H.D.
Abweichungen von er allgemeinen Parkerlaubnis gem. §12 StVO, wie zB. Halteverbote oder eben auch Kostenpflicht, müssen ausgeschildert sein.
Und ebenso wie Halteverbote entweder direkt an der Fahrbahn entlang, oder eben auch als Zonenbeschilderung an den Einfahrten der Zone bzw. des Bereichs. Wie es zB. bei der "Umwelzone" oder "verkehrsberuhigter Bereich" (umgangssprachlich "Spielstraße") ausgeschildert ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort, warte jetzt mal auf den
angekündigten Strafzettel.
Mit Freundlichem Gruß
K.H.D.