Mercedes c 220 Getriebe Problem
Hallo zusammen ich habe ein Mercedes c 220 cdi bj 2011 limosine mit dem 7 Gang Getriebe da habe ich das schöne Problem das wen ich mit dem auto egal ob alleine oder mit 4 personen im Auto ob ich oder meine Frau unterwegs ist wen man etwas zügig vom Gas runter geht schaltet das Auto so heftigen runter das es anfänget zu schlagen das heisst aber nur einen Gang meistens vom 3 in den 2 oder stellt es euch so vor du bist mit deiner Familie unterwegs mit 50 in der Stadt gehst runter vom Gaspedal weil zB ne Ampel rot wird du gehst runter vom Gaspedal und einwenich festser in die bremse das Automatik Getriebe ist auch E gestellt nicht auf S das schaltete das Getriebe so stark runter das man es richtig schlagen hört Mercedes Benz meinte es wäre die Software also habe ich das machen lassen da noch neuwagen Garantie drauf ist kaum vom Hof runter wider jetzt meinte die Werkstatt sie finden nichts sie könnten nichts machen da kein Fehler im computer sei muß ich dass jetzt so hin nehmen oder was könnte das sein nächsten Monat ist die Garantie nämlich abgelaufenen
Wenn Du meinst das es Probleme mit dem Getriebe gibt und die nix finden (zunächst), würde sich vielleicht eine Garantieverlängerung von Mercedes (falls im Angebot) anbieten, denn Getriebe insbesondere Automatikgetriebe sind im Austausch nicht gerade billig.
Außerdem würde ich mal mit einem Werkstattmeister eine Probefahrt mit Deinem Auto machen, um die Problematik offensichtlich zu machen.
Wieso "Garantieverlängerung"??? @Yarisdriver
Der Fehler/Schaden wurde doch bereits noch INNERHALB sogar der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Neufahrzeuge ordnungsgemäß und rechtswirksam dem Hersteller bzw. verkaufenden Händler gemeldet .. und bisher ja offenbar nach diversen Reparaturversuchen immer noch nicht behoben.
Das Einzige, was zur sicheren Wahrung der Rechte aus Gewährleistungsfall getan werden sollte, ist, dem Vertragspartner (Händler, Werksniederlassung, Hersteller) SCHRIFTLICH und gegen Empfangsbestätigung (z.B. Einschreiben) die bisher "erfolglosen Nachbesserungsversuche bezüglich des Gewährleistungsfalles vom //Datum der ersten Schadenmeldung an MB bzw. Händler//" anzuzeigen und evtl. zusätzlich eine letzte Frist für EINE weitere Nachbesserung zu setzen; andernfalls über die Rückabwicklung des kompletten Kaufvertrages (früher: Wandlung des Kaufvertrages) 'zu reden' wäre.
Was denkste, wie schnell Die dann in die Puschen kommen .. UND sie haben keinen Grund mehr, die Nachbesserung evtl. vorsätzlich bis nach Ablauf der Gewährleistungszeit hinausschieben zu wollen um damit dem Kunden IHRE EIGENEN Pflichten und Kosten aufbürden zu können.
DAS geht zumindest für DIESES hier vorliegende Fehler-/Schadenbild dann nicht mehr; da der Schaden bereits VOR Ablauf der Gewährleistungs- (oder auch einer evtl. nachgeschalteten Garantiefrist) rechtswirksam und n a c h w e i s l i c h dem Vertragspartner zugegangen ist und damit bekannt gemacht wurde.