Zulassungsstelle verweigert Zulassung eines Pkw
Meine Schwester lebt in den USA. Sie kommt mit ihrem Ehemann jährlich für 2-3 Monate nach Deutschland, meldet ihren Pkw an und bei der Ausreise wieder ab. Das ging seit Jahren(!) ohne Beanstandung.
Nun behauptet der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle, meine Schwester müsste ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
Ist dies nach STVZO korrekt? Wie soll sie sich verhalten?
Die Aussage des Sachbearbeiters ist soweit korrekt; es gibtdaaber"Ermessensspielräume", die der "gute Mann" wohlnicht ausschöpfen konnte .. oder wollte.
Die "StVZO"; heute FZV (FahrzeugZulassungsVerordnung) genannt umfasst eher die fahrzeugspezifischen Zulassungsvorschriften eines Fahrzeugs, NICHT aber die halterbezogenen Ausführungsverordnungen.
Vielleicht malbeimDienststellenLEITER vorsprechen und ihm die Sachlage erläutern; vielleicht geht DA ja eher was?!
Good luck!!
Warum wird der Wagen bei der Zulassungsstelle "angemeldet" und was bedeutet "angemeldet" - deutsche Kennzeichen, also Zulassung?
Das Fahrzeug muss in D zugelassen sein, wenn es hier seine Hauptnutzung hat, mehr als 185 Tage (über insgesamt 6 Monate) innerhalb 12 Monaten hier genutzt wird. Sind es weniger als 6 Monate, dann ist auch keine Zulassung in D notwendig.
Für eine Zulassung in D muss auch eine D-Anschrift vorhanden sein und wenn ein Deutscher (staatsbürgerschaft) einen deutschen Wohnsitz (Anschrift) hat, dann ist dies automatisch sein Hauptwohnsitz, auch dann, wenn man sich dort nicht mal eine einzige Sekunde aufhält.
Das hat nichts mit der StVZO (bis 2/2007) oder FZV (seit 3/2007) zu tun, sondern ist Staatsbürgerrecht und steht im Grundgesetz (und ist außerhalb jeglichem Ermessensspielraums von wem auch immer).
Was der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle jetzt erzählt hat, ist völlig richtig, was in den Jahren vorher abgelaufen ist, das war (anscheinend) falsch,
oder wurde falsch interpretiert, bzw. in falsche Zusammenhänge gesetzt. Hauptwohnsitz hat nicht unmittelbar etwas mit Steuer- oder Sozialabgabepflicht zu tun.
Steuer- und Sozialabgabepflichtig wird man, wenn man als Deutscher seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Dafür muss man auch keinen Wohnsitz (Meldeadresse) in D haben.
Steuerpflicht erreicht man allein durch ausreichende Anwesenheit in D, kann zB. Boris Becker (u.a.) ein Lied von singen.
Aber zurück zu meiner Eingangsfrage:
Warum der Wagen bei der Zulassungsstelle in D "angemeldet"?
Wenn ein deutscher Staatsbürger ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in D führt (fährt, Fahrer), dann ist das Fahrzeug in D steuerpflichtig (aber nicht zulassungspflichtig).
Sollte dem so sein, dann nach der Einreise beim Finanzamt am Nutzungsort - KFZ-Steuerstelle - melden (unverzüglich, innerhalb von 3 Arbeitstagen) und für den Nutzungszeitraum die KFZ-Steuer entrichten - und gut ist.
zunächst mal Dank euch beiden für die schnelle Antwort - eine solche brauche ich auch.
Also nochmals: der Wagen steht (abgemeldet, ohne Kennzeichen) in der Garage meiner Schwester, und er soll nun, für die Dauer ihres Aufenthaltes mit (nach Möglichkeit den alten) Kennzeichen (für mich bedeutet dies "angemeldet") versehen werden.
Vielleicht könnt ihr euch nochmals schnell melden - ich will heute meine Schwester zur Anlassungsstelle begleiten und den Sachbearbeiter um Auskunft bitten, auf welcher Rechtsgrundlage er seine Entscheidung fällt.
Welche Möglichkeit hätten wir noch? Wie gesagt: dieses Prozedere hat seit vielen Jahren in der Vergangenheit immer geklappt, es gab noch nie Schwierigkeiten.
... anderer Vorschlag:
FALLS Deine Schwester bei ihren jährlichen 2-3 monatigen Besuchen immer den gleichen Zeitraum (monatsmäßig gesehen) wählt, dann soll sie doch das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zulassen;hier offenbar jetzt 08 (August) bis 10 (Oktober)
DANN NÄMLICH braucht sie nicht jedes Mal das ganze Zulassungsprocedere zu durchlaufen; das Fahrzeug ist dann automatisch jährlich wiederkehrend vom 01. August - 0°°h bis 31.Oktober - 24°°h zugelassen .. und NUR für diesen Zeitraum werden AUTOMATISCH KFZ-Steuer und auch Versicherungsprämie fällig. Außerhalb dieses Zeitraums gilt das Fahrzeug als (früher: vorübergehend) stillgelegt und darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum betrieben oder geparkt/abgestellt werden.
Einzige Voraussetzung ist jedoch nach wie vor der (Haupt)Wohnsitz in Deutschland; aber DAS lässt sich ja einmalig einrichten:
Mit der amerikanischen Meldebescheinigung bzw. Vergleichbarem zum Einwohnermeldeamt tigern und sich ummelden auf die Adresse des Aufenthaltsorts in DEUTSCHLAND während ihrer Anwesenheit. Das ist ja als deutsche Staatsbürgerin?! kein Problem ... und vor Abreise wieder abmelden; das Auto bleibt ja weiter per Ruheversicherung und -zulassung bis zur nächsten Gültigkeitsperiode; hier im Beispiel 01. August 2014 ohne weiteren "Verwaltungsakt" .. ich sag'mal salopp "ruhend zugelassen";die Zulassung ruht ja auch nur - und lebt im nächsten August automatisch für die gewählten 3 Monate wieder auf.
Die Ummeldung auf deutsche Adresse muss bei diesem Besuch unter 6 Monaten einmalig NUR der Fahrzeughalter vornehmen; der/dieMitreisenden - hier der Ehemann - können sich derweil entspannt zurücklehnen
Ich hoffe, damit "gehelft zu haben" ^^
Good Luck @your sister
Der Fahrzeughalter, der/diejenige auf den das Fahrzeug zugelassen wird, muss einen deutschen Wohnsitz haben. Das geht um Zustellung der Bußgeldbescheide, ladungsfähige Adresse, ...
Und wenn eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft eine (Melde-)Adresse in D hat, dann ist das der Hauptwohnsitz dieser Person.
Das ist "automatisch" so und ist seit Gründung der Bundesrepublik schon immer so gewesen. Vielleicht ist das bisher nicht so verstanden worden, oder einem selbst klar gewesen, oder man es nicht wahr haben wollen.
Das hat nichts mit der tatsächlichen Aufenthaltsdauer unter dieser Anschrift oder dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt zu tun.
Dass damit gewisse Einkommenssteuer- und sozialechtlichen Dinge zu klären sind, das war auch schon immer so. Auch wenn es einem nicht bewusst war oder man nicht wissen wollte.
Ich verstehe allerdings nicht, wo aktuell das Problem sein soll. Wenn Deine Schwester füher das Fahzeug auf sich zugelassen hatte, musste sie doch auch eine deutsche Adresse gehabt haben, an der sie "polizeilich gemeldet" war - und das war ihr Hauptwohnsitz.
Ein Deutscher mit deutscher Adresse, da gibt es nichts zu diskutieren. Das liegt auch nicht an dem Mitarbeiter der Zulassungsstelle oder einem Ermessensspielraum zu tun. Selbst Merkel, Gauk und Jauch können daran nichts (ver)ändern.
Wo ist jetzt das Problem?
Dass Euch das bisher nicht so klar war oder verdrängt wurde und die anderen Dinge, die - zugegeben unangenehmer Weise - dazu gehören bisher einfach bewusst oder in Unkenntnis missachtet hattet?
Etwas genauer: meine Schwester ist seit einigen Jahren amerikanische Staatsbürgerin und lebt in den USA. Sie besitzt hier in Deutschland ein Haus, in dem sie sich während der 2-3 Monate aufhält. Natürlich hat sie hier in Deutschland eine Adresse, sie zahlt ja auch Grundsteuer etc.
Sie hatte ja bis jetzt auch nie Schwierigkeiten, ihren Pkw mit Kennzeichen ("anmelden") für die Dauer ihres Aufenthaltes zu versehen. Bis jetzt...
Alles sehr, sehr ärgerlich. Auch der "Ton" des Sachbearbeiters lässt sehr zu wünschen übrig.
Anmeldung so nicht möglich, da Sie Ihren Hauptwohnsitz in Amerika hat.
Deutschland wäre nur Zweitwohnsitz.
Standortzulassung gab es mal nun ist der Hauptwohnort bei der Zulassung entscheidend.
Möglich wäre Halter Du dodu01 und Versicherungs-nehmer event. die Schwester.
Dann auch gleich Saisonkennzeichen und Ihr seit alle Sorgen los.
Zum Abschluss: Wasserstandsbericht
Vielen Dank an alle, die mir geholfen haben!
Ich muss Tilly007 widersprechen.
Heute haben wir den Pkw angemeldet: diesmal eine Sachbearbeiterin - keine Probleme.
Meine Schwester ist (da lag ich falsch) deutsche Staatsbürgerin. Sie brauchte lediglich eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (kostenlos), die sie anstandslos bekam.
Das mit dem Saisonkennzeichen muss ich prüfen: sie braucht einmalig neue Nummernschilder, sie bekommt ein neues Kennzeichen - mit der Versicherung muss sie noch sprechen.
Nochmals: Danke!
Es gibt keine länderübergreifende Trennung von Haupt- und Nebenwohnsitze.
Wenn ein Deutscher (Staatsbürgerschaft) EINE Wohnadresse in Deutschland hat, dann ist dies sein Hauptwohnsitz. Hat dieser Deutsche mehrere Wohnadressen, dann wurde bereits im Vorfeld festgelegt, welches der Haupt- und welches der oder die die Nebenwohnsitze (zB. Ferienappartment) sind - Stichwort "Zweitwohnungssteuer".
Wenn ein Amerikaner einen amerikanischen Wohnsitz hat, dann ist das absolut identisch.
Jemand, der zwei oder mehr Staatsbürgerschaften hat, der hat dann auch zwei oder mehr Hauptwohnsitze.
Für Dinge, die die deutsche Staatsbürgerschaft betreffen dann die deutsche (Haupt-)Wohnadresse und für amerikanische Staatsthematiken die amerikanische (Haupt-)Wohnadresse.
"Hauptwohnsitz" ist eine Behördendefinition und hat (wenn es außerhalb der EU geht) nichts mit dem Ort zu tun, an dem man sich hauptsächlich befindet, oder seinen Lebensmittelpunkt hat, oder sich "zu Hause" fühlt, oder es vielleicht aus bestimmten steuerlichen Gründen gerne haben möchte.
Ein Fahrzeug muss in Deutschland am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalter zugelassen sein, "Hauptwohnsitz" als Unterscheidung zu einem deutschen Nebenwohnsitz, zB. der Ferienwohnung an der Nordsee.
Was an anderen Orten (außerhalb der EU) noch existiert, wie lange man wo, warum und wie gerne ist - sind nette Geschichten für die Enkel aber interessieren niemanden in einer deutschen Zulassungsstelle.
Wenn hier der Sachbearbeiter etwas unleidlich wird, dann ist das zumindest für mich nachvollziehbar. Immerhin wurde immer noch nicht vom Fragesteller genannt, was denn sein "Problem" sein soll.
ich melde mich zum letzten Mal.
Der Beitrag von Hybridpilot verwundert mich sehr: ich habe doch ganz klar dargestellte, wo die Problematik lag.
Der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle behauptete, meine Schwester könne keinen Pkw auf sich zulassen (was effektiv falsch ist, es ging ja nun anstandslos nach einiger Aufregung unsererseits), da "ihr erster Wohnsitz" (so die Worte des Sachbearbeiters) nicht in Deutschland läge.
Nebenbei: der Sachbearbeiter war nicht wegen des angeblichen Problems "unleidlich", er war dies auch vor zwei, drei Jahren, als ich mit ihm zu tun hatte.
Nötig aus Sicht meiner Schwester (die zwei Staatsbürgerschaften besitzt) sind:
1) Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
2) Pass/Personalausweis
3) Kfz-Schein, -brief
4) Versicherungspapiere
5) Geld
Ende.