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WIR BRAUCHEN HILFE UND EINEN GUTEN RAT
mein sohn hat im februar einen eldorado 8,2l gekauft.( H kennzeichen vorhanden)
letztes wochenende ist die ablassschraube wärend derfahrt rausgefallen. adac hat ihn in die werkstatt gefahren und der mechaniker staunte nicht schlecht und fragte sich nun, wie kam der wagen über den tüv.
alle tüv relevanten sachen sind kaputt.
der händler zuckt mit den armen und sagt nicht mein problem???
wie sieht das mit der garantie aus, hat er garantie, zu mindestens auf die reperaturen des händlers.
der bekannte sagt der dürfte garkeinen tüv bekommen dürfen.
welche rechtlichen schritte kann mein sohn gehen.
********* Kontakt über PN Gruß nextDTI ab 17,30 uhr
Normalerweise hast du eine 1 Jährige Gebrauchtwagengarantie beim Händler, sofern der nicht im Kundenauftrag verkauft hat. Dann hast du keinerlei Garantien.
Gehe zu einem Kfz-Sachverständigen und lass dich dort beraten.
Eine Gebrauchtwagengarantie hast du nur wenn sie im Kaufpreis enthalten war oder du sie zusätzlich abgeschlossen hast. Da solltest du mal im Kaufvertrag nachsehen.
Du hast aber eine gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr. Vorausgesetzt natürlich der Händler steht auch als Verkäufer im Kaufvertrag.
Dann muß der Händler dir nachweisen das der defekt bei Übergabe noch nicht gewesen ist.
Im zweiten halben Jahr muß du dem Händler nachweisen das er dir den Wagen schon defekt übergeben hat.
Wenn du den Wagen also noch kein halbes Jahr hast würde ich mal mit einer Mängelliste vom ADAC beim Händler vorstellig werden. Denn du hast ein Recht auf Sachmängelbeseitigung. Ausgenommen davon sind natürlich ganz normale Verschleißteile wie zB Bremsen oder Stoßdämpfer.
Wie es speziell in deinem Fall ist würde ich über den ADAC klären. Die können dich da eingehend beraten was du geltend machen kannst und was nicht.
Sehr sehr wahrscheinlich ist der Verkäufer hier nur als Vermittler, also im Kundenauftrag aufgetreten. Ich schaue mir oft Oldtimer, speziell Amis auf Mobile.de und Autoscout an. Ich habe noch nie gesehen, dass ein Händler in Deutschland Gewährleistung auf ein solch altes Auto gibt, schon gar nicht auf einen Ami. Da wirst du wohl nur klagen können, wegen schwerwiegender Mängel die verschwiegen wurden - falls sie verschwiegen wurden (Auto ist im Top Zustand!). Obs erfolg hat ist ne Andere Sache. Und eine Rechtschutzversicherung und viel Zeit sollte man haben. Mir ist Jemand leicht in mein Auto gefahren, das war vor einem Jahr, die gegnerische Versicherung wollte 50 / 50, obwohl er Schuld ist. Wir haben vor 2 Monaten geklagt, der Termin ist im Januar 2014.
Hast Du den TÜV-Bericht?
Wie alt ist der TÜV?
Wenn Du den Bericht hast und der TÜV neu ist (nicht älter als sechs Monate), kannst Du richtig ein Fass aufmachen! Wenn der Wagen keinen TÜV aufgrund seiner Mängel bekommen hätte, liegt offensichtlich ein Betrug vor. Eins oder zwei Mängel können sicherlich übersehen werden, aber kein ganzer Sack voll. Das ist Betrug!!! Irgendwoher muß der TÜV aber gekommen sein und das kannst Du mit dem TÜV-Bericht nachvollziehen.
Ich würde zu einem Anwalt gehen und die Sache richtig aufrollen, zumal der Cadillac sicherlich nicht billig gewesen ist.
Leider ist es so, daß Du nur aufgrund der TÜV Geschichte eine Chance hast etwas zu erreichen. Mit der sogenannten Gewährleistung hast Du schlechte Karten, ist halt so. Bei der Sache mit dem TÜV hingegen hast Du verdammt gute Karten!!!
Ich könnte mir vorstellen, wenn dieser Sache von amtswegen aus nachgegangen wird, daß da so einiges ans Licht kommt.
Gruß