Kann das Landratsamt auf die Gebühr von 20,00 EURO bestehen, wenn ich das Schreiben nicht ehalten h
Habe vom Landratsamt Konstanz am 06.08.08 ein Schreiben erhalten (wurde durch Arriva eingeworfen und habe dieses Schreiben nicht erhalten) indem ich aufgefordert wurde, meine Adresse im Fahrzeugschein aktualisieren zu lassen (mein Umzug war vor 7 Jahren innerhalb von Konstanz). Gestern 03.09.08 erhalte ich ein Schreiben vom Landratsamt Konstanz, dass ich die Frist habe verstreichen lassen und deshalb ein Gebühr von 20,00 EURO zu bezahlen hätte und nochmals aufgefordert wurde meinen Fahrzeugschein aktualieseren zu lassen. Nur die Straße. Habe auf dem Landratsamt angerufen und mitgeteilt, dass ich den Brief vom 06.08.08 nicht erhalten habe. Natürlich wäre ich in der vorgeschriebenen Frist vorbeigekommen um die Straße aktualisieren zu lassen. Nun besteht aber das Landratsamt auf die Gebühr von 20,00 EURO und soll nun innerhalb 1 Woche den Fahrzeugschein aktualisieren lassen.
Du musst Deinen aktuellen Wohnsitz unverzüglich der Zulassungsstelle unter Vorlage der Fahrzeugpapiere melden .. da brauchts erst gar kein Schreiben.
Das Schreiben war bereits die erste Anmahnung .. und die kann natürlich gebührenpflichtig sein.
Übrigens: Nach der Frist von 1 Woche kann das Zulassungsamt den Fahrzeugschein durch die Polizei einziehen lassen und die Kennzeichen entstempeln lassen ... nach 7 Jahren falsch gemeldeter Anschrift kann sowas dann auch durchaus passieren.
Also lieber löhnen und unverzüglich ummelden!
Hallo Lo,
es geht nur um einen Umzug vor 7 Jahren von Konstanz nach Konstanz, also innerhalb des Zulassungsbezirks und um die Adressänderung sprich in meinem Fall nur Straßennamenänderung im Fahrzeugschein.
Ab 1. März 2007 gilt: "Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen, ist Ihre neue Adresse unverzüglich in den Fahrzeugschein einzutragen. Mein Umzug war aber schon vor 7 Jahren und von dieser Änderung von März 2007 wußte ich nichts. Es geht aber auch darum, dass ich mit Schreiben vom 03.09.08 darüber informiert wurde, dass ich auf ein Schreiben vom 06.08.08 nicht reagiert habe - welches ich aber gar nicht erhalten habe und nun 20,00 EURO Gebühren wegen Nichtfristeinhaltung betr. Straßennamenänderung im Fahrzeugschein (nicht Ortsänderung) bezahlen soll.
Viele Grüße aus Konstanz
B. Hecht
Na jaaa, dann bist Du aber immer noch 1,5 Jahre im Verzug mit der Ummeldung ... und wenn Du nur ins Haus nebenan gezogen bist und sich die Hausnummer geändert hat.
In Deutschland herrscht eben BürokratieWahn ... da kannst Du wohl nix machen und musst löhnen; die Behörden gehen vom Zugang von Schreiben innerhalb 3 Tagen aus .. auch ohne Einschreiben. .. Ich hab' mich darüber auch schon geärgert; is' mir auch in anderer Sache passiert ... und da durfte ich dann 10% Strafgebühr berappen - das waren eben mal 140,- -da hatte ich auch lt. Anwalt NULL Chance, ungeschoren raus zu kommen. Ich seh' da wenig Chancen für Dich - so Leid mir's tut. --- Beste Grüße aus Lothringen-Ostfrankreich - Lothar
Wenn ich mir das alles so durchlese hier, stell ich mir eine Frage?!
Warum den jetzt den Stress hier??
Geh auf die Zulassung, meld die neue Adresse wie gewünscht und Zahl die 20 Euro!
Dann bist alle Sorgen Los und gut is!
Und ne Gebühr von 20,00 is ja nu auch net die Welt!
Ach ja, das wichtigste: (aus meiner täglichen Praxis)
Ein Fahrzeugschein mit falscher Adresse macht diesen auch "ungültig"!
Soll heissen,wenn du Pech hast zahlt deine Versicherung ggf. den Schaden nicht und du bleibst drauf sitzen!
Also auf zum Ummelden! Die halbe Stunde wirst ja Zeit haben !
Beste Grüsse
CB80