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e220cdi bj 2010

A
anon2977782
May 23, 2013

Was ist beim Ankauf eines Mercedes E 220CDI Blue EFF u beachten?
(Automatik)

Wo sind Schwachstellen?
Hatte E 270Bj 2000 dieser war rostanfällig.

Km 68.000 ,allerdings sehr gepflegt.
Welche Reparaturen sind zu erwarten?

V
vein
May 23, 2013

Hallo roterpfeil,

um das Thema Korrosion brauchst du dir glaub ich keine Gedanken oder Sorgen machen.

Ein bekanntes Problem beim 651er Motor sind die Injektoren, wenn da einer oder mehrere defekt sind, dann kanns auch richtig teuer werden. Ein Injektor kostet ca. 250 - 280€ plus den Einbau von ca. 2 Stunden, das varriiert dann je nach AW-Satz der Werkstatt. Also für den Wechsel eines Injektors kannst du ca. 500€ rechnen. Wenn es mehr als einer sein sollte, dann musst du ca. 300€ pro weiterem Injektor draufrechnen.

Auf jeden Fall erstmal drauf achten, ob die KDM für den Motorleitungssatz gemacht wurde. Wenn ja wird in der Regel von Daimler ein Teil der Kosten für einen etwaigen Wechsel der Injektoren übernommen, teilweise sogar vollständig bezahlt.

Was soll der Wagen denn kosten?

Ich würde zugreifen wenn der Preis stimmt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß

A
anon2977782
May 23, 2013

Billiger geht nicht, da Restwert Leasing.
Ist der Preis zu hoch?
Habe zwar 13 Jahre Mercedes gefahren,aber mich nicht um aktuelle Preise gekümmert.
Dieses Auto bekomme ich nicht billiger.
Bedeutet nehmen oder vergessen.
Habe Frist bis 1.August zum überlegen.

A
anon2977782
May 23, 2013

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Der Wagen wurde Ende November 2009(Bj 2010)erstmalig zugelassen.

Der Vorbesitzer ist mir bekannt, das Fahrzeug wurde überwiegend "Überland"gefahren, ist Garagen-gepflegt
Sonderausstattung:
Elegance
BIXenon
Parktronic
Sitzheizung
Preiss € 26.0000,00
LG.

V
vein
May 23, 2013

Wenn Scheckheftgepflegt und KDM durchgeführt wurde, ist 26.000 nen guter Preis und da dir der Vorbesitzer bekannt ist, kannst du sicherlich bedenkenlos zugreifen.

A
anon2977782
May 23, 2013

Da der Wagen bisher ein Leasingauto war, wurden
Servicetermine sicherlich eingehalten.
Werde mich aber danach erkundigen.
Nochmals
Dank!!

A
anon2636355
May 23, 2013

http://suchen.mobile.de/auto-inserat/mercedes-benz-e-220-e220-dpf-blueefficiency-elegance-automatik-navi-dortmund/178753338.html?lang=de&pageNumber=1&__lp=131&scopeId=C&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&makeModelVariant1.makeId=17200&makeModelVariant1.modelId=48&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3.searchInFreetext=false&fuels=DIESEL&minFirstRegistrationDate=2009-01-01&negativeFeatures=EXPORT&maxMileage=70000

Also ich würde noch ein wenig verhandeln.
Soooo gut ist der Preis nicht. der hier ist vergleichbar aber immerhin 4000 Euro günstiger.

A
anon18010486
May 24, 2013

Bei einem Restwertleasing sind die Verhältnisse und Ausdrucksweisen, was gesagt wird, in vielen Bereichen umgedreht.

Das ist auch der Hintergrund, warum viele Leasingnehmer am Ende der Leasingzeit die ganz große Überraschung erleben.

Aber eben erst ganz am Ende, wenn der Wagen dem Händler tatsächlich übergeben und vom Händler bewertet wird - aber nicht eine Sekunde, oder gar 2 Monate früher.

Als Verständnisbeispiel für ein Restwertleasing:

Fahrzeugpreis 40.000 Euro, Laufzeit 36 Monate, FIKTIVER Restwert am Ende 36.600 Euro.
Ergibt einen FIKTIVEN Wertverlust von 3.600 Euro und damit eine monatliche Leasingrate von 100 Euro.

Bei der Rücknahme am Ende wird er Wagen für 36.600 Euro zurück genommen - weil dieser Betrag als Restwert festgelegt wurde.

Die Festlegungen von Restwert und Wertverlust über die Laufzeit erfolgen FIKTIV, sie sind überspitzt formuliert nur ausgedacht.

Niemand weiß, was in 36 Monaten passiert, sowohl mit dem Wagen (wird viel oder wenig gefahren, Unfälle, ...), wie auch am Markt (gibt es einen Nachfrageknick und der Wagen lässt sich nur mit hohen Preisabschlag weiter verkaufen).

Bei einem Restwertleasing spielt das auch alles keine Rolle, weil der Leasingnehmer, hier Dein Bekannter, für den fiktiv vereinbarten Restwert haftet.

Vom Sprachgebrauch heißt es natürlich bis zum letzten Tag, dass der Händler den Wagen für 36.600 Euro zurück nimmt. Der Händler muss den Wagen auch für genau diesen Betrag zurück nehmen, weil dieser Betrag so im Vertrag festgelegt wurde.

Es ist aber ein Restwertleasing und KEINE Gebrauchtwagen-Inzahlungnahme.

Bei einer Inzahlungnahme bezahlt der Händler diesen Betrag. Bei einem Leasing bezahlt der Leasingnehmer diesen Betrag.

Bei einem Leasingvertrag muss der Leasingnehmer den Leasingvertrag am Ende der Laufzeit "auf null" setzen, da noch 36.600 Euro offen sind, muss der Leasingnehmer die vereinbarten 36.600 Euro auf den Tisch legen.

Zum einen durch den Wagen mit einem dann am Tage der Rückgabe erstellten Restwertgutachten und zum anderen mit Bargeld, der Differenz zwischen dem vereinbarten Restwert und dem tatsächlichen Restwert.

Nochmal:
Eine Leasingrückgabe ist keine Inzahlungnahme.

Dein Bekannter ist kein Verkäufer der Geld vom Händler bekommt bekommt, er ist ein Leasingnehmer, der dem Leasinggeber (vertreten durch den Händler) einen vor vielen Jahren frei bestimmten Betrag bezahlen muss.


Nun zu Deinen Aussagen:

Zitat:
"Mein Bekannter verdient daran keinen Cent."

Richtig, der Händler verlangt (nicht bezahlt) den fiktiv festgelegten Restwert und Dein Bekannter will keinen Cent mehr.

Allerdings hat Dein Bekannter bereits viel Geld gespart, weil er - um beim Beispiel zu bleiben - nur jeden Monat 100 Euro bezahlt hat, obwohl er hätte 560 Euro bezahlen müssen.

...

Zitat:
"Wiesenthal nimmt es um 26.000,00 zurück."

Ja, weil es der fiktiv vereinbarte Restwert ist, der in dieser Höhe vom Leasingnehmer auf den Tisch gelegt werden muss.

Ein Betrag, den der LeasingGEBER zu bekommen hat und vom LeasingNEHMER zu bezahlen ist - aber bitte nicht zu verwechseln mit einem Betrag, den ein Händler dem Verkäufer im Rahmen einer Inzahlungnahme bezahlt.

...

"Ob es beim Händler stehen bleibt oder nicht, ist für den "Verkäufer(Bekannten)"egal, ändert nichts an Aufpreis für seinen Neuen."

Natürlich ändert das nichts an dem Preis für den neuen Wagen, weil das Ende eines Leasingvertrags keine Inzahlungnahme ist.

Egal wie auch immer der Leasingvertrag in zwei Monaten tatsächlich zu Ende geht, es hat keinerlei Einfluss auf einen Neuvertrag.

Der Händler kann völlig frei den nachfolgenden Vertrag auf Basis der fiktiven 26.000 kalkulieren, denn diese 26.000 wird er immer von Leasingnehmer bekommen.

Der Leasingnehmer ist KEIN Verkäufer.
Dein Bekannter ist Leasingnehmer und muss den fiktiv festgelegten Betrag BEZAHLEN. Er ist jedoch KEIN Verkäufer, der diesen Betrag erhält.

Die Wege des Geldes, in welche Richtung das Geld über den Tisch geschoben wird, sind beim Leasing genau umgedreht gegenüber einem Verkauf (Inzahlungnahme).

...

Zitat:
"Wiesenthal wollte MEHR von mir als den ob genannten Betrag."

Natürlich,
das Autohaus muss einerseits diese 26.000 Euro bekommen (damit der Leasingvertrag abgeschlossen werden kann), zuzüglich:

  • ein paar Euro für Fahrzeugaufbereitung und neuem TÜV

  • ein paar Euro Verwaltungskosten, es gibt einen Verwaltungsaufwand und die arbeitenden Leute wollen bezahlt werden,

  • eine prozentuale Rücklage für Gewährleistungsmängel,

  • ein prozentualer Betrag für die Gebrauchtwagenversicherung, ggf. auch etwas mehr, wenn der Wagen als "junger Stern" aufgenommen wird,

  • und dann will so ein Autohaus auch ein paar Euro verdienen, der Handel mit Fahrzeugen ist immerhin die Geschäftsgrundlage.

...

Zitat:
"Habe Kauf deshalb in Erwägung gezogen, da das Auto TOP gepflegt und garantier UNFALLFREI ist."

Das mag ja alles sein, aber der dritte Punkt ist der marktberechtigte Preis, der dafür zu bezahlen ist.

Dieser Preis findet sich in dem Gutachten mit der Überschrift "Restwert-ERMITTLUNG", welches in zwei Monaten erstellt wird;
aber ganz sicher nicht in einem schon mehrere Jahre alten Leasingvertrag unter der Position "ausgedachter Restwert".

A
anon18010486
May 23, 2013

Restwert-Leasing und Du sollst ihm seine Fehlkalkulation bezahlen - so ein toller Bekannter ist das aber nicht :wink:

A
anon2977782
May 23, 2013

Mercedes Wiesenthal wollte mehr!!
Nur mein Bekannter muss exakt diesen Betrag als Restwert löhnen.

A
anon18010486
May 23, 2013

Ich glaube, Du weißt nicht so ganz, was "Restwertleasing" bedeutet?

Beim Restwertleasing wird beim Vertragsschluss ein fiktiver Restwert für das Ende der Laufzeit festgelegt. Die Differenz zwischen Neupreis und fiktivem Restwert ist dann über die Laufzeit die Leasingrate.

Am Ende eines solchen Leasingvertrags kommt dann das dicke Ende:
Ist der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs geringer, als der fiktive Restwert, dann muss der Leasingnehmer den Fehlbetrag ausgleichen.

Zentraler Punkt eines derartigen Leasingvertrags ist die Bezahlung des Wertverlustes. Legt man den Wertverlust zu hoch, hat man den Vorteil von geringen Leasingraten, aber eben auch den großen Brocken am Ende.

Was man zu wenig gezahlt hat, muss bei Rückgabe nachgezahlt werden, oder man kauft den Wagen zu diesem vereinbarten Restwert - und genau das passiert hier in diesem Fall:

Es wurde ein Restwertleasing geschlossen, mit einem fiktiven Restwert von 26.000 Euro.

Dein Bekannter muss entweder am Ende für den Wagen 26.000 Euro dem Händler auf den Tisch legen, damit der Wagen seiner wird (oder Du auf den Tisch legen, damit es Deiner wird), oder

er gibt den Wagen zurück, ein Gutachter schätzt den tatsächlichen Restwert und Dein Bekannter muss die Differenz zwischen fiktivem Restwert und tatsächlichem Restwert nachzahlen.

Weil beim Vertragsabschluss ein zu hoher Restwert festgelegt wurde, damit die Leasingrate schön klein bleibt.

Andersherum gesagt:
Was Dein Bekannter als Leasingrate zu wenig gezahlt und damit für sich eingespart hat, sollst Du jetzt bezahlen, weil der Mercedes-Händler 26.000 Euro haben will (der ursprünglich festgelegter Restwert), obwohl der Wagen vermutlich nur 20.000 Euro (Händlereinkauf) wert ist.

Prima Sache an sich:
Du bezahlst die ~6.000 Euro, die er zu wenig Leasingkosten bezahlt hat, und als Gegenzug kaufst Du den Wagen privat von ihm und hast keine Gewährleistung und keine Garantie, wie sie bei einem Kauf vom Händler eingeräumt (Gewährleistung) und gewährt (Garantie) wird.

Prima Sache für Deinen Bekannten, für Dich eher weniger.

Mach ihm den Vorschlag, dass Du den Wagen zu dem Preis kaufen würdest, den der Gutachter bei Rückgabe des Fahrzeugs bestimmt.

Das ist doch dann eine tatsächlich für alle faire Lösung:
- Du bezahlst das, was der Wagen auch tatsächlich wert ist, objektiv durch einen Gutachter bestimmt, und
- Dein Bekannter zahlt das, was er tatsächlich "abgenutzt" hat und eigentlich auch schon über die Leasingraten hätte tatsächlich zahlen müssen.

Würde ich dem tatsächlich so vorschlagen, und an der Reaktion kannst Du dann auch erkennen, ob es
a) ein guter Bekannter ist, oder ob
b) Du nur ein riesen Ar---loch kennst.

Ich setze einen Euro auf b)

A
anon2977782
May 24, 2013

Mein Bekannter verdient daran keinen Cent.
Er gibt dieses Auto Ende Juli zurück, und steigt auf das nächste Modell um.
Wiesenthal nimmt es um 26.000,00 zurück.
Ob es beim Händler stehen bleibt oder nicht, ist für den "Verkäufer(Bekannten)"egal, ändert nichts an Aufpreis für seinen Neuen.
Wiesenthal wollte MEHR von mir als den ob genannten Betrag .
Habe Kauf deshalb in Erwägung gezogen, da das Auto TOP gepflegt und garantier UNFALLFREI ist.

Ob ich es wirklich noch mache, kann ich im Moment nicht sagen, daher war und bin ich über Meinungen aus dem Forum
dankbar.
LG.roterpfeil

A
anon2636355
May 24, 2013

schau doch einfach mal den in meinem link an und entscheide.

A
anon2636355
May 24, 2013

und btw das dort ist ein VHB Preis. Also geht da auch noch was. In Summe ist dieser Leasingrückläufer also viel zu teuer.

A
anon2977782
May 25, 2013

Danke,

habe bisher noch niemals ein Auto geleast, oder einen "Gebrauchten "gekauft.
Ging davon aus,dass der Restwert so ziemlich dem Verkehrswert(bei ca.15.000 gefahrenen Km pro Jahr)entspricht.
Werde Händler und/oder Eurotax zu rate ziehen.
Vielleicht wird es doch wieder ein Neuer, wenn auch ein etwas kleinerer.

V
vein
May 27, 2013

Da hat Hybridpilot mit seinen Aussagen schon recht, aber roterpfeil, du hättest mir auch vorher sagen können, dass das Fahrzeug nen Leasingrückläufer ist. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass dein Bekannter dir privat sein Fahrzeug verkaufen wollte.

Aber als Verkauf von Privat an Privat halte ich 26.000€ bei einem scheckheftgepflegten 2010er W212 für marktangemessen und gut.