Auto mit italienischen Papieren
Hallo!
Mein Problem ist, ein in Deutschland mit italienischen Papieren stehendes Auto. Dieses will ich nach Italien bringen. Nun bietet sich mir die Möglichkeit erst die Papiere zu kaufen, nach Italien zu fahren, um es dort anzumelden und dann wieder nach Deutschland fahren, um da Fahrzeug zu holen. Die Reisekosten werden dabei aber ziemlich hoch. Gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit, wie zum Beispiel mit gelben Nummernschildern?
Mit "gelben" -sprich Kurzzeitkennzeichen geht das nicht - die gelten NUR in Deutschland für max. 5 Tage; da müssen "rote" Überführungskennzeichen her.
Guckst Du:
http://www.strassenverkehrsamt.de/uploads/pdf/formalitaeten/ausfuhrkennzeichen.pdf
Evtl. könnte es aber auch da Schwierigkeiten geben, da das Fahrzeug eu-ausländische Papiere hat; schließlich m uss das Fahrzeug eine gültige HU/AU-Untersuchung genossen haben; da kann Dir aber jede Zulassungsstelle in D mit Infos weiter helfen.
Hmm... Also ich habe schon viele Autos in die Ukraine, sprich nicht-EU, mit den gelben Kurzzeitkennzeichen gebracht, niemals Probleme gehabt. Die Autos hatten alle deutsche Papiere. Das es nur für Deutschland gültig ist, ist mir ehrlich gesagt neu...
Habe jetzt auch bei der Zulassungsstelle angerufen und die sagten, ich würde die Kurzeitkennzeichen für das ital. Auto bekommen und ich darf auch fahren, aber nicht über die Schweiz.
Weiß jemand darüber mehr Bescheid?
Den DEUTSCHEN ist es egal, wohin Du mit den Kurzzeitkennzeichen fährst; den Österreichischen bzw. der gar Nicht-EU-Schweizerischen (Transitländer) und Italienischen Behörden aber nicht.
Wenn Du bisher diesbezüglich keine Probleme hattest, hast Du nur Glück gehabt.
Hier die Verwendungsbestimmungen für gelbe Kurzzeitkennzeichen:
http://kennzeichen.fahrzeug-verzeichnis.de/kurzzeitkennzeichen-kurzkennzeichen.html
[Auszug]
Mit dem Kurzkennezeichen kann man Fahrzeuge i n n e r h a l b _ v o n _ D e u t s c h l a n d von A nach B bewegen. Nach dem Vorschriftentext darf man mit diesem Kurzzeitkennzeichen Fahrzeuge überführen ( man meint hier vom Kaufort zum Wohnort des Privatmannes ), zu einer Probefahrt nutzen oder das Fahrzeug zum TÜV bewegen.
Alle anderen Fahrten sind im Grunde nach untersagt.
[AuszugEnde]
btw
Ich persönlich wohne im grenznahen Frankreich ... und dort hab' ich schon mehrfach frustiert dreinschauende und mit französischen Polizisten arg diskutierende Fahrer von Fahrzeugen mit eben diesen Kurzzeitkennzeichen gesehen ... anschließend standen etliche dieser Fahrzeuge auf nahegelegenen Parkmöglichkeiten; ich vermute mal wegen:
Weiterfahrt untersagt oO
Gut, also sollte man rote Überführungskennzeichen haben. Danke Lo!
Die heißen "Ausfuhrkennzeichen" (mit rotem Streifen am Rand, in dem die Gültigkeitsdauer aufgeprägt/-gedr uckt ist.
Die "Roten Überführungskennzeichen bekommst Du als Privatperson gar nicht mehr; die sind dem KFZ-Gewerbe vorbehalten; das Pendant für den Privatmann sind die "Kurzzeitkennzeichen" mit gelbem Randstreifen; allerdings wie gesagt nur national in Deutschland legal.