Muss ich nach einem Umzug in einen anderen Landkreis innerhalb Baden-Württembergs ab 1.9.08 mein Ke
Ich habe gehört, die Neuregelung ab 1.9.08 sei für die Zulassungsstellen nicht verpflichtend.
Also von so´ner Regelung hab ich noch nie was gehört!
Wenn du Umziehst wirst es auch im neuen Zulassungsbezirk anmelden müssen !
Du musst natürlich Dein Auto in Böblingen auf den neuen Wohnort ummelden und bekommst dort ein Böblinger Kennzeichen.
Was Du gehört hast, ist vielleicht der "Sommerlochvorschlag" einiger Politiker, ein ganz neues System für "zulassungsbezirkneutrale" Autokennzeichen einzuführen, so dass Du bei einem Umzug nicht mehr ummelden musst; das wäre dann aber nur dann gegeben, wenn Du eh' schon eines dieser erst im frühen Diskussions-/Planungsstadium befindlichen Kennzeichen hättest; Du kannst daraus dann nicht mehr ersehen, woher in Deutschland ein Fahrzeug stammt -- es GIBT dann einfach KEINE neu ausgegebenen Kennzeichen mit Kreiskennzeichen wie z.B. ES oder BB mehr.
Eine solche Regelung soll z.B. in Frankreich - wohl im Rahmen der EU-Harmonisierung - zum 1.1.2009 eingeführt werden; die Franzosen laufen schon jetzt Sturm dagegen und wollen ihre "alten" nach Départementnummern unterschiedenen Kennzeichen behalten.
Schönen Gruß aus Frankreich
Lothar
also ich kann es nur für uns in hessen bestätigen. dort haben wir seit dem 1.9. die neuregelung für einen umzug im selben bundesland. am besten du rufst mal auf der dortigen zulassungstelle an und erkundigst dich mal persönlich. wie gesagt das eine ist hessen und das andere baden-württemberg. mfg