Schweizer Führerschein trotz Entzug in Deutschland
1995 wurde mir in D mein Führerschein entzogen. Lebe in der Schweiz und habe ein Schweizer Führerschein. Darf ich mit meinem in der Schweiz zugelassenem Fahrzeug in Deutschland fahren?
Bin zwar kein Jurist aber ich würde sagen ja, da Sie kein Deutscher Staatsbürger mehr sind sondern Schweizer und einen dementsprechenden Führerschein vorweisen können. Ich würde mir da keine Sorgen machen.
Wenn Deine Fahrerlaubnis ordnungsgemäß erworben ist, dann darfst Du hier uneingeschränkt fahren.
Als ordnungsgemäß erworben gilt, wenn die Fahrerlaubnis NACH dem Ablauf einer ausgesprochenen Sperrfrist gemacht wurde UND Dein "Lebensmittelpunkt" tatsächlich im Ausstellungsland war.
Also einen ordnungsgemäßen Wohnsitz dort hattest und dies Dein Hauptwohnsitz war: mehr als 185 Tage innerhalb 12 Monaten dort gelebt und behördlich angemeldet warst und steuer- wie auch sozialrechtlich alle notwendigen Abgaben in dem Land geleistet hast.
War dem nicht so, dann kann je nach "fehlendem Detail":
eine Nutzungsuntersagung (NU) der Fahrerlaubnis in Deutschland ausgesprochen werden. Erst bei vorhandener NU ist das Fahren dann auch verboten,
auch die vorhandene Fahrerlaubnis nicht gültig sein und es liegt schon mit dem ersten Meter ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", eine Straftat vor.