Bitte helft mich, auto ist weg!
folgendes ist passiert; mein mann ist beim zocken gewesen und hatte kein geld mehr bzw. verloren und von jemand geliehen.. Nun hat er den typ (dem er das geld schuldetet) gesagt, ich gehe geld holen, und als pfand hat er sein autoschlüssel bei ihm gelassen. Als mein Mann zurückkam, war der Typ samt auto weg.
Ich dachte ich falle vom Glauben ab als er mir das erzählte. Bin fix und fertig und nur am heulen, weil das Auto auf mich gemeldet ist und ich angst habe, dass was damit passiert.
Im Auto waren alle Papiere, so dass ich es nicht abmelden kann. Das Auto darf auch nur in meinen Beisein gefahren werden, weil ich durch ne behindertung steuerbefreit bin.
Jetzt haben wir 2 Tage gewartet in der HOffnung der Typ würde sich melden oder dass auto bringen, denn angeblich sind es flüchtige Bekannte. Mein mann ennt jedoch nur den vornamen. Hilffeeeeeeee bitte helft mir ich weiß nicht was ich machen soll....
Die erste Anlaufstelle ist die Polizei.
Das Auto muß dringend als gestohlen gemeldet werden.
Das man sich auf solch dubiose Zockerspielchen einlässt ist ja die eine Seite, aber nicht direkt zur Polizei gehen und zwei Tage warten ist schon sehr leichtsinnig.
Ich kann mich des verdachtes nicht erwehren, daß er
das Auto verzockt hat.
Helfen ist nicht möglich, nur raten:
Ich wäre schon vor zwei Tagen zur Polizei gegangen.
Spätestens dann wird der gute Mann zugeben müssen ob der Wagen verzockt wurde oder ob es sich wirklich so zugetragen hat.
Sonst geht's euch aber noch gut?
hballerstedt@ hmm ich habe auch erst den verdacht er hätte den wagen verzockt... weil erst sagte er, er hätte den wagen verkauft (weil alt und kaputt). Daraufhin habe ich direkt die polizei angerufen und denen erzählt das mein mann das auto verkauft hat und er ja nix als beweis hat, kein papiere mehr, kein kennzeichen mitgenommen, kein kaufvertrag und ich nun Angst hätte es könne damit was angestellt werden. Der Polizist,sagte ich hätte Pech und da könne man dann nix tun. Erst daraufhin, sagte mein Mann dass er gezockt hätte und geld holen wollte, dafür den autoschüssel in pfand gelassen hat.
Ich weiß nicht, kann ich den mehr bei der Zulassung erfahren, sollte ich da mal anrufen und nachhacken ob der wagen womöglich abgemeldet wurde...(dann wüsste ich er hätte ihn verzockt)
Jedenfalls ist diese Ehe vorbei...
Schoeneberg@
mir geht es nicht gut... Nicht mehr.
Aber deine Antwort hilft mir nicht grad. Ein Rat würde mehr helfen
Das denke ich auch. Aber trotzdem muss ich jetzt an mich denken und schnellstens den wagen abmelden, sollte er verzockt worden sein...
Du kannst ihn aber nicht abmelden weil du keine Unterlagen hast.
Also schenkst du der Geschichte deinen Glauben, gehst zur Polizei, sagst denen das dein Mann den Wagen beim zocken als Pfand abgegeben hat und als er wieder kam der Wagen weg war. So bist du versicherungstechnisch schon mal auf der sicheren Seite, und rechtlich (wenn eine Straftat mit dem Wagen begangen werden sollte) auch. Und dann kannst du nur abwarten. Wie geschrieben sollte das so schnell wie möglich passieren. Also warum sitzt du noch vor dem Rechner und schreibst hier Beiträge!?
Es würde mich sehr wundern, wenn das Auto
ohne Vollmacht abgemeldet worden wäre.Wenn doch, dann sind die Kennzeichen entstempelt
und er würde ohne Zulassung bewegt.
Und verkauft werden kann er auch nicht ohne Vollmacht. Der Kaufvertrag hätte müssen vom
Eigentümer unterschrieben werden.Ohne, oder
mit gefälschter Unterschrift wäre das eine Straftat und käme vor Gericht.
Ummelden geht also nicht ohne Dein Wissen.
Hat er ihn verzockt, dann wird das Ding
vermutlich in Teilen verkauft.
Wahrscheinlich ist auch der Fahrzeugschein weg.
Mit dem Fahrzeugbrief (Heute Zulassung I)
und Personalpapieren würde ich zur Zulassungsstelle gehen und versuchen das
offenbar gestohlene Fahrzeug abzumelden. Bei
der Polizei das Ding als gestohlen melden, und der Versicherung mitteilen.
grundgütiger...ich weiß grad nicht wo mein kopf steht...
Also falls der Wagen ab- oder umgemeldet worden wäre, müsse ich ne Vollmacht geben? Geht es nicht einfach so ohne und nur mit Kennzeichen und Brief? Aber wenn er den wagen vorzockt hätte, was soll der jenige mit einen Wagen den er nicht anmelden kann....
Lieber Gott ich werd noch verrückt
Warum denkst du er hätte nicht verkauft werden können, meinst du diese Zocker brauchen ne Vollmacht oder Kaufvertrag... den trau ich keinen meter...
Illegales Glücksspiel habe ich mir sagen lassen, soll verboten sein. Auto als gestohlen melden (Carnapping) bei der Polizei und das Nummernschild nennen. Das auto ist ja auf Sie zugelassen und nicht auf Ihren Mann, demzufolge ist es Ihr Besitz. Waren den wirklich alle Dokumente im Auto? Wie leichsinnig ist das denn! Zumindest die Zulassung sollte doch im Protemonnaie sein. Eigentumsnachweis wäre z.B. auch über die Versicherung zu erbringen oder über die Zulassungsstelle (zumindest probieren). Viel Glück.
Legal ist der nicht zu verkaufen, jedenfalls
nicht am Stück, sondern nur in Teilen.
Ja richtig, das kommt ja auch noch dazu.
Auch darum müsste sich die Polizei doch
wohl kümmern, wenn sie davon erfährt. Ist
nur schwierig, wenn die Zocker nicht auf
frischer Tat ertappt werden.
Anwalt aufsuchen, Polizei kann ohnehin nichts machen - zumindest nichts Gutes für Euch (vielleicht schon, es müssen aber erst einige Details geprüft werden, die noch nicht genannt sind, vielleicht auch als unerheblich eingeschätzt werden)
Diebstahl nicht nicht vor. Diebstahl ist das Entwenden und hier wurde nichts entwendet, wenn der Schlüssel vorher bewusst übergeben wurde.
Wenn hier überhaupt etwas vor liegt, dann maximal eine Unterschlagung. Man hat das Fahrzeug freiwillig übergeben, der Empfänger hat "nur" nicht zurückgegeben.
Hier muss an vielen weiteren Detail geprüft werden, ob es sich um ein illegales oder legales Glücksspiel gehandelt hat, beides wird sehr wahrscheinlich den Wagen nicht zurückbringen.
Illegales Glücksspiel ist sittenwidrig und was sittenwidrig ist, ist für ALLE Beteiligten ohne jeden Rechtsanspruch und wenn man keinen Rechtsanspruch hat, dann hat man auch keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs.
Wenn es sich um ein legales Glücksspiel gehandelt hat, dann könnte man eine Herausgabe verlangen. Wenn die Gegenseite allerdings behauptet, er hätte den Wagen völlig korrekt bei diesem Glücksspiel gewonnen, dann benötigt man ein paar brauchbare Beweise, ansonsten ist die Gegenseite tatsächlich berechtigter Eigentümer des Fahrzeugs.
Von Seiten des Fahrzeugs her, erst mal kein sonderlicher Unterschied. Relevant kann es allerdings werden, wenn Du (Ehefrau) zur Polizei gehst und Deinen Mann des illegalen Glücksspiels bezichtigst
War es das tatsächlich, dann wird er sich ganz besonders bedanken, denn die Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel ist eine Straftat und Du bist dann Anzeigeerstatter und Zeuge der Staatsanwaltschaft gegen Deinen Mann.
Stellt sich bei den polizeilichen Ermittlungen heraus, dass es kein illegales Glücksspiel war, dann ist das auch nicht schön. Denn dann hast Du deinen Mann unrechtmäßig einer Straftat beschuldigt und genau das ist eine nicht ganz unerhebliche Straftat, die Du dann begangen hast (§164 StGB). Sind üblicherweise bei nicht vorbelasteten Ersttätern 6 Monate auf Bewährung.
Die Polizei ist - nach dem, was Du hier mitgeteilt hast - nicht so unbedingt eine empfehlenswerte Ansprechstelle.
Hier bleibt leider nur der Anwalt, der die Details juristisch prüfen und nach fehlenden Details auch nachfragen kann und dann einen Weg ausarbeitet, der so weit funktioniert, dass man sich hier nicht noch ein paar Überraschungen selbst auf den Kragen nagelt.
Ein aufgrund einer Behinderung steuerbefreites Fahrzeug bei einem Glücksspiel als Gewinn oder auch nur Pfand einsetzen, sodass es jetzt durch eine unberechtigte Person genutzt werden kann - ist nun auch nichts, was die Situation sonderlich leichter macht.
Da das Auto auf ihren Namen angemeldet ist,
gilt sie doch wohl bei der Zulassungsstelle
als Eigentümerin unabhängig von den
ehelichen "Zuständen".
Ebenso gilt der "neue" Eigentümer vor der
Zulassungsstelle erst als Eigentümer, wenn
er den legalen Erwerb des Fahrzeugs nach-
weisen kann.
Bei uns hier ist jedenfalls ein Auto erst
zulassungsfähig, wenn das Eigentum daran
durch Kaufvertrag o.ä. beweisbar ist.