Auf wen kann ein Auto zugelassen werden?
Besteht die Möglichkeit das Fahrzeughalter und Person Fahrzeugeigentümer in einer Zulassung abweichen? Das Auto ist durch eine andere Person finanziert ( Mercedes-Bank ) und soll nunmehr aus Gründen der Vereinfachung auf meine Frau zugelassen werden. Welche Voraussetzungen muessen erfüllt sein, damit dies möglich ist ?
Auf jede Person oder jede juristische Person (z.B. Firma). Fahrzeugeigentümer und Halter müssen nicht identisch sein.
Servus
RL
Moin "tomf1972",
der Zulassungsbehörde ist es vollkommen egal, auf wen das Auto zugelassen wird (dich oder deine Frau). Die interessiert es nämlich nicht, wem das Fahrzeug gehört. Das Fahrzeug gehört in einem Finanzierungsfall sowieso weder dir, noch deiner Frau, sondern in diesem Fall der Mercedes-Bank, bis der Vertrag abgegolten ist! Immer bedenken, dass Fahrzeug ist mit den Rechten von dritten behaftet. Aber wie schon o.a. ist das für die Zulassungsstelle unwichtig.
m.f.g.
Raucher
Klar, ist bei allen Leasingfahrzeugen der Fall. Fahre sogar selbst einen Leasingwagen, bei dem ich nur Versicherungsgeber bin, der Halter aber noch jemand Anderes ist