Gibt es Fälle, bei denen die Zulassung eines Neuwagens nur für 1 Jahr erfolgt?
Ja, das ist eine Jahreszulassung.
habe beim Opel Vertragshändler einen Wagen erworben (Erstzulassung 10/2007), der nur für 12 Monate zugelassen ist, d.h. er wieder im 10/2008 zum TÜV muss. Das übernimmt zwar der Opelhändler, auf den der Wagen bis zu meinem Kauf (5/08)zugelassen war. Er diente als Firmenwagen bzw. Kundenersatzfahrzeug.
Stopp! ich glaube, da wird einiges durcheinader geworfen.
Es gibt keine Jahreszulassungen!
Was" ayro" meint,ist:
"gibt es Fahrzeuge mit nur 12 Monaten HU/AU?"
Ja die gibt es, und das sind Mietfahrzeuge, die haben nur 12 Monate HU/AU.
Wenn Ihr ein solches Fahrzeug gekauft habt, war es ein MIETWAGEN, oder auf jeden Fall auf eine AUTOVERMIETUNG zugelassen.
Der Verkäufer muß das in jedem Falle dem Käufer mitteilen.
Mit dem netten Wort "Kundenersatzverzeug" umschreibt der Verkäufer freundlich das Wort Mietfahrzeug.
Autovermietungen nutzen die Fahrzeuge meißt nur max. 6 Monate, damit keine Kosten für Wartung und so anfallen.
Diese Fahrzeuge werden dann günstig im Handel angeboten.
Mit Tageszulassungen hat das nichts zu tuen.
Das sind Fahrzeuge die nur für die Statistik zugelassen aber nicht gefahren werden.(mit 3 Jahren TÜV/AU ab 1. Zul.)
MfG
rama
Danke an Alle für die diversen Antworten.
Mir ist aber immer noch nicht klar, warum der Händler bei der Erstzulassung (10/07) das Auto nicht für 3 Jahre zulassen lies. So muss er jetzt noch einmal die Kosten für die erneute TÜV-Abnahme tragen. Ist die Zuladssung für 1 Jahr kostengünstiger ? Wer entscheidet denn, wie lange ein Neuwagen AU/HU erhält ?
Oder gibt es dazu regeln, wie das Fahrzeug genutzt wird ?
Danke für die erneute Stellungnahme dazu.
Ayro
Nöö, das ist keine JahresZULASSUNG; lediglich die HU ist für "Viermenfahrzeuge", die als Kundenersatzfahrzeuge bzw. Mietwagen eingesetzt werden, gem. StVZO im jährlichen Turnus vorgeschrieben. OberlehrerMode-OFF ^^
noch mal kurz:
Es wird sich bei Deinem Auto um einen Mietwagen gehandelt haben und diese Fahrzeuge erhalten laut Gesetz nur 1 Jahr HU/AU ( TÜV/AU)!
Du bestimmst ja nicht schon am Tage der Zulassung wann und wie lange Du das Fahrzeug fahren willst! Aus diesem Grunde gibt unter normalen Umständen, keine Jahreszulassung.
noch Fragen?
MfG
rama