Beim Versicherungswechsel Rückstufung vermeiden
Hallo,
mich würde mal folgendes interessieren:
angenommen hat man im ersten Jahr bei Neueinstufung beim Zweitwagen von SF-2 einen Unfall verursacht, kann man dann nicht so einfach zum Jahreswechsel den Wagen für einen Tag abmelden und dann wieder neu anmelden, um die neue eVB zu erhalten und dann bei einem anderen Versicherer angeben, das Fahrzeug sei erstmalig auf den x-Fahrzeughalter zugelassen und dass es keine Vorversicherung bestehe sodass dann der gleiche Schadensrabatt gewährt wird?
Könnten die anderen Versicherer dennoch rauskriegen, dass der vergünstigte Schadensrabatt von SF2 gar nicht für den Versicherungsnehmer gebührend ist?
Eure Erfahrungen können mir nützlich sein.
Grüße
Da sich Versicherungsmitarbeiter morgens eher nicht kollektiv mit dem Hammer kämmen, wird das nicht klappen.
Ab- und Anmelden bringt hier in der Folge nur zwei gültige und damit auch zu bezahlende Versicherungsverträge. Bei der bisherigen Versicherung, weil sie Altrechte hat UND bei der neuen Versicherung, weil Du dort einen Versicherungsvertrag unterschrieben hast.
Eine Anmeldung mit der Argumentation des "erstmaligen Haltertums" bringt SF-0 und nicht SF-2. Einen "Anspruch" auf SF-2 müsste nachgewiesen werden und das geht nur, wenn Du die Vorversicherung nennst.
Aber Du brauchst sie nicht zu nennen, denn eine Versicherung schaut immer anhand der Fahrzeugdaten in das Zentralregister der KFZ-Haftpflichtversicherer
http://www.gdv-dl.de/
und holen sich die komplette Akte des Vorversicherers zur Einstufung und Schadensverlauf, allein schon um "Irrtümer" des Kunden bei den Angaben im Vorvertrag auszuschließen.
Zwei Lösungsmöglichkeiten:
Eine Versicherung finden, die sich morgens doch mit dem Hammer kämmt
- oder sich selbst morgens nicht mehr mit dem Hammer kämmen.
Es geht hier nur um den Schadensrabatt des Zweitwagens.
SF-2 gibt es meines Wissens bei der Neueinstuffung.
Aber wenn man im ersten Jahr den Zweitwagen z.B. bei HUK24 mit SF-2 und der Erstwagen bei AXA versichert hat und mit den Zweiwagen Unfall baut, dann wäre es doch denkbar, zuerst zum Jahreswechsel den Zweitwagen zu veräußern, dann die Erstwagenversicherung zu allianz zu wechseln und dann bei dem Zweitwagenwechsel eine "erstmalige" Zweitwagenversicherung bei HDI abzuschließen. Und wenn HDI bei allianz nach der möglichen Vorversicherung des Zweitwagens nachfragt, dann kriegen die die Info bestimmt nicht. Ist das eine Lösung?
Bei dem Fahrzeugwechsel wäre theoretisch beim Zweitwagen eine andere Vorbesitzer-Historie einzuholen.
Der Fehler liegt bei
" ... meines Wissens ... "
Aber versuch es doch mal.