Wie lösche ich bei der Mercedes A- Klasse den "Gurteton"?
möchte gerne den lästigen Ton löschen wenn sich der Beifahrer nicht anschnallen will habe einen Mercedes
A Klasse 150
vielen Dank
Wenn der Beifahrer sich nicht anschnallen will, darf
er nicht mitfahren!! Auch für ihn gilt die Gurt-
pflicht, und damit ers nicht vergißt - piepts halt.
Obendrein ist der Beifahrer schon bei etwas schärferem Bremsen deutlich mehr gefährdet, als der
Fahrer, der ja darauf "vorbereitet" ist.
Ich hatte schon 1970 in meinem Käfer für meine Frau
einen Dreipunktgurt eingebaut, worauf hin sie sogar
im Käfer seelenruhig schlief während der Fahrt.
Der Gurt hat also seinen Sinn und der Piepser auch.
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass sich alle Mitfahrer korrekt anschnallen - wir haben eine GurtPFLICHT, die kostet bei Nichtbeachten je Erwachsenen 30 Euronen, bei Kindern 40 plus 1 Punkt.
Wer sich nicht anschnallt, gefährdet nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das der anderen Mitfahrer! Bei Unfall Mithaftung des Gurtverweigerers.
Also lass es wie es ist und unangeschnalltes Mitfahren nicht zu.
Das noch dazu:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/sicherheitsgurt-mitverschulden.htm
Deaktivieren geht (nur) bei MB am großen Servicetester und auch nur gegen vorhergehende Unterschrift auf einer Haftungsfreistellung gegenüber der Werkstatt und dem Fahrzeughersteller.
Es gibt so eine Art "Gurtstecker". Das ist allerdings illegal. Daher sollte sich auch der Beifahrer IMMER anschnallen.
Hmmmm....
"Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm hat der Fahrer darauf zu achten, daß sich auch die Mitinsassen während der Fahrt anschnallen. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn es sich bei einem Beifahrer beispielsweise aufgrund einer Alkoholisierung um einen hilfsbedürftigen Menschen handelt. Der Fahrer muß dieser Pflicht auch nachkommen, wenn er aufgrund seiner eigenen Alkoholisierung fahruntüchtig ist. Ansonsten macht er sich bei einem Unfall gegenüber seinen nicht angegurteten Mitinsassen schadensersatzpflichtig.
Oberlandesgericht Hamm (v. 21.06.1995); AZ: 3 U 60/95"
aus: www.rechtsanwalt.com
Das klingt alles plausibel, was du schreibst, ich glaube es auch gerne.
Aber es gibt offenbar diese und jene Urteile, also keine einheitliche Rechtsprechung.
Klar ist: Die Gurtpflicht kann man als Eingriff in die persönliche Freiheit oder als "Einengung" sehen - ich sage dazu: Im Rollstuhl ist es enger...!