Fahrzeugschein
hab heute mein fahrzeug abgemeldet da ich es verkaufen möchte und hatte meinen fahrzeugschein bei der zulassungsstelle vorgelegt. hatte den fahrzeugschein zurück bekommen und dann verloren. hab lange und überall gesucht und nichts gefunden keine ahnung wo der fahrzeugschein ist.
hab auch mittlerweile einen käufer gefunden aber es wird wohl schwierig den wagen ohne fahrzeugschein zu verkaufen zumal der käufer den wagen ins ausland überführen möchte. deshalb meine frage: kann ich den wagen trotzdem verkaufen auch ohne fahrzeugschein?
ich danke für eure antworten im voraus
Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, dann ist der Fahrzeugschein (ZLB1) nicht mehr wichtig.
Für den Weiterverkauf brauchst du aber auf jeden Fall den Farzeugbrief (ZLB2). Dort stehen nämlich alle wichtigen Angaben drin - und mit diesen Angaben würde der zukünftige Halter bei der neuen Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein erhalten.
Sicherlich kannst du ein Fahrzeug auch ohne die dazugehörigen Papiere verkaufen. Stellt sich nur die Frage ob du dann auch einen Käufer findest.
Ich finde schon erstaunlich, daß Dir der Fahrzeugschein wieder ausgehändigt wurde. Das ge-
schieht normalerweise nur auf besonderen Wunsch und
der wird vorher sehr eindeutig entwertet.
Den Fahrzeugbrief oder heute Teil II hast Du, der
Käufer hat einen Kaufvertrag und dann eben auch
den Brief. Damit geht er zur Zulassungsstelle, dort
wird er als Halter im Brief eingetragen (sofern noch
Platz ist), oder bekommt einen neuen und er bekommt
auch einen neuen "Fahrzeugschein".
hallo matze,
danke für deine antwort. fragt sich aber nur ob der käufer den fahrzeugschein braucht wenn er den wagen im ausland anmelden will. zum überführen wird der schein sicher nicht nötig sein da der käufer den wagen mit einem anhänger abholen will. ich werde das auf jeden fall mit der zulassungsstelle am montag klären.
vielleicht brauch ich den schein wirklich nicht, das wäre gut ansonsten muss ich wieder hin und muss das ganze prozedere über mich ergehen lassen. fahrzeugbrief, HU bericht, perso, meldebescheinigung und eidesstattliche versicherung muss ich dabei ablegen. und das wird auch einiges kosten. hoffe das mir das erspart bleibt.
hallo,
dir auch vielen dank für deine schnelle antwort.
das mir der fahrzeugschein ausgehändigt worden ist hat mich auch überrascht. die wollten zur abmeldung auch nur den fahrzeugschein also kein brief, kein perso und auch kein HU bericht. kam mir auch merkwürdig vor. ich durfte sogar die kennzeichen behalten, was mir auch neu war. natürlich wurden die kennzeichen vorher entwertet.
aber wie gesagt der käufer will den wagen mit anhänger mitnehmen und im ausland anmelden.
fragt sich halt nur was die behörden dort im ausland vom käufer verlangen. wenn die von ihm einen fahrzeugschein verlangen kann es sein das der käufer bzw. interessent vom kauf abrückt
Die brauchen zur Abmeldung auch nur denFahrzeugschein und Deinen Personalausweis/
Identitycard. Der Brief wird ja nicht geändert.Falls es nicht Dein Wagen war, brauchste ne Vollmacht vom Eigentümer un evtl. auch dessen Ausweis.
Der Käufer braucht nur einen gültigen Kaufvertrag und
den Fahrzeugbrief /Teil II. Ich glaube nicht, daß das
im Ausland anders ist, denn der Fahrzeugschein wird
bei uns nur auf ausdrücklichen Wunsch ausgehändigt.
Übrigens sind die Nummernschilder Deine - Du hast sie
ja bezahlt. Sie werden "entstempelt" und dann kannste se mitnehmen. Ich hab einige alte hier rumhängen.
Ach ja, bei uns muß der Käufer zur Anmeldung natürlich auch das Bestehen des Versicherungsschutzes
nachweisen (Vers-Doppelkarte).
meinen personalausweis wollten die wie gesagt gar nicht sehen nur den fahrzeugschein. das mit dem versicherungsschutz ist ja klar ist doch überall so. mittlerweile brauchst du keine doppelkarte mehr. du rufst die versicherung an sagst das du ein auto kaufen oder anmelden möchtest dann bekommst du von der versicherung per sms auf dein handy eine EVB- nummer (elektronische versicherungsbestätigung) und die gibst du anstatt der doppel oder deckungskarte bei der zulassung an denn diese nummer bekommt die zulassungsstelle auch von der versicherung. dann wissen die von der zulassungsstelle bescheid wenn du zur anmeldung diese nummer angibst.
übrigens ist diese nummer 6 monate gültig. solange kannst du mit dieser nummer autos anmelden
Der fehlende Fahrzeug-SCHEIN
(Zulassungsbescheinigung Teil 1)
ist schnuppe.
Normalerweise hättest Du den ja sowieso nicht mehr, da dieser bei Abmeldung des KFZ üblicherweise von der KFZ-Stelle einbehalten wird.
Also könntest Du den "Schein" so der so nicht an den Käufer weitergeben.
Entscheidend ist der Fahrzeug-BRIEF
(Zulassungsbescheinigung Teil 2)
denn das ist der Eigentumsnachweis und damit kann der Inhaber des Briefes das Fahrzeug wieder zulassen und erhält DANN einen neuen FahrzeugSCHEIN.
Solange Du den Brief also noch besitzt ist alles im grünen Bereich - auch bei Zulassung im Ausland!
Dann läuft das bei Euch nicht normal ab.Gar-
nicht auszudenken, welche bösen Streiche da
einem gutmütigen Menschen gespielt werden
könnten, der sein Auto einem "guten Freund"
für ein paar Tage überläßt.^^^^^^
Normalerweise muß nachgewiesen werden, daß
man das eigene Auto abmeldet, oder daß eine
Vollmacht vom Halter vorliegt.
Beim ABmelden braucht die Zulassungsstelle logischerweise keinen HU-Bericht, weil das Fahrzeug ja nicht mehr am Verkehr teilnimmt -ist also wurscht.
Die Kennzeichen gehören dem Halter, also bekommst du sie entwertet zurück.
Einen neuen Fahrzeugschein, besser: Teil 1, stellt die wiederzulassende Stelle aus. Du brauchst den alten also nicht mehr, nur den Brief (Teil 2). Fertich.