Defekte Sitzhöhenverstellung durch Gebrauchtwagengarantie abgedeckt?
Hallo und guten Abend,
ich habe kürzlich einen Gebrauchtwagen erworben und stelle nun, nach ca. 3 Wochen fest, dass die (manuelle) Sitzhöhenverstellung auf der Fahrerseite scheinbar defekt ist.
Und zwar wird die gewählte Sitzhöhe nicht beibehalten und die Höhe (eingestellt auf Stufe 5) geht bei einer rund zweistündigen Fahrt wieder auf Stufe 0.
Mit meinen 98kg-Netto-Lebendgewicht auf 185cm bin ich sicher nicht leicht, aber das dürfte meines Erachtens nicht sein.
Nun meine Frage hierzu:
Ist solch' ein Mangel Bestandteil der einjährigen Gebrauchtwagengarantie und vom Händler zu beseitigen oder muss ich damit leben?
Bedanke mich im Voraus für konstruktive Hinweise.
Thomas
Garantiebedingungen durchlesen.
Eine Garantie ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Wie bei jedem anderen Vertrag, muss auch hier der (Garantie-)Vertrag gelesen werden, um zu wissen, was garantiert wurde - und was eben nicht.
"Garantie" ist nur die Art des Vertrags, der Inhalt ist freigestellt und kann höchst unterschiedlich sein.
Ha Ha Gebrauchtwagengarantie. bleibt die frage für was. Im Standart nur drehende Teile selten eine Wasserpumpe Zylinderkopfdichtung Bremsen Reifen und so weiter.
Da hilft nur eines den Vertrag gut lesen.
Hans