Fahrzeugschein mit Strich zw. Wohnort und mittleren Buchstaben
Im Fahrzeugschein sieht meine Kennzeichenbeschreibung so aus
z.B. H - BB 111 und auf der Nummerntafel ist es so: H BB 111.
Es fehlt der Bindestrich.
Jetzt hörte ich, das in Österreich u. italien
ein Busgeld bis zu 500,- € fällig ist, weil
der Schein nicht mit Nummertafel übereinstimmt.
Kann mir jemand das bestätigen?
Danke
Wenn das ein Problem ist(ich weiß es nicht)fahre bei der örtlichen Zulassungsstelle vorbei. Die können das Problem sicherlich lösen.
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/bussgeld-fuer-einen-bindestrich/150/3097/176805/
Nur nicht bangemachen lassen.
Die Info ist richtig, das ist die aktuelle Variante, damit reisende Deutsche nicht unnötig Geld mit herumtragen müssen. So wie es teilweise auch immer noch die innerhalb der EU fehlende Nationalitäts-Kennzeichnung, das "D-Schild", bei vorhandenem Euro-Kennzeichen ist.
Eine reine Abzocke, durch internationale (und nicht nur allein EU-) Verträge müssen gültige Dokumente, das ist das Kennzeichen wie auch die Zulassungsbescheinigung, so anerkannt werden, wie sie vom Ausstellerland angefertigt wurden.
Auch wenn sich dort Differenzen finden lassen, handelt es sich um gültige Unterlagen und wenn damit Österreich oder Italien rechtliche Probleme sieht, dann haben sie sich zwecks Klärung über die EU-Kommission an die deutsche Regierung und deren Verwaltungsverfahren zu wenden.
Da ist es natürlich einfacher, vom Fahrer 500 Euro zu kassieren oder alternativ Fahrzeug wie Zulassungsbescheinigung für zwei Tage einzuziehen, bis übergeordnete Verwaltungsstellen eine Freigabe für die Weiterfahrt erteilen. Bis zur nächsten Kontrolle, wo alles wieder von vorn beginnt.
Einzige derzeit machbare Lösung:
Zur Zulassungsstelle fahren und für rund 7 Euro eine "korrekte" Zulassungsbescheinigung ausstellen lassen.
Strafe bezahlen und dann wegen Unrechtmäßigkeit wieder einklagen wird noch viel teurer. Zum Einen muss man einen in Ö oder I zur Klage zugelassenen Anwalt auf eigene Kosten beauftragen, die Prozessgebühren im Voraus bezahlen, um dann ein Urteil zu bekommen, dass nach den geltenden nationalen Gesetzen mit Zahlung einer Strafe auch die Richtigkeit der Strafe anerkannt wurde.
Nein, das stimmt nicht, stand gerade erst dieser Tage in der Zeitung. Das sagt der ADAC dazu:
http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Kennzeichenverwirrung.aspx?ComponentId=141573&SourcePageId=6729