Fehler Übertrag alter Fahrzeugschein -> neuer Fahrzeugschein
Hallo,
mir ist gerade aufgefallen, dass in meinem "neuen" Fahrzeugschein, den ich schon VIELE Jahre habe,statt 12 Vorbesitzer 1 steht.
Können die Kommunen bei der Zulassung überhaupt eine zweistellige Vorbesitzeranzahl verwenden oder ist der Dame von der Zulassung einfach beim Übertrag ein Missgeschick passiert?
Hat einer von euch eine eingetragene Vorbesitzeranzahl oberhalb von 9?
In der Zulassungsbescheinigung 1, früher "Fahrzeugschein", das schmale Ding, was man mitführen muss - da gibt es keine Anzahl der Vorbesitzer (vorhergehende Halter)
In der Zulassungsbescheinigung 2, früher "Fahrzeug-BRIEF", das große Ding, was man NICHT mitführen soll - da gibt es in Zeile B rechts neben "(1)" die Anzahl der Vorhalter.
Ich habe keine Ahnung, ob da auch zweistellige Zahlen geschrieben werden können. Allerdings kann da kein Fehler durch den jeweiligen Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle gemacht werden, denn dieser Wert, wie auch einige andere Fahrzeugdaten, werden vom Zentralserver aus Flensburg direkt aus der digitalen Fahrzeugakte übernommen. Da kann kein Zulassungsmitarbeiter "reinpfuschen", selbst wenn er es wollte.
Bei der Zulassungsstelle anrufen, das sollte der Weg sein, der am Schnellsten und Sichersten zu einer Klärung führt.
Kann man nicht beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg einfach
die Historie abfragen?
Nur als Halter die Daten und ggf. technische Veränderungen vom eigenen Fahrzeug, muss man aber nicht nachfragen, die stehen (normalerweise) in der Zulassungsbescheinigung.
Flensburg ist ohnehin nicht der Ansprechpartner, sondern immer die entsprechende Zulassungsstelle. Beim KBA steht "nur" der zentrale Server und befinden sich ein paar zugehörige Administrativ-Mitarbeiter dieses Behördenbereichs.
Die hätten auch nur noch die Namen und Adressen der vorhergehenden Halter,
aber 1,
die geben sie nicht raus, weil sie von diesen Personen (Unternehmen) keine Genehmigung zur Weitergabe der Personendaten haben,
aber 2,
die hast Du auch, entweder über den alten (entwerteten) Fahrzeugbrief oder eben ab dem "Brief" als Sammlung der (entwerteten) Zulassungsbescheinigungen. Ist davon etwas vernichtet worden oder sollte vernichtet werden, dann ist diese "Nichtverfolgbarkeit" der Wunsch eines vorhergehenden Halters gewesen.
Andere Informationen zur "Historie" haben sie ohnehin nicht.