Sorento nach einem Monat kaputt
Mein neuer Sorento war nach einem Monat mit Automatikgetriebe Schaden.
Lautes Schlagen.
Hat jemand das selbe Problem?
Welchen Vorteil hätte es, wenn noch jemand das gleiche Problem hat? Verringerung des Vereinsamungssyndroms?
Der hat doch noch Garantie!
Der Hintergrund der Frage interessiert mich allerdings auch. Was sind da jetzt für Dich für Unterschiede oder Schlussfolgerungen bei dem Schaden, wenn
a) Du der Einzige bist,
b) noch fünf Andere das auch schon hatten?
Da es nach meiner Ansicht völlig egal ist, ob es nun als Einzelfehler oder auch als eventueller Serienfehler über die Gewährleistung oder Garantie kostenlos repariert wird und dann "beseitigt ist" - wo ist da dennoch ein Unterschied, dass einem eine derartige Frage wichtig ist?
Na ja die Sache ist das ich seid einer Woche absolut ohne Hilfe von Kia dastehe und vor 4 Wochen 48.000 Euro für dieses Auto bezahlt habe.
Das Auto steht nun irgendwo in Italien und ich möchte eine Klage gegen Kia einreichen.
Ich hab überhaupt Keine Lust nach so kurzer Zeit ein, in Italien von irgendeiner Werkstatt gerichtetes, Auto weiterzufahren. Denke mal das Getriebe kann auch auf der Autobahn blockieren oder?
Und was hat das damit zu tun, ob dies Andere auch haben, oder sollen Andere das Auto aus Italien holen, oder für Dich reparieren? Wegen was willst Du klagen, weil der Wagen in Italien ist, dass am Fahrzeug etwas gerichtet wird, ...?
Es ist alles etwas verworren, um irgendwie eine Info oder Hilfestellung hier geben zu können.
Daher nur als grundsätzliche Hinweise:
Es gibt im deutschen Zivilrecht keine Sammelklage, ebenso gilt es weder als Beweis noch als Indiz, wenn noch jemand anderes betroffen sein sollte.
Jeder muss in Deutschland seine Ansprüche für sich selbst einfordern, anhand an seinen eigenen Beweisen. Nur weil Person B auch die Vermutung hat, belöffelt worden zu sein, oder tatsächlich belöffelt wurde, muss nicht zwangsweise auch Person A belöffelt worden sein.
Hier scheint es ja nicht ohnehin nur um einen Getriebeschaden innerhalb der Garantiezeit zu handeln, sondern wohl auch, dass man einer italienischen (Vertrags?)-Werkstatt keine sach- und fachgerechte Reparatur zutraut.
Hier sollte man für sich selbst überlegen, ob Argumente mit einer rassistischen Tendenz wie in Deinem Beitrag eher eine Chance oder eher einen stehenden K.O. vor einem Richter bedeuten können.
Zufriedener ich bin sehr froh das du mir antwortest aber glaub nicht das du mich verstehst.
Es hat nichts mit rassistisch zu tun wenn mein Auto in einer Werkstatt gerichtet wird mit denen ich mich nicht in meiner Sprache verständigen kann.
Das größte Problem für mich ist ohnehin das die Kia Mobilitätsgarantie für mich absolut nix getan hat und ich nach ihnen immer noch in Italien stehe und nach meinen 20 Anrufen immer noch auf ihren versprochenen Rückruf warte.
Des weiteren wollte ich einfach wissen ob es ähnliche solche Fälle gibt und wie es ihnen am Ende mit Kia ergangen ist.
lg.
werner
übrigens aus Österreich...
Ich habe doch deutlich geschrieben, dass ich nicht verstehe - bisher nicht verstanden habe, was Du meinst, und das kannst Du auch uneingeschränkt glauben.
Sprachprobleme sind kein Grund, Garantiearbeiten abzulehnen. Ein Bauteil muss innerhalb der Herstellervorgaben funktionieren, es reicht völlig aus, den Mangel zu zeigen oder vorzuführen. Der Rest erfolgt ohnehin nach Werksvorgabe und die ist immer in der jeweiligen Landessprache. Die Reparaturausführung ist immer identisch, egal ob in Ö, D, F, N oder auch in I.
Ich weiß nicht, wie es im Ö-Recht geregelt ist, aber nach D-Recht hat man aufgrund der Europa-Garantie einen Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparaturausführung gem. Herstllervorgabe, aber keinen Anspruch auf einen Ansprechpartner in Landessprache oder gar eine Reparaturausführung im Heimatland.
Man hat doch aber immer im Ausland als Ansprechpartner für diese Sprachprobleme den landeseigenen Automobil-Club. Jeder dieser großen Automobilclubs hat für Touristen einen Ansprechpartner, der insbesondere bei den speziellen KFZ-Fachbegriffen als "Dolmetscher" für Klärungen mit der Werkstatt am Telefon zur Verfügung steht. Fast immer auch kostenlos für Nichmitglieder des Partner-Clubs im Heimatland.
Die Mobilitätsgarantie ist bei jedem Hersteller immer ein ganz heißes Eisen, bei der sich schon viele mächtig die Finger daran verbrannt haben.
Es gilt die absolut wortgenaue Auslegung der Garantiezusagen, kein "dieses ist aber das Selbe", kein "damit ist doch auch gemeint", kein "genau dafür muss sie doch da sein" - wortgenau ohne jede Auslegungs- oder Diskussionsmöglichkeit.
Besondere Bedeutung haben dann Worte wie zB. "fahrunfähig" - das ist dann auch fahrunfähig. Wenn ein Fahrzeug noch aus eigener Kraft fährt, zB. bis in eine Werkstatt, dann war es noch fahrfähig. Wie gut oder schlecht es noch gefahren ist, ob eine derartige Fahrweise zumutbar oder nicht ist - ist alles unerheblich, fahrunfähig ist ohne jede Auslegung: nichts geht mehr, auch nicht mehr ganz langsam bis zu einer Werkstatt.
Die Bedingungen der Mobilitätsgarantie sollte man sich sehr genau durchlesen, weicht man auch nur einen Millimeter von den Anforderungen ab, war es das.
Was da die Fahrzeughersteller anbieten, ist tatsächlich Welten von dem entfernt, was man sich unter diesem Wort "Garantie" vorstellt und was eigentlich auch der übliche Umfang von irgendwelchen Auslands-Pannenhilfen von Automobilclubs oder auch von etlichen Zusatzpakete bei der KFZ-Haftpflicht als Selbstverständlichkeit kennt.
Bist Du Mitglied in einem Automobilclub, zB. ÖAMTC oder ein Zusatzpaket bei der Fahrzeug-Versicherung oder ähnliches, dann nutze diesen Weg.