Alkohol am Steuer - bitte um hilfe!
Achso, noch als Anhang:
Gerichtsverhandlung wird es keine geben, das hier ist 08-15 und wird klassisch nach Tabelle und damit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abgehandelt. Erst ein Widerspruch gegen den Strafbefehl wird zu einer Gerichtsverhandlung führen, nur wird das nichts (den Promillewert) verändern.
Etwa 10 Tage ab der Kontrolle/ Blutentnahme kann man bei dem entsprechenden Polizeirevier anrufen und den Blutwert erfragen.
Ist aber hier auch relativ uninteressant, unter 0,5 Prom. werden es nicht werden und ab 0,5 Prom. (0,2 bei noch vorhandener Probezeit) wird es immer zum Entzug der Fahrerlaubnis und MPU vor Wiedererteilung kommen.
Einzig die Strafhöhe wird dann geringer ausfallen. Sieht man aber am Strafbefehl bzw. Bußgeldbescheid, der in einigen Wochen kommen wird.
Dinge wie "kranke Mutter" oder "alleinerziehend" sind nicht strafmindernd, die können vor einem Richter auch strafverschärfend sein:
Die Strafe erhält man wegen der Gefährdung Dritter und man darf niemanden gefährden, nur weil man familiäre Probleme hat.
"Alleinerziehend" und "beruflich notwendig" kann einem sogar auf die Füße fallen. Je nach Gericht und OLG-Vorgabe gibt es besondere Verantwortungen, die man bei Missachtung dann auch als besondere Bestrafung aufgedrückt bekommt. Dieses "wenn es so wichtig ist, wieso haben sie es denn nicht mit der gleichen Wichtigkeit beachtet", das kann dann sogar auch einige Tagessätze Aufschlag geben.
Da es keine Entschuldigung für Alk am Steuer gibt, gehen häufig derartige Dinge immer ganz mächtig nach hinten los.
Auch ein "nie wieder berauscht" ist völlig unerheblich. Für die Strafe gilt einzig, dass man berauscht gefahren ist und welchen Wert man hatte. Was zukünftig so passiert / Passieren soll, dafür ist der MPU-Gutachter da.
Insbesondere als Wiederholungstäter ist dieses vereinfachte "nie wieder" ohne entsprechende Nachweise nicht sonderlich glaubwürdig. Kann hier nicht nur als Lippenbekenntnis, sondern auch als reines veräppeln gewertet werden - sollte man auch lassen.
Wie in dem verlinkten Bericht von dem Anwalt beschrieben - Klappe halten und nichts sagen, nichts ist auch nichts, nicht mal die Uhrzeit oder ob es draußen regnet - nichts.
Aber einen Strafverteidiger beauftragen, der ist hier überflüssig und kostet nur Geld.
Und dass keine Ausfallerscheinungen vorhanden waren, das ist nichts gutes, sondern sehr schlechtes.
Ab 1,1 Prom. interessieren keine Ausfallerscheinungen mehr, weil sie dann auch üblicherweise deutlich vorhanden sind. Es gibt keine geringere Strafe, wenn einer da noch "frisch" ist.
Aber wer keine Ausfallerscheinungen bei sogar noch höherer Alkoholisierung hat, der hat eine ganz erhebliche Alk-Gewöhnung. Damit haben wir dann auch einen zusätzlichen, weiteren Fragenkomplex bei der MPU, nämlich wie es nicht nur zu einer Alkfahrt, sondern zu einer deutlichen Gewöhnung gekommen ist.
Hallo Leute, ich habe ein problem - ein grosses denke ich. Vor 5 tagen wurde ich angehalten und hab 1,6 gepustet. Danach blutabnahme- warte auf bescheid! Es war eine strassensperre- keine auffäligkeit! Abeeer, ich musste vor 3jahren MPU machen müssen wegen drogen- Gleich bestanden- Noch ein monat probezeit gehabt und jetzt das!!! Ich habe eine schwere zeit gehabt unzwar meine mutter ist sehr krankk und habe mit trinken mich beruhigt. Was kommt auf mich zu. Ich bereue es sehr. Kein geschädigter kein schaden!!! Bitte um ratschlag. Brauche mein führerschein um meinen Job nachzukommen und allein erziehender vater. Was kommt auf mich zu ...Strafe. Bussgeld , sperre usw. was kann ich noch retten ???? wer kann mir genaue angaben machen. Wie soll ich voran gehen???? Ich darf nicht aufgeben. Thema Alkohol ist vorbei bei mir!!! Danke im voraus.
1,6 Promille ist schon dicke im Verkehrsstraftat-Bereich - da wird auch ein evtl. etwas geringerer BAK-Wert der Blutprobe nicht mehr all zu viel Positives an Konsequenenzen bringen.
Bzgl. Strafzumessung wird dann wohl eine Gerichtsverhandlung auf Dich zukommen, in der darüber geurteilt werden wird; zumal Du "vorbelastet" bist.
"Hilfestellung" kann Dir da nur noch ein Rechtsanwalt in gewissen Grenzen bieten; das "Kind" liegt bereits tief im Brunnen.
Jetzt im Nachhinein Krokodilstränen weinen á la
" Thema Alkohol ist vorbei bei mir!!!" wird vor Gericht wohl nur als fadenscheiniges Lippenbekenntnis aufgenommen werden.
Dass Sie damit ganz großen Mist gebaut haben, wissen Sie selber und dass Alkohol keine Probleme löst sondern welche schafft, nun auch.
Was dieser Mist für Folgen haben kann/wird, insbesondere wenn der BAK-Wert tatsächlich > 1,6 Promille liegt, können Sie hier mal lesen:
http://www.kanzlei-kaempf.net/strafrecht-verkehrsrecht-alkohol-im-strassenverkehr-promille-und-folgen/
Richte Dich mal auf gut 15 Monate (oder mehr) ohne Fahrerlaubnis ein.
Anwalt ist nicht notwendig, der kann bei derartigen Fällen nichts verändern.
- die Fahreigenschaft steht zweifelsfrei fest
- der Blutalk-Wert steht zweifelsfrei fest
Und mehr gibt es dabei nicht. Was nun alles kommt, ist gesetzlich vorgeschrieben und ohne jede Auslegungsmöglichkeit, Spielräume oder Betrachtungsweise.
Bei einem Blutalk-Wert ab 0,2 (null-komma-zwei) Promille und noch laufender Probezeit, bzw.
bei einem Blutalk-Wert ab 0,3 (null-komma-drei) Promille mit alkbedingten Auffälligkeiten, bzw.
bei einem Blutalk-Wert ab 0,5 Promille liegt eine "berauschte Fahrt" vor.
Als Wiederholungstäter, die im gleichen Delikt ausgeführte, vorhergehende MPU bleibt 10 (zehn) Jahre verwertbar in der Akte bestehen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Jetzt muss man zwischen Strafe für die Alkfahrt und Verwaltungsauflagen für eine spätere Neuerteilung der Fahrerlaubnis unterscheiden:
Strafe:
Bei einer Ordnungswidrigkeit, also Alkwert unter 1,1 (eins-komma-eins) Promille OHNE Auffälligkeiten sind es 500 Euro Bußgeld plus ~40 Euro Verfahrenskosten plus 150-250 Euro Kosten für den durchgeführten Bluttest plus 3 Monate Fahrverbot plus 5 Punkte in Flensburg.
Fahrverbot und Punkte sind aber uninteressant, da die FE entzogen wird (etwa 100 Euro Verwaltungskosten für den Entzug). Mit dem Entzug erlöschen aber sämtliche Punkte und die drei Monate Fahrverbot erledigen sich auch "wie von allein".
Bei einer Alk-Straftat, also ab 0,3 (null-komma-drei) Promille MIT Auffälligkeiten oder ab 1,1 (eins-komma-eins) Promille, gibt es dann mit dem Zuschlag als Wiederholungstäter etwa 45 Tagessätze Strafe (Tagessatz ist das Monatsnetto geteilt durch 30, hier also etwa 1,5 Monatsgehälter), Fahrerlaubnisentzug plus ~15 Monate Sperrfrist vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, hier wird aber ab dem tatsächlichen Datum des Entzugs (Einziehen durch die Polizei) gerechnet, somit kann im Strafbefehl weniger stehen, wenn der einige Monate dauert, insgesamt werden es aber dieses gut ein Jahr sein, plus etwa 80 Euro Verfahrenskosten plus 150-200 Euro für den Bluttest.
Bei eigenem Anwalt dann nochmals plus 1.300 - 1.700 Euro Anwaltskosten.
Verwaltungsauflagen (und Kosten) für die Neuerteilung:
Allein wegen der Wiederholungstat ist damit die nächste MPU unausweichlich gebucht. Selbst wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit mit deutlich unter 1,1 Promille gewesen wäre.
Da hier aufgrund vorhergehender Drogenauffälligkeit von einer Suchtverlagerung ausgegangen werden wird, werden hier zum Bestehen der MPU ein 12monatiger Abstinenznachweis verlangt.
Weder "kontrolliertes Trinken" noch 6 Monate Nachweiszeitraum werden ausreichend sein.
Entweder alle 3 Monate über Haar-Screening mit mindestens 3cm Haarlänge oder ein Urin-Screening 5-6 mal in diesem 12 Monaten. Screeningvertrag und ähnliches sollten durch die Vorkenntnisse bekannt sein.
Von den Kosten ist Haare-Screening teurer, aber seltener, beim Urin-Screening billiger aber öfter, unter dem Strich in etwa das Selbe.
MPU dann wie gehabt, Aufarbeitung, Verhaltens-Umstellung, gelebte Umstellung, Vermeidungsstrategien. Aufgrund der Wiederholung im selben Bereich wird das allerdings nun deutlich schwerer.
Du hast beim ersten Mal glaubhaft machen können, dass Du "nie wieder" etwas mit Rauschmitteln zu tun haben wirst und hast jetzt zweifelsfrei bewiesen, dass alles, was Du so erzählt und getan hast, zur Vermeidung völlig untauglich war.
Das mit der erkrankten Mutter ist nicht allein der Hintergrund, sondern eine deutliche Tendenz zum Rausch / Flucht aus der Realität muss hier aufgearbeitet werden.
"Kranke Mutter" ist auch immer ein schlechter Ansatz. Das Problem dahinter ist eine gewisse Schwäche mit der Aufarbeitung von "Schicksalsschlägen" und die wird es immer wieder im Leben geben. Dass die Mutter jetzt wieder gesund ist, ist keine Schutz vor kommenden, gleich gelagerten Dingen und ggf. dann erneuten Rauschmittelkonsum.
Was Du jetzt machen kannst:
Sich ganz schnell mit der Situation auseinandersetzen und das zukünftige Leben auf die Reihe bringen. Was bisher gelaufen ist, kannst Du ohnehin nicht verändern.
Kein Alk, keine Drogen - NULL und mit Aufarbeitung und Vermeidung beginnen, das Jahr wirst Du brauchen. Es ist sogar zu vermuten, dass aufgrund der Vorbelastung die Fahrerlaubnisbehörde nicht nur auf Alk sondern auch auf Drogen das Screening haben möchte.
Klären mit dem Chef, was den Arbeitsplatz an geht, ggf. einen anderen Arbeitsplatz suchen.
Wenn der Strafbefehl kommt, dann etwa zwei Monate später einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde machen und sich vorab beraten lassen, welche Auflagen bei einer Neubeantragung erfüllt werden müssen.
danke schön! bedanke mich sehr herzlich dass sie sich die zeit genommen haben. was mich wundert ist dass sie sagen "Anwalt ist nicht brauchbar". Mein anwalt meinte dass ich ihn sofort kontaktieren soll nachdem ich den test ergebnis bekommen habe. was meinen sie, einfach alles auf mich zukommen lassen? ich besitze sowieso kein rechtschutz!
danke schön! bedanke mich sehr herzlich dass sie sich die zeit genommen haben. was mich wundert ist dass sie sagen "Anwalt ist nicht brauchbar". Mein anwalt meinte dass ich ihn sofort kontaktieren soll nachdem ich den test ergebnis bekommen habe. was meinen sie, einfach alles auf mich zukommen lassen? ich besitze sowieso kein rechtschutz!
Ein Anwalt ist nachvollziehbar gierig nach genau solchen Mandatsübernahmen:
es ist eine Straftat, sein Honorar liegt nicht unter 1.300 Euro, mit ein wenig Schriftwechsel sind es auch 1.700 Euro,
er kann immer einen "Erfolg" nachweisen, da er die Sperrfrist "nachweisbar reduzieren" kann.
Hier liegt aber eine ganz einfache Täuschung:
Der Richter muss bei der Länge der ausgesprochenen Sperrfrist eine bereits VOR dem Urteil vorhandene gewesene fahrerlaubnisfreie Zeit berücksichtigen.
Die gesamte Sperrfrist kommt aus einer festen Tabelle, je länger jetzt das tatsächliche Urteil verzögert wird und dadurch später ausgesprochen wird, um so geringer ist dann die im Urteil genannte Sperrfrist.
Es handelt sich dabei aber immer nur um die noch restliche Sperrfrist aus dem festen Tabellenwert minus dem bereits vor dem Urteil abgelaufenen vorläufigen Entzug.
Ganz "pfiffige" Anwälte schaffen es, dass der Fahrer keine Sperrfrist aufgedrückt bekommt. Ist auch recht einfach: beträgt die Frist gemäß Tabelle 12 Monate und man verzögert den eigentlichen Urteilsspruch um 13 Monate, durch Widerspruch, der Bitte um Terminverlegung wegen Urlaub, Krankheit, ... dann ist beim Urteilstermin die Sperrfrist bereits durch den vorläufigen Entzug vollständig abgelaufen, dann gibt es auch keine mehr.
Ist dann keine weitere MPU vor einer Neuerteilung vorgeschrieben, gibt der Richter den Führerschein direkt am Richtertisch zurück.
In Deinem Fall ist ein Anwalt tatsächlich unnötig, Du hast mehrere "Problemstellen", an denen ein Anwalt nichts verbessern kann.
Am Promillewert kann man (manchmal) etwas herumtricksen, solche Geschichten mit Anflutungsphase, Sturztrunk direkt vor der Fahrt, fehlende zweite Blutprobe nach mindestens 20 Minuten.
Das geht aber nur in wenigen Fällen, kommt auf weitere Situationen (Aktenlage) an und geht auch immer nur im Bereich von etwa 0,2 Promille weniger - mit viel Glück und Zufall und einem ganz ausgefuchsten Fachanwalt.
Wäre also interessant, wenn der Promillewert bei oder ganz knapp über 1,6 Promille wäre und es um eine MPU-Anordnung geht.
In Deinem Fall völlig uninteressant, weil Du aufgrund des Status Mehrfachtäter immer zu einer MPU musst, wenn der Alkwert 0,5 Promille erreicht hat.
Mit 1,6 geblasen wird der Blutwert üblicherweise bei gut 1,7 sein, selbst mit allen Tricks, die überhaupt rein theoretisch vorhanden wären, bleibst Du immer noch Lichtjahre von den 0,5 entfernt.
Wäre eventuell auch interessant, wenn der Alkwert um 1,1 Prom. wäre. Unter 1,1 ist es keine Straftat mehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Straftat ist ein Fahrerlaubnisentzug von 12 Monaten (mindestens bei Ersttätern). Ordnungswidrigkeit ist "nur" ein Fahrverbot von drei Monaten.
Bei Dir völlig unerhablich, denn durch Voreintragung und Mehrfachtäter musst Du zum Bestehen der MPU mindestens 12 Monate Abstinenz nachweisen.
Ob das Ding nun 12 Monate "gesperrt" ist oder nur 3 Monate gesperrt und dann nochmals weitere 9 Monate um die 12 Abstinenzzeitraum zusammen zu bekommen - ist für Dich das Selbe.
Wäre eventuell auch interessant, wenn der erste Fahrerlaubnisentzug und deren MPU mehr als fünf Jahre her wäre und es sich um Kanabis gehandelt hätte.
Die Strafen haben sich bei Kanabis-Konsum in den letzten Jahren deutlich verändert, wurden aufgrund des mittlerweile klaren Rauschverhaltens dem Alk-Konsum angepasst. Somit könnte die Möglichkeit bestehen, dass bei geringer Konsumform die ehemalige Strafe und MPU bereits schon nach 5 Jahren und nicht wie früher nach 10 Jahren hätten gelöscht werden müssen.
Da hier aber die Vortat/ MPU erst drei Jahre her ist, sind irgendwelche eventuell möglichen Veränderungen bei 5 Jahren auch ohne jede Auswirkung für Dich.
Wäre eventuell auch interessant, wenn man Dich angetrunken erst zu Haus mehrere Stunden nach einer möglichen Fahrt kontrolliert hätte und der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt nur auf einer Zeugenaussage basiert.
Da gäbe es dann je nach Situation Dinge wie Nachtrunk oder eine falsche Beschuldigung durch den Zeugen, jemand anderes ist gefahren, ...
Ebenso hier nicht möglich, da man Dich aus dem fließenden Verkehr gefischt hat. Deine Fahreigenschaft unter erheblichem Alkeinfluss ist ohne jeden Zweifel.
Ein Anwalt hat schon verschiedene Möglichkeiten, diese bestehen aber nur bei sehr bestimmten Konstellationen, wo man tatsächlich einen Anwalt zumindest zu einer Akteneinsicht beauftragen kann und uU. auch sollte.
Bei Dir "versaut" Deine Vorgeschichte alles, einzige existierende Chance ist ein "unter 0,5 Promille" und bei einem Ausgangswert von 1,6, selbst wenn die Pustefix-Dinger in dem Bereich mehr schätzen als messen, ist das ausgeschlossen.
Hallo Zufriedener,
habe heut den Brief nach einem Monat vom Staatsanwaltschaft erhalten.
40 TS /50€ = 2000€ Geldstrafe
10 Monate FE entzug
Blutwerte 1,55
Was nun, werde keine Anwalt einschalten. MPU ??? was soll ich machen? Danke nochmals
Hallo Zufriedener,
habe heut den Brief nach einem Monat vom Staatsanwaltschaft erhalten.
40 TS /50€ = 2000€ Geldstrafe
10 Monate FE entzug
Blutwerte 1,55
Was nun, werde keine Anwalt einschalten. MPU ??? was soll ich machen? Danke nochmals
Das ja alles noch weit am unteren Rand gegenüber dem Durchschnitt.
40 TS sind nicht viel, in Relation zu den Umständen. Bei dem Alk-Wert sind ohne Voreintragungen 30 TS der übliche Regelsatz. Existieren (verwertbare) Voreintragungen im gleichen Deliktbereich (berauschte Fahrt), dann gibt es üblicherweise 50% Zuschlag, wären dann 45 TS. Mag ja persönlich weh tun (was es auch soll), aber weniger als der übliche Regelsatz kein Grund zum Meckern.
50 Euro als TS-Höhe, selbst ausrechnen, ob das stimmt oder nicht: Monatsnetto durch 30 sind die Tagessatzhöhe. Hier zählt aber im Zweifel kein einzelner "schlechter" Monat, sondern der Durchschnitt der letzten 3 Monate.
Sollte man weniger herausbekommen, 10% Toleranz berücksichtigen, also das tatsächliche Tageseinkommen unter 45 Euro sein, dann kann man hier eine Neuberechnung beim zuständigen Gericht beantragen.
Kein Widerspruch gegen das Urteil, sondern Antrag auf Neuberechnung der Tagesatzhöhe. Geht formlos direkt bei der Rechtshilfestelle im zuständigen Gericht, oder schriftlich an die Stelle, von der das Urteil stammt. Das Urteil und die letzten drei Monatsabrechnungen mit nehmen (als Kopie beifügen), Tagessatzhöhe wird dann neu berechnet und fertig ist das.
Sollte (muss) aber recht zügig gemacht werden, in den ersten 2 Wochen ab Erhalt. Noch liegt der Vorgang beim Richter bzw. dessen zuständigen Mitarbeiter und es kann schnell darauf zugegriffen werden. Es könnte ja Widerspruch eingelegt werden.
Ist jedoch die Widerspruchsfrist abgelaufen, dann wandert die Akte in den Keller und nur eine Kostenaufstellung zur Vollstreckungsstelle. Dann wird es sehr zeitaufwändig den Vorgang wieder aufzurollen und die Vollstreckungsstelle ist uU. schon unterwegs zu Dir.
Es ist kein Problem das korrigieren zu lassen, es ist auch nichts "schlimmes" oder seltenes, sondern normales Tagesgeschäft bei Gericht, weil die meisten TS-Höhen nur geschätzt sind und nicht wenige das korrigiert haben möchten. Nur trödeln sollte man damit nicht.
- 10 Monate FE-Entzug sind auch relativ wenig. Die bisherige Zeit durch den vorläufigen Entzug ist mit eingerechnet, also sind es "echte" 11 Monate.
Auch hier "unüblich", Regelzeit ohne Voreinträge sind 12 Monate, plus 3 Monate Zuschlag wegen deliktgleichem Voreintrag wären eigentlich" "echte" 15 Monate. Bei "nur" 11 gibt es auch nichts zu Meckern.
Für einen Anwalt und Widerspruch sehe ich bei der Strafhöhe keinen Grund - Du bist neutral betrachtet mit 40 TS und 11 Monate Sperrfrist sehr billig bei weg gekommen.
Oder als Gegenprobe:
Selbst wenn ein Anwalt etwas reduzieren könnte - so verbessert sich nichts für Dich. Im Gegenteil. Du würdest schlechter dastehen.
Da Du schon "billiger" weggekommen bist, ist bei der Anzahl der Tagessätze nichts zu machen. Aber selbst wenn hier auf 30 TS reduziert werden würde, dann würde es Dich zwar 500 Euro weniger Strafe kosten, aber Du müsstest dem Anwalt mindestens 1.300 Euro Honorar bezahlen. Da es sich um einen Straftatbestand handelt (1,1 Prom.), zahlt das auch keine Rechtsschutzversicherung.
Auch bei der Sperrfrist ist eine Verkürzung ohne jede Wirkung. Wegen Straftat gibt es immer einen FE-Entzug und wegen der Wiederholungstat immer eine MPU vor Neuerteilung und damit immer 12 Monate Nachweispflicht über eine massive Verhaltensveränderung (Abstinenznachweise, ...) notwendig.
Da die MPU erst nach 12 Monaten Nachweiszeitraum, also ohnehin frühestens in 12 Monaten gemacht werden kann, ist es völlig egal, ob die Sperrfrist nun 10 (echte 11) Monate oder nur 3 Monate beträgt.
Bleibt noch die Frage nach der MPU, und die ist fest gebucht.
Alkfahrt ab 1,6 Promille: nein
Wiederholungstäter berauschte Fahrt innerhalb von 5 Jahren: Bingo
erneuter Fahrerlaubnisentzug aufgrund einer Verkehrsstraftat innerhalb 10 Jahren nach einer Neuerteilung aufgrund eines früheren FE-Enzugs nach einer Verkehrsstraftat: Bingo
erneuter A-Verstoß nach einer Neuerteilung innerhalb der noch laufenden, restlichen Probezeit: Bingo
Von vier Chancen ganz sicher zu einer MPU zu kommen, hast Du drei auf einen Streich erfüllt.
Auch hier gibt es nichts, nicht eine, die ein Anwalt weg bekommen würde. Und selbst wenn der Papst sich zu seinen eigenen unehelichen Kindern bekennt und ein Grund dann als Bonus wegbeamen würde, sind immer noch zwei andere da.
Wie es nun weiter geht, insbesondere Dinge zu einer eventuell notwendigen Abstinenz oder auch nur einem "kontrollierten Trinken" ausreichend ist.
"Kontrolliertes Trinken" (KT) ist fest definiert:
maximal zehn Trinkanlässe pro Jahr, von denen jeder mindestens 3 Monate vorher fest geplant ist und bei jedem Trinkanlass nur so viel konsumiert wird, dass maximal 0,3 Promille Blutalkohol erreicht werden, ein "Trinkbuch" muss geführt werden, in dem jeder geplante Trinkanlass und der Grund des dann notwendigen Alkkonsums (zB.: "Silvester, mit einem Glas Sekt anstoßen") vorher eingetragen wird und dann jeder tatsächliche Konsum im Detail aufgelistet wird.
Und dann auch der jeweils dafür notwendigen ärztlichen Nachweise (Urinscreening bei Abstinenz, Leberwerte bei KT)
Empfehlen würde ich für diese individuellen Details, ua. auch, ob eventuell besondere Fragestellungen wegen Suchtverlagerung Drogen - Alk zu erwarten sind, seriöse Foren, in denen genügend Betroffene und Profis aus diesen Bereichen schreiben, das wären zB.
verkehrsportal.de - dort der MPU-Bereich, oder auch das
mpu-forum.de
Dort anmelden, ein paar Tage nur mitlesen, auch konkrete Fälle und deren Aufarbeitung, Hilfestellung durch das Forum durchlesen, damit man halbwegs weiß, wie es läuft und dann mit der eigenen Geschichte anfangen.
Ihre emails sehr sehr hilfreich und sehr angenehm zu lesen. Ich möchte mich erstmal sehr herzlich bedanken dass sie sehr ehrlich und diszipliniert antworten. Ich bin auch sehr froh darüber dass alles so gering angefallen ist.
Muss ihnen sagen dass ich aus meinen fehlern gelernt habe und ich auch AA und Caritas besuche und auf dem weg der vernunft bin. Werde auch kein Anwalt einschalten !!! das wird alles verschlimmern und weiter kosten werden entstehen.
Danke schön
Ich halte nicht viel von Moralapostelei, daher eine vielleicht etwas andere Art der Schreiberei. Dass hier heftiger Mist gemacht wurde, wissen die Leute selbst und irgendwelche Forderungen nach Teeren und Federn nutzen weder Dir noch mir.
Wenn ich schon schreibe, dann kann ich auch deutlich machen, wie die Situation nun ausschaut, und (so weit wie ich kann) die ersten Schritte aufzeigen, wie es weiter gehen könnte, laufen muss der Andere ohnehin selbst.
Wer mit über 1,3 Umdrehungen noch völlig unauffällig ein Auto fahren kann, der hat nicht nur "Pech gehabt", sondern schon länger ein ziemlich heftiges und ungesundes Verhältnis zum Alk. Nicht nur am Lenkrad, sondern auch außerhalb des Autos.
Eine derartige Alk-Gewöhnung (nicht Abhängigkeit) kommt nicht von ungefähr und da muss mehr verändert werden, als nur ein "besser aufpassen, wenn man fährt".
Das ist kein leichter Weg, insbesondere wenn man jetzt auch noch "nebenbei" ohne Auto klarkommen muss, 2.000 Euro Strafe zahlen muss plus die Kosten für Verfahren und Blutprobe, und sich vermutlich auch vieles im Alltagsbereich dadurch ändert.
Es ist schon richtig, sich externe Hilfestellung zu holen, wie die AA oder auch Caritas und es ist manchmal auch richtig, sich zu verkrümeln - aber dann auch wieder aufzustehen.
Was den Wiedererhalt der Fahrerlaubnis an geht, so empfehle ich weiterhin zB. das verkehrsortal.de. Nicht weil die AA "schlecht" sind, sondern weil die Fahrerlaubnis oder genauer eine Alk-MPU und deren Vorbereitung ein sehr spezielles Gebiet sind und in den "allgemeinen Bevölkerungsbereichen" eher populistisches Wissen als den realen Weg dorthin bekannt ist.
Da ist erst vor wenigen Wochen ein Anderer ziemlich zerknirscht aufgeschlagen, weil er durch die MPU gerasselt ist. Grund war dieses "kontrollierte Trinken", genauer das, was er gemeinsam im Kreis der AA erarbeitet hatte. Für das alltägliche Leben sicherlich nicht falsch gewesen, nur komplett neben der doch harten Definition für das autofahrerische Leben.
Eben auch diese ganzen "technischen" oder formalen Dinge, die sich in den letzten Jahren verändert haben. Da kann ein Caritas-Mitstreiter völlig korrekt von seinen Erfahrungen berichten, aber dennoch im wichtigen Details falsch liegen, weil sich Vorschriften verändert haben.
Nicht abschrecken lassen, eine Veränderung ist nicht zwingend eine Verschärfung. Vieles, was vor einigen Jahren noch als "zwingend notwendig zum Bestehen" galt, wie irgendwelche kostenpflichtigen Seminare, sind es heute nicht mehr.
Früher war es mehr ein Fleißsternchen sammeln - viele Kurse waren gut, noch mehr waren besser. Heute geht es mehr (nur noch) um Dich, Deine Aufarbeitung, Deine Erkenntnisse, Deine Verhaltensänderungen, Deine Zukunfts-Strategien, irgendwelche Dinge, die genau Deinen Weg unterstützen, sind gut. Dinge, die mit Deinem persönlichen Weg nicht viel zu tun haben, sind ganz nett, nutzen Dir aber nicht und interessieren daher auch nicht weiter.
Bis zwei Wochen durchhängen sind erlaubt - man muss sich schließlich selbst erst mal (damit ab)finden und neu sortieren, aber dann sollte man sich aufraffen und zielorientiert beginnen.
ich sollte mich schon für einen MPU beratung anmelden (ca. 1300-1600€) weil ich mir denke dass die ganzen MPU stellen miteinender kommunizieren. Ohne eine beratung bei der MPU stelle aufzutauchen wäre vielleicht sinlos da sie danach fragen. was meinen sie. Ohne geht es glaube ich nicht!?
Danke nochmals
Die Anrede in Foren ist Du und nicht Sie.
...
Nein, es stimmt nicht, dass man eine MPU-Beratung benötigt oder Institute und Kursanbieter untereinander kommunizieren und ein Kursbesuch einen Bonus bringt.
Du kannst 20 Kurse besuchen und Ausgaben von 30.000 Euro bei der MPU nachweisen - sind Deine Auskünfte nicht glaubwürdig, dann war es dass.
Sind bei der MPU Deine Auskünfte glaubwürdig, dann bestehst Du ohne auch nur einen Cent für eine Vorbereitung ausgegeben zu haben.
Eine MPU-Beratung kann sich schon positiv auf die MPU auswirken, ganz einfach wenn sie Dir helfen kann, über einige Dinge bewusst zu werden und dann aufzuarbeiten und für Dich funktionierende Verhaltensänderungen zu erarbeiten, aber sie hilft nichts, nur weil Du "sowas" mitgemacht hast - es gibt keine Fleißsternchen.
Eine MPU-Beratung KANN auch "gefährlich" werden. In vielen Kursen gibt es psychologische Bewertungen, die bei Vorlage auch einen negativen Einfluss auf das MPU-Ergebnis haben können.
Finden sich da Dinge, wie zB.: anfangs nicht die Situation akzeptiert, den grundsätzlichen Sinn einer MPU hinterfragend, Schwierigkeiten bei der Eigenanalyse, ... dann sind dies Anmerkungen, die einen Gutachter schon in eine Richtung "vorspannen" können und den Gespächsverlauf in eine Richtung bringen, die ohne diese Hinweise nicht vorhanden gewesen wäre.
Hilfe ist sehr häufig wichtig, aber es muss nicht zwingend ein "großer" und entsprechend teurer Kurs eines "namhaften" Anbieters sein, schon garnicht, wenn man dies wegen einer "großen Verschwörung" glaubt, Vorteile zu erhalten.
AA und Caritas sind sehr gut für das alltägliche Leben, halbwegs professionelle Foren für den Spezialbereich der Fahrerlaubnis und MPU, eventuell ein paar Einzelstunden bei einem Verkehrsspychologen, selten auch ein kompletter, aber kleinerer Kurs.
Diese "Sondergeschichten" sind aber Dinge, die die Profis in den freiwilligen Bereichen ggf. empfehlen oder eben auch nicht, je nach Deiner Mitarbeit, Einstellung, Berichten zB. in entsprechenden Foren.
Ein "teuer = eher bestanden" wird erstaunlicher Weise auch immer nur von den Anbietern derartiger Kurse verbreitet.
Es ist zwar ein ziemlich langer Weg, aber der wird weder kürzer noch leichter, wenn man viel Geld unterwegs ausgibt.
Da dieser Weg lang ist, sollte man nicht gleich los rennen, sondern in den nächsten 3 Wochen sich überall informieren, um nicht allein durch Übereifer in eine eher ungeschickte Richtung zu laufen.
Sortiere Dich erst in Ruhe und beginne die MPU-Vorbereitung, wenn die anderen Dinge wie Arbeitsplatz, Arbeitsweg, ggf. Autoverkauf, also das andere Leben neben der MPU funktionierend ausgerichtet sind.
Du hast schon mal in jüngerer Vergangen die Prioritäten, den Überblick und Deine Ausrichtung verloren, als das weg von den Drogen nur eine Verlagerung war, kein weg, sondern nur ein Austausch des Rauschmittels.
Deine jetzt etwas sehr massive Fokussierung auf die MPU KANN auch nur wieder die nächste Ablenkung von einem Hintergrund und Auslöser für die ersten beiden Geschichten sein.
Eine erneute MPU im gleichen Deliktbereich ist nicht einfach, dafür sollte der Rücken frei sein. Für ein nur erneutes Weglaufen oder Ablenken vor etwas anderem taugt eine MPU nicht.
Es ist keine Unterstellung, nur ein Verdacht und ich kann komplett daneben liegen - aber so ganz von der Hand weisen kann man diesen Verdacht nicht.