Bei Grau-Importen gilt grundsätzlich:
- Vergleich der vorhandenen Ausstattung:
Sonderzubehör oder Ausstattungspakete können zwar den gleichen Namen haben, bedeutet aber nicht, dass sie in verschiedenen Ländern auch den gleichen Umfang oder gleiche Bedeutung haben.
Auch bei der Serien- oder Grundausstattung kann es zu Abweichungen kommen, einfachere Stoffe oder Polster, die in D überhaupt nicht angeboten werden, reduzierte Sicherheitsausstattung wie geringere Anzahl der Airbags oder in der Basisversion fehlendes ESP sind nicht selten.
Speziell bei Dieselfahrzeugen auf den Zuheizer achten, bei Fahrzeugen aus Südeuropa ist da mangels Notwendigkeit fast nie einer vorhanden.
- unterschiedlicher Garantieumfang und Garantieanforderungen
Garantie ist freiwillig durch einen Garantiegeber, man hat nur das, was man hat und muss die Anforderungen erfüllen, die vorgegeben sind.
Was ein deutscher Garantiegeber, deutscher Generalimporteur, oder deutscher Händlerverband verspricht (garantiert) gilt natürlich nur für die Fahrzeuge, die auch "durch seine Finger" gegangen sind, für Fahrzeuge aus anderen Ländern gilt das nicht.
Hier laufen gerade mehrere andere Threads, wo Fahrer schmerzhaft feststellen mussten, dass man keine deutschen Garantiebedingungen einfach mal so übertragen kann:
Ein "deutsches" Fahrzeug eines Herstellers hat 2 Jahre Mobilitätsgarantie ab Kauf und zur Erhaltung dieser Garantie kann nach den 2 Jahren die vorgegebenen Inspektionen bei jeder Vertragswerkstatt überall in Europa gemacht werden.
Bei seinem Fahrzeug aus Dänemark ist das "etwas" anders: Mobilitätsgarantie ein Jahr ab Kauf und zur Verlängerung muss die Inspektion bei einer dänischen Vertragswerkstatt ausgeführt werden.
Wenn man nach 18 Monaten dann mit einem Motorschaden weit von zu Haus entfernt liegen bleibt, wird diese Erleuchtung überraschend teuer.
. Deutsche Vertragshändler haben mit den für sie zuständigen Garantiegebern pauschale Verträge, dass sie Garantiereparaturen ohne Nachfrage durchführen dürfen.
Aber nicht mit ausländischen Garantiegebern. Hier muss jede Garantiereparatur einzeln beantragt und freigegeben werden, was uU. auch mehrere Tage dauern kann, bevor mit einer Reparatur begonnen wird.
. Einem Ford-Fahrer hatte vor einigen Jahren das BGH klar gemacht, dass die Garantie nur gegen den Garantiegeber durchsetzbar ist und das war bei seinem Grau-Import aus Österreich einzig und allein Ford Österreich in Salzburg und niemand anderes, kein Ford-Deutschland, kein deutscher Vertragshändler.
Garantie ist immer das, was man mit dem eigenen Fahrzeug bekommen hat, aber nicht das, was man bekommen würde, wenn man es woanders gekauft hätte.
- Kulanz
Kulanz ist immer eine freiwillige Beteiligung an Reparaturkosten, wenn keine Ansprüche mehr bestehen.
Kulanz ist immer ein Mittel zur Kundenbindung und wenn man als Kunde schon beim Kauf klar aufgezeigt hat, dass man an einer Bindung zu einem deutschen Vertragshändler und deutschem Vertrieb keinen Wert legt, der sollte bei einem Kulanzantrag auch eher objektiv seine Chancen einschätzen.
- gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung basiert auf dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer. Ist der deutsche Partner nur ein Vermittler und der tatsächliche Verkäufer ein italienischer Händler, dann gilt natürlich italienisches Gewährleistungsrecht gegen den italienischen Verkäufer, was natürlich dann auch nur in Italien durchsetzbar ist.
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Es kann bei einem "EU-Import" ganz erhebliche Unterschiede geben, man sollte hier sehr genau und in allen Bereichen prüfen und dann entscheiden.
Der Preisunterschied basiert zwar hauptsächlich auf unterschiedlicher Besteuerung und differierender (Netto)-Verkaufspreise der Hersteller in den einzelnen Ländern, mit dem EU-Vermittler gerne werben.
Aber eben nicht nur, was viele EU-Vermittler auch gerne mal weglassen oder mit Formulierungen wie "EU-Garantien gelten in ganz Europa" zwar richtig ist, aber auch davon ablenken, dass besondere, erweiternde Garantien eines deutschen Garantiegebers keine "EU-Garantien" sind oder auch, dass eine Gewährleistung keine Garantie ist.