Elektromobil
Hey Leute,
ich hab letztens hier in der Stadt einen etwas älteren Herrn auf solch einem Elektromobil gesehen. Der ist mit dem Gefährt wirklich auf der Straße gefahren, wie ich eben auch. Fand ich irgendwie seltsam, aber cool
Ich hab mich nur gefragt, ob sowas tatsächlich legal ist oder ob der Mann sich nur verfahren hat?
Ich hab mich auch mal auf dieser Seite umgesehen http://www.elektromobil-ratgeber.de/tipps-zum-kauf.html Aber bin in dem Fragen&Antworten-Bereich nicht fündig geworden (oder ich habs übersehen?)
Wär cool, wenn das jemand wüsste
Mach das bitte -nicht- nach!
Oder findest Du es - cool - platt gefahren zu werden?
Wenn die Karre 50 km/h schafft ,wäre es wieder ok.
Alles darunter ist Lebensgefährlich.
Es gibt E.-Mobile wie auch Kraftstoff betriebene Mobile mit 25 Km/h begrenzung/genehmigung,welche auf der Strasse fahren dürfen.
In meinen Augen ,ist es trotz dem Lebensgefährlich.
Bei manchen Fragestellungen und Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln. Da gibt es wohl einige, die vor dem Platznehmen auf dem Fahrersitz sowohl den gesunden Menschenverstand, wie auch viele Vorschriften der StVO und des StGB in den Kofferraum legen.
Es gibt haufenweise Gründe, warum auf der Fahrbahn mit allem Möglichen und Unmöglichen gerechnet werden muss, weil es sich dort völlig "berechtigt" und damit auch "legal" befindet.
Wo soll denn ein Fußgänger bleiben, wenn ein Gehweg - oft in der Stadt durch Falschparker - nicht nutzbar ist, oder auch nicht vorhanden. Insbesondere "überbreite Fußgänger", wie Rollstuhlfahrer oder auch Kinderwagen-Schieber?
Gefährlich mögen derartige Situationen sicherlich sein, aber die Gefahr geht nicht von dem vermeintlichen Falschnutzer aus, sondern vom Autofahrer, weil der gerne an seine "Rechte" denkt - die er in derartigen Situationen aber nicht hat, sondern über eindeutige Pflichten:
§1 Abs. 2 StVO - Grundregeln
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
§3 Abs.1 Satz 4 StVO - Geschwindigkeit
Er (Anm.: der Fahrer) darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
§4 Abs.1 StVO - Abstand
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
(Anmerk.: so ein AOK-Shopper IST ein Fahrzeug)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__4.html
§5 Abs.3 Pkt.1 StVO - Überholen
Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html
§7 Abs.5 - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(Anmerk.: auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer)
§11 Abs.3 StVO - Besondere Verkehrslagen
Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln ... Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; ...
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__11.html
Je nach Einzelfall und Benehmen kann sich hier auch recht schnell der Autofahrer zu einem Straftäter machen:
§240 StGB - Nötigung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
§315c Abs.2 Pkt.b) und d) StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
Da geht es dann für einen bisher nicht auffällig gewordenen Ersttäter los mit mindestens 30 Tagessätzen und Fahrerlaubnisentzug mit mindestens 6 Monaten Sperrfrist vor einer Neuerteilung.
Über fahrlässige Körperverletzung - §229 StGB, oder fahrlässige Tötung - §222 StGB, können es aber auch bis zu fünf Jahre Haft werden.
Nicht der Spaziergänger abseits des Weges ist gefährlich, sondern der, der mit der Kettensäge hantiert, selbst dann, wenn er es "darf" - auch wenn das Verdrehen von Opfer und Täter leicht fällt und angenehmere Auswirkungen hätte.