sportanhänger anmeldung?
Habe einen Motorrad Anhänger gekauft.In den papieren steht Sportanhänger zulassungsfrei.Habe aber gehört das es zulassungsfreie Hänger heutzutage nicht mehr gibt.Wüßte also gerne was jetzt zu tun ist.
Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 6 m StVZO sind Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, zulassungsfrei. Benötigt wird in diesem Fall für den Anhänger aber eine Betriebserlaubnis bzw. EG- Typgenehmigung.
Anhänger sind zulassungspflichtig, wenn sie nicht unter die Ausnahmen der nachfolgenden Absätze fallen:
Dort werden verschiedene Kraftfahrzeugarten aufgezählt, darunter die Kleinkraft- und Leichtkrafträder, Sportanhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw.
Zulassungsfrei bedeutet hier nicht, dass der Halter von allen Pflichten befreit ist. Die Zulassung solcher Fahrzeuge läuft nur nicht in gewohnter Weise über die ordentlichen Zulassungsstellen. Entweder sind die Fahrzeuge vom ordentlichen Zulassungsverfahren befreit und erfahren ihre Betriebsberechtigung direkt aus der Abnahme durch das Kraftfahrtbundesamt, oder es läuft über den Versicherer, der die entsprechenden Versicherungsdaten dann der Straßenverkehrsbehörde übersendet (Mofas, Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle – alles, was ein Versicherungskennzeichen trägt).Gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 StVZO ist an dem Sportanhänger ein eigenes amtliches Kennzeichen anzubringen. Dieses erhält man unter Vorlage der BE bzw. EG-Typgenehmigung bei der zuständigen Zulassungsstelle. Dort wird auch ein Fahrzeugschein ausgestellt, der mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen ist.
Das Problem hierbei ist, dass manche Leute z. B. einen Pferdetransporter auch gerne für Möbeltransporte benutzen.
Sollte man dabei erwischt werden, was ja schon bei einer Polizeikontrolle oder einem Bagatellunfall geschehen kann, wird es für den Fahrer und den Halter problematisch.
Zulassungsfrei ist immer noch existent, darf aber nicht mit "Kennzeichen-frei" und "TÜV-frei" verwechselt werden, das sind unterschiedliche Dinge.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 Abs.2:
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.
Da sie zulassungsfrei sind, existiert auch keine Versicherungspflicht - Pflichtversicherungsgesetz §2 Abs.1 Pkt.6c
Da keine Zulassungspflicht existiert, gibt es auch keine Steuerpflicht.
Es gibt jedoch ein paar zu beachtende ABER:
Sie sind Betriebserlaubnis-pflichtig
Fahrzeug muss eine EU-Typrüfung oder eine (Einzel)-Betriebserlaubnis nach §21 StVZO haben. Ist das nicht vorhanden, dann zu einem Sachverständigen und eine Abnahme zur Erteilung der Betriebserlaubnis für einen Sportanhänger nach §21 StVZO durchführen lassen. In den alten Bundesländern nur bei den Hauptprüfstellen des TÜV, in den neuen Bundesländern nur bei den Hauptprüfstellen der DEKRA (dort, wo auch die Fahrschulprüfungen abgelegt werden).Sie sind Kennzeichen-pflichtig und mit der Kennzeichenpflicht auch HU-pflichtig.
Sofern nicht vorhanden zu einer Prüfstelle und eine HU ("TÜV") machen lassen (sofern dies nicht mit der Erteilung einer BE nach §21 bereits mit gemacht wurde). Auf der HU-Bescheinigung dann nochmals den Status "Sportgeräteanhänger" bestätigen lassen.
Anschließend dann zur Zulassungsstelle und ein Kennzeichen zuteilen lassen, da gibt es dann ein grünes Kennzeichen für den Anhänger. Eine Bestätigung einer Versicherung ist nicht notwendig, also keine EVB notwendig. Es handelt sich "nur" um eine Kennzeichenzuteilung aber keine Zulassung.
- Versicherung ist zweischneidig.
So lange der Anhänger am Zugfahrzeug angekuppelt ist oder sich während der Fahrt los reißt, ist das Ding über das Zugfahrzeug haftplichtversichert.
Wird ein Schaden "ohne Zugafahrzeug" verursacht, zB. beim Rangieren mit dem Anhänger, oder das Ding rollt von seinem Parkplatz los, haftet der Fahrzeughalter.
Und diese Haftung wird praktisch nie von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen, da es fast immer Ausschlussklauseln in Zusammenhang mit Fahrzeugen gibt. Keine Versicherung bedeutet auch keine Teilkasko, also Schadensersatz bei Fahrzeugdiebstahl.
Hier sollte sehr genau überlegt werden, ob man nicht doch eine Anhängerhaftpflicht-Versicherung inkl. Teilkasko abschließt, kostet nur kleines Geld und schützt vor argen Überraschungen.
- Es ist zu beachten, dass ein Sportgeräte-Anhänger auch ausschließlich dafür benutzt wird. Eine zweckfremde Nutzung ist immer gleich eine Straftat. "Zweckfremd" sind nicht nur Möbeltransporte oder irgendwelche Dachlatten aus dem Baumarkt, sondern schon das Futter-Heu für das Pferd auf dem Pferde(sport)anhänger.
Straftat daher, da durch "falsche" Nutzung der Anhänger zulassungspflichtig wird und mit der Zulassungspflicht auch die Versicherungspflicht einsetzt und eine Missachtung der Vorschriften zur Pflichtversicherung eine Straftat ist.
Daher ist sehr genau abzuwägen, ob man eine derartige "Sportanhänger"-Dingens überhaupt macht.
Ob Zulassung oder nur Zuteilung eines Kennzeichens kostet das Selbe, Betriebserlaubnis und HU ("TÜV") wird auch immer benötigt und wenn man zu persönlichen Absicherung ohnehin eine Anhängerversicherung abschließt, dann kann man den Anhänger auch gleich "richtig zulassen" und auch mal den Sessel von Ikea abholen. Zusätzliche "Kosten" wären dann nur noch die Steuer für den Anhänger und die reißt nun wirklich kein Loch in die Kasse.
Wenn man den Sport nicht angeben muss, darf man auch einen Grill darauf transportieren, wenn man sich "Grillsportler" nennt O_o ?
Oder einen Billard-Tisch oder Dartautomat. Ist ja ein SPORT.
Bei Flippern oder Frogger, Pacman...-Automaten wird es dann noch schwieriger...
Fahrräder sind zwar auch Fortbewegungsmittel, aber bei Ebay nur unter "Sport". Prüft etwa jemand wier Ich das Rad nutze ? Wenn Ich um €5 Porto für einen Switch zu sparen 90km mit dem Pedelec fahre (kein Witz), ist das kein "Sport"? Ist wohl eine Sache der Inneren Einstellung. Also Polygraphentest, und wenn Ich es nicht für Sport halte Steuerhinterziehung O_o.
Oder Roller. Ist für mich ein reines Fortbewegungsmittel, aber theoretisch...
Zum Glück ist das irrelevant, wenn Ich so ein Teil hinter ein Fahrrad hänge.
Dann kann Ich ALLES darauf transportieren, und es ist auch egal ob der TÜV abgelaufen ist...
Und das ist kein Witz, Ich will mir eine 50er-Anhängerkupplungs-Kugel hinter das Rad montieren...