Gewährleistung?
Habe vor 5 Monaten einen Golf 4 gekauft mit TÜV (Reklamation vom TÜV war nur Manschetten sind undicht)Bhr. 1999, 100.000km
Jetzt leuchtet die ABS Leuchte.Bin vll. 10.ooo km gefahren.
Die ABS Sensoren Stecker sind neu, scheinbar was im Radlager.
Gewährleistung Ja oder Nein,Kulanz?
Danke für die Antworten
Weder, noch. Das Lager war in Ordnung, hat ja noch
10 000 km gelaufen.
Kenn mich ja überhaupt nicht aus
Der Werkstattmeister meinte nur, dass die Sensoren- Stecker nun neu sind und es wohl an was anderem liegt (ABS Leuchte)
Er wollte aber nicht das Radlager auseinander legen (wegen dem ABS Fehler) weil er dieses hätte aufbohren müssen. Da ist wohl was nicht normal.
Er meinte noch, dass dieser Mangel noch unter der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf liegen müsste.
Wollte mir nur ein paar Meinungen ranholen bevor ich mit dem Wagen in die Werkstatt gehe.
Dieser Mangel sollte noch unter die Gewährleistung fallen.
Des weiteren besteht auch noch die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate.
Welchen Aufwand die Werkstatt betreiben muß um den Fehler zu beseitigen soll nicht Dein Problem sein.
[Zitat]
... bevor ich mit dem Wagen in die Werkstatt gehe.
[/ZitatEnde]
Mit 'Werkstatt meinst Du aber hoffentlich die Werkstatt des gewerblichen? Fahrzeug-Verkäufers?!
Ansonsten schießst Du Dir nämlich selbst ins Knie und verlierst alle Ansprüche gegen den (gewerblichen) Verkäufer.
Kann sein, dass hier Gewährleistungsansprüche vor liegen, muss aber nicht.
Interessiert derzeit auch (noch) nicht, in den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht, um Gewährleistungsaufforderungen abzuweisen.
Aber aufpassen, Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn überhaupt, nur gegen den Verkäufer und nur als "Sachleistung". Der Verkäufer muss den Gewährleistungsmangel beseitigen, aber er muss keine "fremden" Rechnungen übernehmen oder erstatten, auch dann nicht, wenn es sich um einen Gewährleistungsmangel gehandelt hat.
In derartigen Fällen muss der Verkäufer aufgefordert werden, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist, üblicherweise 7-14 Tage, kostenfrei zu beseitigen.
Also, gilt der Tüvbericht,deram Tag des Autokaufes erstellt wurde , njicht als Beweis für den Käufer, dass der Schaden am Tag des Autokaufes noch nicht existiert hat?
meinte als Beweis fürden Verkäufer/Händler natürlich
Der TÜV-Bericht ist eher ein Beweis für Dich.
Ein Gewährleistungsmangel ist ein Mangel, der beim Verkauf
a) als Ursache schon vorhanden, aber
b) als Wirkung noch nicht erkennbar war.
Dass die Ursache für den Mangel noch nicht vorhanden war, bestätigt der TÜV-Bericht nicht, kann zwar sein, lässt sich aber aus dem Bericht nicht ableiten.
Beim TÜV wird nicht nach eventuell vorhandenen Ursachen, sondern nach existierenden Wirkungen gesucht und eine erkennbare Wirkung war nicht vorhanden.
Ich würde mir keine Gedanken über die möglichen oder nicht möglichen Argumente des Verkäufers machen, ob und wie er das vielleicht ablehnt.
Da der Verkäufer in der Beweissituation ist, sollte man ihm das auch überlassen.
vielen dank für die antworten. leider hat der verkäufer noch nicht auf meine mail geantwortet
Wieso wird ein Kommunikationsweg benutzt, der ohne jede rechtliche Wirksamkeit verfügt? Statt E-Mail kann man das auch einem Baum in die Rinde flüstern, interessiert genauso - null.
Und jeder Tag, der verrinnt, bringt den Verkäufer einen Tag näher an die 6 Monate und dann ist der Käufer in der Beweislast.
Wie wäre es denn mal mit einem "Brief" so mit Papier in einem Umschlag und Briefmarke?