Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung
Guten Morgen,
mein Vater kaufte, vor exakt 16 Tagen einen gebrauchten Golf IV, Baujahr 2002 mit 80tkm.
Am Montag leuchtete dann nach 6km Fahrt die Motorwarnleuchte auf, worauf er zu einer Werkstatt fuhr und das Auto durchchecken lies. Das Ergebnis: eine defekte Ölpumpe, wodurch der Motor Schaden nahm und nun ersetzt werden muss.
In dem Kaufvertrag mit dem Gebrauchtwagenhändler, einer GbR, steht nun das eine Mängelprüfung seitens des Verkäufers nicht vorgenommen wurde und somit keinerlei Haftung bei schon vorhandenen Schäden übernommen würde. Eine Gebrauchtwagengarnatie wurde abgeschlossen, diese würde aber wegen des Kilometerstandes nur 70% der Kosten übernehmen.
Nun zu meiner Frage.
Sehe ich es richtig, dass eine solche Freizeichnung und ein damit Verbundener Rücktritt der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich ist und der Verkäufer den Mangel auf eigene Kosten beheben muss?
Grüße,
Caboath
Ja, das siehst Du richtig; allerdings heißt es in dem Falle rechtlich korrekt 'Sachmängelhaftung' und nicht 'gesetzl. Gewährleistung'...
... FALLS im Kaufvertrag als Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer aufgeführt ist.
Ein privater Verkäufer kann die Sachmängelhaftung per einfacher Erklärung gänzlich ausschließen.
Zudem besteht innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf sogar Beweislastumkehr; das heißt, dass der gewerbliche!! Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel NICHT bereits bei Fahrzeugübergabe vorlag. Ansonsten wird angenommen, dass das Fahrzeug bereit mängelbehaftet ausgeliefert wurde.
Diese Haftung bezieht sich jedoch NICHT auf reine Verschleißteile.
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Aber nun mal zum Defekt selbst:
FALLS Du mit 'Motorwarnleuchte' die rote Öldruck-Kontrollleuchte meinst ... und Du nicht SOFORT nach deren Aufleuchten den Motor abgestellt hast, musst Du Dir fahrlässiges Verhalten vorwerfen lassen, das den Motorschaden erst produziert hat.
Zur Durchsetzung Deiner Ansprüche musst Du zunächst mal DEM VERKÄUFER die Gelegenheit geben, den Schaden selbst zu beheben (2-malige NachbesserungsOption) ... ansonsten verlierst Du alle Ansprüche gegen ihn !
Wenn du wirklich mit dich anschreiender roter Öldruckkontrollleuchte munter weiter zur Werkstatt gefahren bist, dann verabschiede dich von allen Ansprüchen, denn dann geht der Motorschaden komplett auf dein eklatantes Fehlverhalten zurück.
Sooo isses!
Vergaß, diesen wichtigen Punkt zu erwähnen. Danke für die Ergänzung
Also wirklich Lo. Leute gibts! Treiben den Motor ölfrei und wundern sich, wenn es klemmt.
Dieser Text im Vertrag
"das eine Mängelprüfung seitens des Verkäufers nicht vorgenommen wurde und somit keinerlei Haftung bei schon vorhandenen Schäden übernommen würde."
ist schon relevant, nicht als vereinbarte oder einseitig erklärte Ausschlussklausel, sondern als allgemein geltende Tatsache.
Gewährleistungsmängel sind Mängel, die vor dem Kauf vorhanden, aber zu dem Zeitpunkt noch NICHT ERKENNBAR gewesen sind. Es ist unerheblich, ob man sie erkannt hat (Tatsache) es gilt ausschließlich, ob sie erkennbar gewesen wären (die reine Möglichkeit dazu).
Verzichtet ein Käufer auf eine angemessene und übliche Prüfung vor dem Kauf, also von der Besichtigung bis zur Probefahrt, dann erhält er dadurch keine zusätzlichen Gewährleistungsrechte.
Erkennbare Mängel bleiben erkennbare Mängel auch wenn sie nicht erkannt wurden, insbesondere, wenn der Käufer auf eine Prüfung und damit mögliche Erkennung verzichtet hat, und erkennbare Mängel sind keine Gewährleistungsmängel (oder auch Sachmangel).
Diese Vertragsstelle ist keine "Freistellungserklärung" oder eine zusätzliche Klausel oder eine Vereinbarung, die irgendwelche Rechte bringt oder nimmt, sondern ausschließlich ein fachlich völlig richtiger Hinweis, wie die gesetzlichen Anforderungen sind.
Ob ein aufgetretene Mangel nun auch in diesen Bereich fällt, ist damit nicht ausgesagt.
Hier muss geprüft werden, ob dieser Mangel bei üblicher Überprüfung und Probefahrt aufgefallen wäre oder nicht. Wenn er aufgefallen wäre, dann ist er kein Gewährleistungsmangel.
Hier ist er nach 6km erkennbar aufgetreten, entscheidende Fragestellung daher:
Geht eine übliche Probefahrt über eine größere Strecke oder auch längeren Zeitraum oder nicht?
Die Antwort zu dieser Frage entscheidet über Gewährleistung oder nicht.