Reifen
Ich habe bei einem Händler im Dezember 2011 ein Auto gekauft. Im Kaufvertrag steht +4 MS Reifen und die Sommerreifen waren drauf. Leider waren alle Reifen für das Auto nicht Zugelassen und somit bin ich einen Winter (ungemerkt) mit falschen Reifen unterwegs gewesen. Jetzt hat er mir zwar die Sommerreifen gegen andere getauscht aber die Winterreifen will er nicht tauschen. Wie kann ich zu meinem Recht kommen? Es war ein Händler also hab ich ja auch Gewährleistung. Danke.
Welches Recht? Du bestellst in einem Restaurant "Spagetti Bolongnese" bekommst statt dessen aber "carbonara" die du unbemerkt fast alle isst und möchtest dann eine neue Portion "bolongnese"? Ist das ungefähr daß was du fragen wolltest? Hill
Sicherzustellen, daß ein Auto mit legalen Reifen ausgestattet ist, auch sonst allen Vorschriften entspricht und verkehrssicher ist, ist die Pflicht des Fahrers, nichtmal des Halters und schon gleich gar nicht des Händlers oder sonstwem. Laut StVO hat der Fahrer vor jeder Fahrt zu prüfen, ob das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ist.
Hier wurde diese Pflicht nicht nur seit Dezember 2011 ignoriert, sondern jetzt wird versucht, die Verantwortung auf andere abzuwälzen und dann auch noch von Recht gesprochen.
Es würde mich wirklich mal interessieren, wie den Fall ein Richter sieht.
Jo, ich wollte das nur über den ironischen Weg erklären. 100% meine Meinung. 1 hilfi. Hill
Gewährleistungsrecht wird hier eher nicht betroffen sein, da es sich nicht um einen technischen Defekt handelt.
Was hier aber zweifelsfrei betroffen ist, ist das Vertragsrecht. Bauteile, die als zugehörig verkauft werden, müssen selbstverständlich zulässig sein. Das ist die rechtliche Basis eines jeden Kaufvertrags, dieses "Treu und Glauben".
Wann dies auffällt und ob dies hätte früher auffallen müssen, ist davon völlig unabhängig. "Falsche" Zubehörteile werden nicht dadurch "richtig", weil es nur spät genug bemerkt wird.
Was mögliche Strafen angeht, ist bei technischen Unzulässigkeiten selbstverständlich immer der Fahrzeughalter mit bei. Auch immer deutlich härter bestraft, als der Fahrer. Der technische zulässige Zustand eine Fahrzeugs ist die Hauptaufgabe, Hauptverantwortung des Fahrzeughalters.
Für den Fahrer wären das hier nach Tatbestandsnummer 208 mit 15 Euro Verwarnungsgeld, für den Halter die Tatbestandsnummer 209 mit 30 Euro Verwarnungsgeld.
Läge hier auch eine (tatsächliche, nicht nur abstrakte) Gefährdung vor, wären es für den Fahrer 50 Euro Bußgeld plus 23,50 Kosten plus 3 Punkte; für den Halter 75 Euro Bußgeld plus 23,50 Kosten plus 3 Punkte.
Spaghetti bitte mit "h", sonst müsste man sie "spadschetti" aussprechen.
Da grinst dann Don Vito