Benötige ich ein vorderes Kennzeichen für ein Quad im Bundesland Baden Württemberg
Grundsätzlich müssen vorne und hinten Kennzeichen an einem Quad verbaut werden.
Es gibt aber eine Ausnahmeregelung, die das vordere Kennzeichen aufhebt.welche Zulassungsordnung ist das, bzw. wo informiert man sich am besten?
Du hast Dir die Frage ja schon selbst beantwortet: [Zitat]Grundsätzlich...[/Zitat]
ALLE komplett mehrspurigen zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen vorne und hinten Kennzeichen haben; was Du meinstest, sind vielleicht Trikes oder Motorräder mit Beiwagen; die sind nur hinten mehrspurig, vorne aber einspurig.
PS: Die StVZO ist bundeseinheitlich geregelt; wäre ja auch kurios, wenn Du je nach Bundesland, das Du durchfährst, vorne ein Nummernschild anschrauben müsstest, ums im nächsten wieder abmontieren zu dürfen
Ich krieg' ja manchmal gar nicht mit, in welchem Bundesland ich gerade rumgurke; ganz knifflig ist es in den Dreiländerecken
Sonderregelungen gibt es wohl keine, die Botschaft ist wohl lediglich noch nicht zu allen Zulassungsstellen durchgedrungen...
Ruf doch einfach mal bei deiner Zulassungsstelle an...
Beste Grüße!
Zitat: "Die StVZO ist bundeseinheitlich geregelt".
Schön, schön, nur gibt es zusätzlich noch diverse Richtlinien und Empfehlungen, die sehr wohl in verschiedenen Gegenden unterschiedlich interpretiert werden.
Beispiel: Side Marker hinten rot bei Amis: Obwohl es dazu ein Grundsatzurteil vom O-landesgericht Stuttgart von 1968 (Damals wurden sie in den USA Pflicht) gibt, daß der Ausnahmegenehmigung stattzugeben ist, wird diese in vielen Regierungsbezirken schlicht und einfach verweigert, in anderen problemlos erteilt.
Ähnlich verhält es sich übrigens mit den fünf orangen Lichtern auf einem LKW Dach.
Trike und Krad mit Beiwagen brauchen vorne kein Nummernschild, Tempo Dreiräder, Vespa Apes und Reliant Robins aber schon. Wo ist da die Logik, bzw., wie sieht da die Verordnung aus?