Kfz-Zulassung Teil 2
Auto gekauft,bar bezahlt mit ordentlichem Kaufvertrag. Wieso erscheint in der Zulassung Teil 2 zwar mein Name und meine Anschrift, aber dann unter C4c der extra erwähnte Zusatz: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen?
Wer dennn Dann?
Ohne diesen Zusatz wäre doch alles in Ordnung, welche Hintertür soll denn damit offen bleiben?
Danke im Voraus.
Das ist nun mal so:
http://www.google.de/imgres?imgurl=http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d8/Zulassungsbescheinigung-I.1.jpg/350px-Zulassungsbescheinigung-I.1.jpg&imgrefurl=http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung&h=176&w=350&sz=20&tbnid=L3bkot2eVJpD0M:&tbnh=60&tbnw=120&prev=/search%3Fq%3Dzulassungsbescheinigung%26tbm%3Disch%26tbo%3Du&zoom=1&q=zulassungsbescheinigung&hl=de&usg=__9HJaNnY3tTxdiKhnqZsXPe6R9I8=&sa=X&ei=UJJYT8yDCa2Q4gTpuPDBDw&ved=0CBUQ9QEwAA
Die Zulassungsbescheinigung 2, wie auch schon das Vorgänger-Dokument "Brief" sind und waren schon immer ausschließlich Dokumente zur Bestätigung der technischen Zulässigkeit.
Auch der "Brief" war nie, zu keinem Zeitpunkt ein Eigentumsnachweis.
Allerdings kennt jeder den (rechtlich falschen) Satz: "Wer den Brief hat, dem gehört das Auto".
Bei der Entwicklung der neuen Fahrzeugpapiere wurden einige Dinge im Bereich Verbraucherschutz und -aufklärung eingeführt.
Um diesen völligen Blödsinn und der damit leider häufig verbundene Täuschungs- und Betrugsmöglichkeit entgegen zu wirken, findet sich genau dieser Satz als reinen Hinweis in den "neuen" Fahrzeugpapieren.
Die Person, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist der Fahrzeughalter, das ist der Verantwortliche für den Betrieb des Fahrzeugs.
Also dass das Fahrzeug uneingeschränkt technisch einwandfrei bleibt, versichert ist, Steuern bezahlt werden, nur Fahrzeugführer mit einer dafür bestimmten Fahrerlaubnis damit fahren, ...
Genau, Eigentümer und Besitzer sind zwei ganz verschiedene Sachen. Hill
In meinem Brief- das ist alte Fassung -
steht ganz oben:
Dieses Fahrzeug ist heute mit dem amtlichen Kennzeichen......zum Verkehr zugelassen worden für.. Name und Wohnort und Stempel mit Unterschrift der Zulassungsstelle.
Bin ich damit eine "ausschließlich technische Zulässigkeit"?
Ich meine doch, damit einen Eigentumsnach-
weis zu haben.
Hab Dank.