'Entstempelung auf befriedetem Privatgrund
Durch einen Umzug hat sich auch mein Bankverbindung geändert. Die Kfz-versicherung hat versucht vom alten Konto ab zu buchen (obwohl neues Konto bekannt ist) - ging nicht.
Darauf hin hat sie mich angeschrieben und ich habe mich sofort telefonisch gemeldet, den Sachverhalt erklärt, rückständigen Beitrag online überwiesen. Der nächste fällige Beitrag wurde auch schon abgebucht.
Der Zulassungsstelle war der fehlende Versicherungsschutz bereits gemeldet und von dort die Zwangsentstempelung angedroht. Nach Zahlung der fälligen Prämien an die Versicherung wollte diese eine neue Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle senden. Die Zulassungsstelle habe ich darüber auch informiert. Dies war vor ca. 1,5 Wochen
Heute mittag war dann an meiner Haustür (!) ein Aufkleber 'Achtung! Kennzeichen wurden auf Anordung der Zulassungsbehörde entstempelt. ...'
Der Zulassungsstempel am Fz war entfernt.
Das Fz stand auf einem eingezäunten, verschlossenen Teil des Grundstückes. Das Hoftor war mit Kette und Vorhängeschloss verschlossen (Schlüssel im Haus). Geklingelt hat niemand (2 Personen im Haus, Klingel funktioniert). Die Kette mit Schloss fehlen jetzt.
Wer hat ähnliches erlebt? Was kann ich machen?
Mit der Versicherung und Zulassungsstelle klären, wo es warum geklemmt hat oder immer noch klemmt und wer die Kosten der Wiederzulassung oder nur Neusiegelung eventuell zu tragen hat.
Dass der Wagen auf einem befriedeten Privatgrundstück gestanden hat und dort entsiegelt wurde und niemand vorher geklingelt hat, da sehe ich keine "Probleme" drin, warum auch?
Weil das Grundstück verschlossen war und sich die Person durch entfernen des Schlosses Zutritt verschafft hat ohne zu klingeln. Braucht man dazu nicht einen Durchsuchungsbeschluss? Auch ein Gerichtsvollzieher darf nicht beim 1. Besuch einfach eindringen!
Die Vorgehensweise war sicherlich nicht die feine englische Art. Aber willst Du Dir jetzt zu dem ganzen Ärger auch noch Arbeit machen?
Bring das mit der Zulassung auf die Reihe und genieß den Rest Deines Lebens.
Ist der Einbruch / Hausfriedensbruch also einfach so hin zu nehmen? Arbeit hatte ich schon weil die geänderte Einzugsermächtigung nicht beachtet wurde und weil ich jetzt zusehen muss wie ich auf die Arbeit komme, meine chronisch kranke Tochter zum Arzt bekomme usw. bis die Sache geklärt ist.
Aus meiner Sicht habe ich alles richtig gemacht (Nachzahlung der Forderungen, neue EVB an Zulassungsstelle). Wer ersetzt mir die Kosten?
An Einbruch/Hausfriedensbruch glaub ich nicht, denn das sind Straftaten. Hier wurde aber eine Amtshandlung ausgeführt. Ob Du das einfach so hinnimmst, oder nicht, ist Deine Entscheidung, nur würde mir der Terz, den Du ohnehin schon hast, beileibe reichen und nichts anderes wollte ich in meiner vorherigen Antwort zum Ausdruck bringen.
Wer für die Kosten aufkommt, muß eben geklärt werden.
Es kann einerseits ein Versäumnis der Versicherung sein, die entsprechende Bestätigung an die Zulassungsstelle zu senden, oder die Zulassungsstelle hat den Bock geschossen.
Hier geht es um Ordnungswidrigkeiten - Verstoß gegen das Zulassungsgesetz, hier geht es um eine Straftat - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, und hier geht es um Gefahrenabwehr - die Gefahr, dass irgend jemand mit einem nicht versicherten Fahrzeug einen Unfall verursacht und das Unfallopfer mangels Haftpflichtversicherung nicht entschädigt wird.
Der Gerichtsvollzieher kommt wegen ganz anderer, wesentlich "unwichtigerer" Dinge und lange fackeln wird der dann auch nicht.
Bist Du ernsthaft der Meinung, dass Du eine Straftat begehen darfst, so lange diese auf einem abgeschlossenem Privatgrund durchgeführt wird?
Oder Dich fragen müsste. Es wird von Seiten des Außendienstes morgens beim zuständigen Sachbearbeiter nachgefragt, ob die Zwangsentstempelung durchgeführt werden soll, oder sich seit Auftragserteilung etwas geändert hat.
Wenn der zuständige Sachbearbeiter diese Durchführung aktuell an dem Tag, wenige Stunden oder auch nur Minuten vorher nochmals bestätigt, dann fragt man nicht mehr den "Kunden". Der wird doch immer erzählen und diskutieren, dass alles schon längst erledigt ist. Soll der Außendienstler dann nochmal beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen und dann doch keine andere Auskunft erhalten als kurz vorher schon?
Hier hat irgendwo etwas geklemmt und Du hast Dich zu sehr auf die Zusagen von anderen verlassen und dabei übersehen, dass man Dich "hängen" wird.
Ich würde mal bei der Versicherung nachfragen, wann die Versicherungsbestätigung rausgegangen ist und an wen sie rausgegangen ist und dann dort nachfragen, usw.
"Einbruch", wie auch "Hausfriedensbruch" sind immer über ein "widerrechtliches Eindringen in einen abgeschlossenen oder befriedeten Bereich" definiert.
Es mag sein, dass Du es nicht erlaubt hast und vermutlich auch nicht erlaubt hättest, trotzdem war es nicht widerrechtlich.
Hätte man noch warten sollen, bis Du mit dem Wagen das Grundstück verlässt, damit man Dich dann auch noch als Fahrer eines nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeugs zusätzlich "hängen" kann.
Oder wenn Du mit Deinem Kind unterwegs bist, dann ein Anhalten mit sofortigem Verbot der Weiterfahrt und der Aufforderung das Fahrzeug per Abschlepper innerhalb 3 Tagen aus dem öffentlichen Straßenbereich zu entfernen.
Wäre das "angenehmer" für Dich gewesen?
Mal ganz ehrlich,bis es zu solch einem Vorgang mit Gerichtsvollzieher kommt,ist doch im Vorfeld schon genug Papier beschrieben worden.
Will sagen,Du hattest genug Zeit und Möglichkeit Deinen Obuluss zu entrichten(Stichwort -Überweisung),
Jetzt und hier rumheulen,halte ich für fehl am Platz.
... willst du Autofahren, dann zahle ... !
Ganz einfach!
Gruß BigM
Einerseits hat man als Fahrzeughalter dafür zu sorgen,dass ALLE anfallenden Kosten gedeckt sind...Andererseits---ich darf auf meinem Grund und Boden Fahrzeuge stehen haben,die nicht versichert sind. Sobald`diese aus eigener Kraft und auf eigener Achse aber das Grundstück verlassen und sich so auf öffentlichen Strassen befinden,muss(!) eine gültige Versicherung vorhanden sein...
In diesem Fall sind die Ordnungsamtmitarbeiter wohl über das Ziel hinausgeschossen...VG CD