US Führerschein
Meine siebzehnjährige Tochter geht ab September für ein Jahr zum Schüleraustausch in die USA. Auf der High School, die sie dort besuchen wird, hätte sie unter anderem die Möglichkeit, den Führerschein zu machen. Kennt sich jemand im Forum mit US Führerscheinen in Deutschland aus. Müsste meine Tochter hier nur noch die theoretische Prüfung machen, oder doch auch die praktische Fahrprüfung?
Gruss
S.
Der US Führerschein wird in der EU nicht anerkannt. Und das ist auch gut so.
Den kompletten Schein in Deutschland.
Durch die gewonnene Fahrpraxis brauchts hier vielleicht weniger Fahrstunden. -Vielleicht?!
@bestatter
dürfen dann Amerikaner, die hier Urlaub machen keinen Wagen mieten und Auto fahren? Schwer vorzustellen. Oder soll das heißen, dass der US Führerschein in Europa nur für Amerikaner gültig ist?
Man darf auch mit einer deutschen Fahrerlaubnis in USA ein Auto mieten & damit fahren.
Dito isses für Amerikaner.
Für normale Besuchszeiträume im Rahmen eines Touristenvisums dürfen Amerikaner sowohl in der EU als auch EU-Bürger in USA mit dem heimischen Führerschein Auto fahren; bei längerem Aufenthalt - z.B. im Rahmen eines Schüleraustauschs, Praktikums, beruflicher Entsendung usw. - ist die Fahrerlaubnis des Gastlandes zu erwerben.
Hallo,
kannst Deiner Tochter Hoffnung machen, hier der offizielle Text dazu:
Die Umschreibung eines US-Führerscheins in einen deutschen Führerschein kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen Aufenthalts (auch Studien- oder Schulaufenthalts) in den USA erworben wurde. Die Aufenthaltsdauer kann u.a. durch Schulbescheinigungen, Mietquittungen, Hotelrechnungen oder Flugtickets nachgewiesen werden.
Fristen
Der Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten seit Begründung des "ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland umgeschrieben werden, um weiter ein Kfz hier führen zu dürfen. Ist nach Ablauf von sechs Monaten eine Umschreibung nicht erfolgt, so erlischt die Berechtigung, mit dem amerikanischen Führerschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen. Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn der Führerscheininhaber glaubhaft macht, dass er einen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.
Quelle: ADAC
@ Saltkrokan: Sie dürfen. Aber wenn sie sich in der EU einen Wohnsitz anmelden, sprich übersiedeln, und weiter Auto fahren wollen, müssen sie innert eines Jahres einen Führerschein in dem entsprechenden Land machen.
Ausnahme GB: Dort können sie den Führerschein (leider) umschreiben lassen, bekommen ihn aber auf Automatikwagen beschränkt. Ein Glück, daß das nur wenige sind.
danke für den Tipp Vercingetorix! Ich check das nochmal direkt beim ADAC ab, hätte ich eigentlich auch gleich drauf kommen können.
Danke an alle für die schnellen Antworten.