Parken bei ausgestelltem Parkautomaten
Vor einigen Tagen las ich in der Rheinischen Post, dass die Stadt Mönchengladbach vom 30.12 bis 02.01.2012
die Parkscheinautomaten außer Betrieb setzen würde.
Heute habe ich in einer Zone, in der sonst ein Parkschein gezogen werden musste, gegen 9:00 Uhr mein Fahrzeug
abgestellt.
Bei der Rückkehr, gegen 10:10 fand ich eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in
Höhe von € 5,00 unter meinem Wischer.
Der Schlüssel lautete Nr. 76.
(Parken an defektem Parkuhrautomat ohne Parkscheibe.
Nach meiner Rückkehr las ich in der Zeitung, dass bei ausgeschaltetem Automaten eine Parkscheibe ausgelegt werden soll. Dies stand aber erst heute in der Zeitung,die ich noch nicht gelesen hatte.
Die Parkuhr war nicht defekt, sondern
bewußt ausgeschaltet.
Das steht doch an jedem Automaten, dass man in so einem Fall die Parkscheibe benutzen muss und die maximale Parkdauer nicht überschreiten darf.
Die meisten Städte warten die Automaten oder führen ein Update zum Ende des Jahres aus, so dass die Geräte nicht funktionieren.
Und wenn nicht am Automaten, dann steht sicher irgendwo ein Schild mit dem Hinweis auf die maximale Parkdauer, die "Notwendigkeit" der Parkscheibe und die Kostenpflichtigkeit. Erst, wenn man dann zum Automaten kommt, steht da dran, daß er außer Betrieb ist, also die Kosren nicht entrichtet werden können.
Alles andere besteht aber weiterhin.
Damit ist das Verwarnungsgeld vollkommen richtig.