KFZ Ummeldepflicht bei Umzug?
Guten Tag,
ich werde demnächst umziehen (andere Stadt, aber innerhalb des Bundeslandes) und habe nun verschiedene Meinungen zum Thema Ummeldepflicht bei Umzug gelesen. Einmal heißt es, dass dies zwingend und unverzüglich erforderlich ist, andere sagen es gibt eine neue Regelung bei der die Ummeldung entfällt, wenn innerhalb des Bundeslandes umgezogen wird.
Könnt Ihr mir dazu was genaues sagen oder eine seriöse Info-Seite empfehlen?
Ich würde natürlich gerne mein Nummernschild behalten, von den Kosten, die es ersparen würde, mal ganz abgesehen.
Falls es nötig sein sollte: wisst Ihr, wie hoch die Bußgelder ausfallen, wenn man nicht ummeldet?
Vielen Dank!
Warum stellst Du die Frage nicht einfach der für Dich zuständigen Zulassungsstelle, bevor Du hier noch mehr Meinungen bekommst?
Weil ich arbeiten muss, wenn diese Stellen geöffnet haben und die Informationen meist qualitativ nicht besser sind.
Haben die immer noch kein Telefon da? Wie willst Du denn ggf. Dein Auto ummelden, wenn Du immer arbeiten mußt?
Du bist n ganz pfiffiger hm? Ich könnte hier in diesem Forum wahrscheinlich auch jeden Beitrag dumm kommentieren, aber dann könnt ich mir so ein Online-Angebot auch sparen. Man kann alles irgendwie klären, klar. Aber mir geht es hier nicht darum das Leben und alle sich bietenden Möglichkeiten zu erörtern, sondern auf einfachem Wege an eine Antwort zu kommen.
Vielen Dank.
Die Entscheidung, ob ich pfiffig bin, möchte ich mal anderen überlassen.
Aber mal ehrlich, egal was Du hier für eine Antwort bekommst, möchtest Du hinterher als Begründung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid angeben, Dir hätte es in einem Internetforum aber jemand anders geschrieben?
Das dazugehörige Urteil schick mir mal bitte zu.
Ein Anruf bei der Zulassungsstelle und Du hast eine Antwort, auf die Du Dich verlassen kannst, ggf. auch den Namen des Mitarbeiters, auf den Du Dich berufen kannst.
Zudem:
Auf Deinen neuen Wohnsitz mußt Du den Wagen auf jeden Fall ummelden, ob Du das Kennzeichen behalten kannst, ist eine andere Sache.
Das kann je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt werden.
Wenn Du unbedingt etwas dazu lesen möchtest, google ich das gerne für Dich:
http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=&=&q=Nummernschild+bei+Umzug+behalten&oq=Nummernschild+bei+Umzug+behalten&aq=f&aqi=g1&aql=&gs_sm=e&gs_upl=150l10787l0l11510l31l31l0l18l18l0l265l2247l0.4.7l11l0
Die Halterdaten und damit auch die Anschrift müssen doch stimmen.
Auch wenn es reizvoll erscheint, dass sämtliche Strafmandate einen nicht mehr erreichen, aber Polizei und Gerichtsvollzieher machen immer einen Adressenabgleich bevor sie kommen.
Unverzüglich, also ohne persönliches Verschulden innerhalb von drei Arbeitstagen.
§33 StVG - Inhalt der Fahrzeugregister
§6 FZV - Antrag auf Zulassung
Was EVENTUELL entfallen KÖNNTE, ist ein ggf. neues Kennzeichen.
Mit der Föderalismusreform vor einigen Jahren haben die einzelnen Gemeinden die Berechtigung erhalten, gegenseitig direkt wirkende Verträge zu schließen.
Seit dem besteht damit auch die MÖGLICHKEIT, dass Zulassungsstellen innerhalb eines Bundeslandes untereinander Verträge zur gegenseitigen Übernahme der Kennzeichen (vergebenen Kombination) schließen, was VEREINZELT auch schon geschehen ist.
Ummeldung IMMER und auch praktisch sofort wegen der Adressänderung, ob man das ehemalige Kennzeichen aus dem vorhergehenden Zulassungsbezirk behalten kann, erfährt man auf der Zulassungsstelle.
Bußgeld bei einfachem Verstoß nach Bußgeldkatalog,
Tatbestand 180: 15 Euro Verwarnungsgeld
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_51.php
Im Rahmen eines schwerwiegenden Verstoßes, zB. Ermittlungen im Rahmen einer Unfallflucht, greift allerdings das allgemeine Melderecht und da sind 200 Euro Bußgeld auch kein Problem mehr.
Vielen Dank!