Honda Civic 1.4 Bj. 2003
Ich habe soeben einen Hona Civic Bj 7/2003 (km-Stand 55.500) gebraucht gekauft, es stellte sich im nachhinein heraus, dass die Lenkung schwergängig, hakelig ist (bes. beim gerade aus fahren und nicht in Rückstellung geht, im Stand wieder leichtgängig). Man hat nun heute erst in der Honda- Werkstatt einen sogenannten kleine Fehlergeschichte behoben (Einstellung Elektronik), mit der Option, dass sich nicht wesentlich was ändert, eine 90-100 %ige Rückstellung wird es nicht geben.
Die Lenkung ist jetzt etwas direkter jedoch nicht viel leichtgängiger.
Eine völlig neue Lenkung (1500,- Materialkosten!) soll keine wesentliche Besserung des Problems bringen. Ich kann es leider nicht nachvollziehen und bin nun verunsichert, da unser alter Honda (95' Bj.) nicht das Lenkproblem hatte.
Eine Rückrufaktion als solche gibt es bei Honda nicht. Man spricht vom Stand der Technik.
Das Fahrzeug stand in den letzten drei Jahren mehr in der Garage, weniggefahren, kann sich das Problem durch kontinuierliches Fahren ändern?
Kann ich den Kauf beim gewerbl . PKW-Ankäufer wegen Mangel nachbessern lassen oder gar rückgängig machen?
Kann man dieses als Sicherheitsmmangel (StVO-Vorschrift) definieren, oder Gewohnheit akzeptieren? Wir fahren bisher Seat, Passat und können uns schwer an diese "schwere" Servo Lenkung gewöhnen. War der Kauf eine Fehlentscheidung?
Liebe Grüße
Ob der Kauf eine Fehlentscheidung war, kann ich nicht beurteilen. Du hast das Auto gekauft und entweder nicht Probe gefahren oder nur unzureichend getestet. Von daher bist du für dafür verantwortlich, weil du nicht gründlich genug gesucht hast.
Und was meinst du mit Pkw-Ankäufer in diesem Fall? Hast du das Auto privat o. gewerblich gekauft? Das ist wichtig wg. der Gebrauchtwagengarantie. Bei einem Privatkauf sieht es da richtig schlecht aus. Du hast so viel geschrieben und genau diesen entscheidenen Punkt nur unzureichend erläutert.
Bevor man etwas zum Thema Gewährleistung macht, sollte man schon klären, ob da tatsächlich ein Mangel, technischer Defekt, vor liegt oder es sich ausschließlich um ein "ungewohnt" handelt.
Der Wagen hat eine elektrisch unterstützte Servolenkung, die bei sehr geringen Geschwindigkeiten eine überdurchschnittliche Unterstützung bietet, also sehr leichtgängig ist, und dann mit zunehmender Geschwindigkeit sich reduziert und dann auch komplett die Unterstützung weg schaltet.
Somit ist es grundsätzlich richtig und gewollt, dass ab bestimmten Geschwindigkeiten die Lenkung einen deutlich direktere Verbindung zur Fahrbahn bekommt, oder eben auch je nach Empfindungslage "schwergängig" wird.
Es kann allerdings sein, dass hier das Reduzieren und dann Abschalten der Servounterstützung zu stark und /oder zu früh passiert.
Ein "hakelig" oder auch "klemmen" darf nicht sein, aber auch hier wieder das Ding mit den persönlichen Empfindungen: Ist es tatsächlich "hakelig" oder sind es die dann nicht mehr gedämpften Unebenheiten der Fahrbahn, die dann sehr deutlich als Rucken am Lenkrad zu spüren sind.
Einzige Empfehlung wäre vielleicht, den Wagen von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen, ob hier tatsächlich ein Mangel vorliegt, oder nur eine "falsche Gewöhnung" vorliegt.
Danke für die Antwort,
hier noch mal folgende Ergänzung zur Kaufabwicklung,das Auto wurde vom gewerblichen Händler, welcher einen PKW-Ankauf betreibt, gekauft.Ich muss zugeben, daas sich der Kauf unter gewissem Zeitdruck abspielte. Auf Grund der Nachfrage hatten wir keine große Zeit zur Entscheidung (1 Tag). Kurzum lange Fahrt, Ü-Kennzeichen mitgenommen, Probefahrt gemacht. Allgemeinzustand sehr gut, kleine Mängel Kratzer etc, wurden vorher per mail gesendet. Eingeschränktes Lenken wurde von uns bei der Probefahrt bemerkt, konnte aber auch durch den Händler (von Haus aus Kfz.-Mechaniker), dem es vorher auffiel, nicht eindeutig zugeordnet werden.
Auf dem Kaufvertrag vermerkt:"Lenkung schwergängig? Bis dato von dem Lenkroblem bei Honda (auch bei Jazz lt. Forum vorhanden!)keine Ahnung gehabt, wir waren insofern optimistisch die Sache im nachhinein abstellen zu können, die Einrede der bauartbedingten Lenkung muss man sich wohl oder übel gefallen lassen und wir können insofern keinen Gegenbeweis antreten. Das gesamte Fahrverhalten ist damit eingetrübt, insbes. für meinen Sohn, der das Fz. dringend brauchte, wg. vorherigem Schaden am alten Honda. Der Händler wirkte seriös und vertrauenswürdig.
Zeitdruck verursacht doch immer wieder die größten Fehler in Entscheidungen.
L.
Grüße
Keine Gewährleistung durch den Verkäufer:
Mangel (wenn es denn einer sein sollte) war vorher bekannt und wurde auch im Kaufvertrag vermerkt.