Wer hat oder hatte Probleme mit dem H1-Motor (Zylinderkopfschaden nach 87000km)?
habe soeben eine Nachricht von Hyundai erhalten! Sie würden 2600.- der veranschlagten 4800.- Euro, inkl. neue Ventile, usw., übernehmen! Ich muss zugeben, ich bin mir nicht sicher, ob ich das so annehmen soll...
Mein H 1 hat trotz aller Inspektionen und schonender Fahrweise nach 87.000 km einen Zylinderkopfschaden (Erstzulassung 10/2007).
Wem ist ähnliches passiert?
Hallo Bestatter,
ich versuche Leute zu finden, denen ähnliches widerfahren ist, um diese mangelhaften Produkte, die einem mittlerweile in sämtlichen Bereichen angedreht werden, in einem größeren Rahmen öffentlich zu machen.
Desweiteren ist interessant, welche Erfahrungen die Leute mit den jeweiligen Autokonzernen hinsichtlich Garantie- und Kulanzbearbeitung gemacht haben!
gruß ole
Ich verstehe irgendwie nicht, warum immer öfter gefragt wird, ob wem anderes ähnliches passiert ist.
Würde das in dem Fall den kaputten Zylinderkopf wieder heile machen, oder was soll das sonst für einen Vorteil haben?
Ich sag jetzt auch mal etwas zu diesem Thema obwohl mich solche Fragen eigentlich nur zum lächeln bringen!!!!
Was glaubst du denn wo der Preisunterschied zu einem T Modell oder einem Vito herkommt????? Natürlich hast du als "deutscher" den gleichen Qualitätsanspruch aber den bekommst du für das Geld leider nicht. Das ist genau die selbe Sache mit dem Hauskauf in der Einflugschneise und sich nacher über den Lärm beschweren obwohl mann das Grundstück für die hälfte bekommen hat! Und was soll heißen "trotz" schonender Fahrweise???? Das ist sehr subjektiv.
Evtl. hattest du ein Leck im Kühlsystem und hast über längere Zeit nicht nach dem Wasser geschaut, o. ä. All das wissen wir ja nicht. Wenn du wissen möchtest, wie mann diese Sache instandsetzten soll, kannst du ja nochmal fragen. Ach so, was heiß Zylinderkopfschaden denn genau? Und wer hat das diagnostiziert. Gruß Hill
Hallo Hillholder,
ist mir vollkommen bewußt, dass man für den Preis keine Super-Qualität erwarten kann!
Wenn man die "deutschen" Modelle in dieser Fahrzeuggruppe betrachtet kann man dort mittlerweile auch nicht mehr von einem guten Preis-Leistungsverhältnis sprechen!
Das Kühlmittel wird über den Ausgleichsbehälter ausgeblasen! Im Stadtverkehr weniger, bei Autobahnfahrten mehr!
Was mich am meisten ärgert, und das habe ich leider oben nicht erwähnt, ist die mangelhafte Vorgehensweise der Hyundai-Werkstatt! Das Fahrzeug stand mehrere Male in besagter Werkstatt (Vorgehensweise: 1. Spülung des Kühlmittelkreislaufes 2. beim Versuch einen Kompressionstest zu machen wurde die Glühkerze abgebrochen, was zum Austausch der Zylinderkopfdichtung führte (ohne Überprüfung des Kopfes und ohne abschließenden Belastungstest)). Erst nach erneutem Auftreten des beschriebenen Kühlmittelverlustes auf der Fahrt nach Süddeutschland wurde von der dortigen Werkstatt der Thermostat, die Wasserpumpe und der Deckel des Ausgleichsbehälters überprüft - Thermostat und Wasserpumpe waren ok! Der Deckel durchgeschossen!
Die Motortemperaturanzeige ging die ganze Zeit nie über "Normal". Die Heizung funktioniert nicht, der Kühler bleibt kalt, ebenso der Ablaufschlauch. Der Motor wird nur über den kleinen Kreislauf gekühlt, obwohl der Thermostat im heißen Wasserbad getestet wurde und ok ist!
Den Kühlmittelstand habe ich übrigens regelmässig kontrolliert!
Grüße Ole
Und wenn Du es dann "öffentlich gemacht" hast, was soll dann passieren?
Du schreibst doch nicht mal, was überhaupt die Schadensursache ist, um dann tatsächliche "gleiche" Fehler zusammen zu haben und einen konstruktiven oder produktionstechnischen Fehler nachweisen zu können.
Mit Deiner Fragestellung bekommst Du alles zusammen, was irgendwie einen "Motorschaden" hat, warum auch immer - aber egal, Hauptsache die Zahl ist ordentlich hoch.
Aber was kannst damit "beweisen"?
Insbesondere, wenn es in Deinem Fall auch eine schlusig arbeitende Werkstatt sein KÖNNTE, die einem alltäglichen, eigentlich harmlosen (auf den von Dir gesuchten Hintergrund bezogenen) Defekt nicht gleich gefunden hat, der aber im weiteren Verlauf einen erheblichen Folgeschaden verursacht hat.
Allein durch Deine Fragestellung kommt es nur zu einem Sammelbecken von maximal vielen unterschiedlichen Defekten (Ursachen), wo Du mit jedem, der sich meldet nur noch mehr Varianten von möglichen Ursachen sammelst.
Genau das Gegenteil von dem erhältst, was Du benötigst.
Ein "Zylinderkopfschaden" ist auch bei einem "Billigprodukt" ein derber Defekt, der nicht auftreten dürfte. Nur ist er weißgott nicht auf low-end Marken beschränkt.
Sucht man im Internet, treten Zylinderkopf- oder sonstige Schäden bei Hyundais offensichtlich deutlich seltener auf, als bei Fahrzeugen eines guten, deutschen Premium Herstellers.
Ansonsten bleib ich bei meiner ursprünglichen Frage - welchen praktischen Nährwert soll das haben, wenn andere auch Probleme mit ihren Autos hatten? Wird der Zylinderkopf wieder heile, wenn der Defekt öffentlich gemacht wird? Oder gehts lediglich darum, daß man sich dann nicht so alleine fühlt (Autophobie)?
uuuh ja, fühle mich schrecklich alleine -
hättest du meinen 3. Text gelesen, dann ist es wohl eher die Vorgehensweise der zuständigen Hyundai-Werkstatt, die mich "so furchtbar einsam" macht
Hallo Ole, das ist aber ein ganz anderer Sachverhalt wie du ihn beschrieben hast. Und nur davon können wir ausgehen. Du mußt hier natürlich ganz massiv gegen diese Werkstatt vorgehen!!!! Einen verzogenen Kopf zu montieren ist eine Totsünde jeder Werkstatt. Außerdem kann beim Spülen, der Fehler erst enstanden sein, weil die z. B. kaltes Wasser in einen heißen Motor aufgefüllt haben. Ich bitte daher um Entschuldigung für meine harsche Ansage aber manchmal bleibt halt mal nichts anderes übrig. Auf jedem Fall haben wir jetzt alle Infos. Also, nochmal, am besten du fährst in eine andere Werkstatt und nimmst dir einen Anwalt. Hill
das Fahrzeug steht übrigens schon in einer anderen Werkstatt, die hat mir auch den Kostenvoranschlag gemacht! ...
Wie gesagt, dein Anwalt muß Druck machen. Hill
wie sieht's denn aus wenn ich das Kulanzangebot von Hyundai annehme? Habe ich dann das Recht auf alle weiteren Schadenersatzforderungen, z.B. gegen die Werkstatt verloren?
danke für die ausführliche info!!
ok, lassen wir das Thema! Muss zugeben, war der falsche Ansatz
Grundsätzlich zur Kulanz
Es handelt sich um eine rein freiwillige anteilige Beteiligung von jemanden, weil es keinerlei rechtlichen Ansprüche gibt, also Garantie oder Gewährleistung abgelaufen sind.
Es ist einzig und ausschließlich eine Maßnahme zur Kundenbindung mit vielleicht noch moralischem Hintergrund, dieses "darf eigentlich nicht sein".
Mit einem Anwalt überhaupt eine Kulanz oder auch eine höheren Kulanzanteil einfordern, ist völlig albern. Da niemand sich kulant zeigen muss, kann man exakt so viel rechtlich durchsetzen - nichts.
Direkter Vergleich:
Du kannst mir hier für diese nette Antwort und weil Du weiter nette Antworten von mir haben möchtest, gern 20 Euro überweisen.
Aber es wäre eine rein freiwillige Sache. Du bist zu zu keiner Zahlung verpflichtet. Da Du zu keiner Zahlung verpflichtet bist, kann ich auch keine Zahlung von Dir fordern, also Dich verklagen, dass Du mir 20 Euro zu bezahlen hast.
Zahlst Du freiwillig, dann ist das Kulanz, zahlst Du nicht, dann eben nicht. Eine freiwillige Leistung (DAS ist die "Kulanz") von Dir kann man nicht erzwingen oder einklagen.
Kulanz ist ein freiwilliges Angebot, man kann es annehmen, muss es aber nicht, man kann auch nach-verhandeln und versuchen mehr zu bekommen. Aber erzwingen, rechtlich, mit Anwalt per Klage, nicht einen einzigen Cent.
Üblicherweise werden bei Klageerhebung regelmäßig Kulanzangebote vollständig zurückgezogen und dann gibt es gar nichts mehr.
Durch Annahme der Kulanz verzichtet man üblicherweise auf weitere Rechtsmittel gegen den Kulanzgeber. Der will schließlich mit der Zahlung den Vorgang abschließen und nicht damit ein Gerichtsverfahren gegen sich selbst finanzieren.
Findet sich üblicherweise in den Geschäftsbedingungen, durch Annahme wird Klageverzicht erklärt. Nimmt man Kulanz an und klagt dann trotzdem, bekommt man praktisch immer sofort ein Mahnverfahren zur Rückzahlung an den Hals.
Schadensersatzforderungen gegen die Werkstatt sind bei dem Thema eine Sache, die man sehr exakt prüfen muss.
Relativ oft beteiligt sich die Werkstatt an der Kulanzsumme, genauer: muss sich beteiligen. Weil es als grundsätzlich vereinbarte Klausel in eben jenem Vertrag für den Titel "Vertragswerkstatt" oder "Vertragshändler" vorhanden ist, oder weil es im jeweiligen Einzelfall der Hersteller oder Generalimporteur so vorgibt, zB. in Form von:
Ihr ward hier auch nicht ganz unbeteiligt, wenn ihr euch mit 150 Euro beteiligt, dann geben wir 850 Euro dazu und gewähren insgesamt gegenüber dem Kunden 1.000 Euro Kulanz.
(Dies ist auch ein häufiger Hintergrund, wenn keine Kulanz gewährt wird, der Händler oder Werkstatt wollen sich nicht beteiligen und ohne diese Beteiligung gibt der Hersteller dann auch nichts.
Wird natürlich in solchen Fällen niemals von der Werkstatt so dem Kunden erzählt, da ist dann immer nur der Hersteller der Böse)
Handelt es sich um eine Kulanz von beiden Seiten, dann verzichtet man durch die Annahme praktisch immer auch auf eine weiteres rechtliches Vorgehen gegen die Werkstatt.
Aber auch ohne tatsächliche Beteiligung der Werkstatt bei der Kulanz, ist ein weiteres Vorgehen gegen die Werkstatt bei einem Kulanzangebot extrem schwer.
Die Werkstatt kann immer darauf verweisen, dass dies ein Problem des Herstellers ist, denn schließlich hat der Hersteller durch ein Kulanzangebot indirekt eingestanden, dass der und nicht die eigene Werkstatt sich dafür verantwortlich sieht.
Dem muss zwar nicht so sein, aber dennoch ist das ein objektiv nachvollziehbares und auch extrem glaubhaftes Argument.
Um gegen dieses Argument dann anstinken zu können, muss man das Bein verdammt hoch bekommen. Schafft man das, dann gut; schafft man das nicht, hat man nur viel Zeit, Nerven und Geld verbrannt.
Muss man anhand seiner Unterlagen und Beweismöglichkeiten selbst entscheiden, ob das funktioniert oder nicht und was man macht. Eine Empfehlung kann man ohne intensive Prüfung nicht geben, nur aufzeigen, was auf einen zukommen kann und dann "abgearbeitet" werden muss.
und?
immer eine Einzelfallprüfung,
keine "Sammelklage",
was der eine erhalten hat oder nicht, nutzt einem anderen überhaupt nichts,
immer ausschließlich Kulanz und keine Gewährleistung
je nach vorliegendem Einzelfall unterschiedliche hohe Kulanzgewährung, teilweise null, nie über 75% selbst bei nur 35.000 km Laufleistung, selbst wenn die Garantie auch nur eine Woche zu Ende ist, trotz "Serienfehler".
ist da von den vielen Leuten in dem Thread auch nur ein einziger dabei gewesen, der das koordiniert hat und als gemeinsame Aktion mit entsprechender Interessenvertretung gegen den Hersteller durchgeführt hat, oder waren das alles nur Trittbrettfahrer, die bloß nicht selber in den Vordergrund treten wollten
wärst Du jemand gewesen, der ein gemeinsames Gespräch mit allen Betroffenen bei Hyundai-Deutschland organisiert hätte um als Art Sprecher für die gesamte Gruppe 5-10% mehr heraus zu handeln
Oder dann auch nur einer von denen, die Zuhause im warmen Sessel nur darüber hoffen, dass bei so vielen Leuten doch "was" beim Hersteller passieren müsste?
Du selbst bekommst deutlich über 50% Kulanz gewährt, obwohl Du ein Einzelfall bist und obwohl über 4 Jahre vergangen sind und der Motor knapp 90.000 km herunter hat.
Die Kulanzleistung bei VW, wo etliche tausend Leute betroffen sind und aufgrund der eindeutigen technischen Zusammenhänge es sich zweifelsfrei um einen Bereich aus der Herstellerverantwortlichkeit handelt, sind die Kulanzanteile seitens VW bei "Deinen" Eckdaten erheblich geringer, als das, was Du bei Hyundai angeboten bekommen hast.
Genau wegen dem von Dir gefundenen Beispiel hier im Forum an Dich die Fragestellung: Warum Deine Frage?
Genau dieser Thread steht doch einzigartig dafür, dass es weder einem Einzigen, noch als gesamte Gruppe einen höheren Kulanzanteil gebracht hat.