Erfahrungen?
Hallo, habe im Juli diesen Jahres bei einem Gebrauchtw.-Händler in Kaarst(neben IKEA) ein Fahrzeug gekauft u.nun gibt es Probleme mit der Gewährleistung im Kaufvertrag. Hat jemand dort ähnliche Erfahrungen gemacht? Plane eine Klage gegen den Händler, brauche aber weitere Kunden, eventuell auch Kopien der Kaufverträge.Name der Firma und Info unter Bitte gem. Nutzungsbedingungen keine Telefonnummer ins Forum posten - Mod Bestatter. Danke
Was andere Leute haben oder nicht haben, ist völlig unwichtig. In Deutschland steht jeder für sich selbst.
Wenn jemand anderes belöffelt wurde, muss Du nicht zwangsweise auch belöffelt worden sein, wenn jemand anderes nicht belöffelt wurde, kannst Du doch trotzdem belöffelt worden sein.
Schadensersatzansprüche beziehen auf einen an Deinem Fahrzeug tatsächlich vorhandenen Schaden, nicht was irgend ein anderer hatte.
Gewährleistungsansprüche ergeben aus dem individuellen Vertrag und wenn jeder Käufer einen anderen Vertrag hat, dann ist das völlig in Ordnung.
Auch gibt es keine "Sammelklagen" in Deutschland.
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Nenne doch einfach die Probleme, die Du hast, und dann kann man sehen, ob man irgendwelche Tipps geben kann, welche Möglichkeiten bestehen.
Das Gewährleistungsrecht ist sehr tief durchgekaut, also was ist Dein Vertragsinhalt und welche Probleme hast Du?
So, erstmal "ganz vielen Dank" für deine Belehrungen,die mich eigentlich nicht interessieren,eine einfache Antwort würde mir schon reichen, da mein Anliegen eigentlich klar formuliert war.Aber um weitere Schulstunden zuvermeiden, hier die Kurzfassung des Problems : Auto mit warscheinlichem Vorschaden der Kopfdichtung gekauft, jetzt kaputt. Der besagte Händler beruft sich auf einen VORGEDRUCKTEN Kaufvertrag, in dem er jegliche Gewährleistung mit der Aufführung diverser Schäden in den Sondervereinbarungen(zum Verschrotten) gegenüber mir als Privatkäufer ausschliesst,obwohl das Fahrzeug frischen TÜV hat. Mein Anwalt braucht eventuelle Beweise, das die Verträge dieser Firma eben nicht für jedes Auto individuell ausgeschrieben werden, um ihm gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Vertragsrecht nachzuweisen. Klar soweit?
Jetzt ist mir alles klar - und bei solcher Nummer bin ich dann auch raus.