Verkäufer will Rückabwicklung aber ich soll gefahrene km zahlen
NAch mehreren Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist will jetzt der Autohändler den Kaufvertrag rückabwickeln, weil weitere REparaturen zu teuer würden.
Wenn er dieses fordert, kann er mir dann die gefahrenen KM berechnene oder kann ich darauf bestehen, den Wagen zu reparieren bzw. ihn dazu auffordern mir den kompletten Preis zurückzuzahlen, zumal cih ja schon so viel Ärger mit dem AUto hatte udn auch keinen Ersatzwagen bekommen habe (nur für 3 Tage, nciht für den ganzen Zeitraum) und ich musste dann 250 km fahren, um den Wagen nach der Reparatur wieder abzuholen.
Vielen Dank für Ihre Antworten,
"NAch mehreren Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist will jetzt der Autohändler den Kaufvertrag rückabwickeln, weil weitere REparaturen zu teuer würden."
Korrekt,
er nimmt zwar eine "Abkürzung", die ihm in der Art nicht so ganz zusteht sondern nur dem Käufer, aber auf das selbe Ergebnis hinausläuft und Dir (Käufer) eine Menge Zeit, Lauferei, Schreiberei und Ärger erspart.
Der "offizielle" Weg wäre es, wenn er jetzt eine weitere Mängelbeseitigung verweigert, Du dann eine weitere Nachfrist stellst, er dann auch wieder sich weigert und dann Du letztendlich die Rückabwicklung forderst
Kann man sich gleich am Ende des Weges treffen, viel einfacher und kommt auch nichts anderes bei raus.
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"Wenn er dieses fordert, kann er mir dann die gefahrenen KM berechnene"
Ja natürlich,
Du hattest eine Nutzung und somit steht dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung zu.
Eine Wandlung kann rechtlich nicht vom Verkäufer "eingefordert" werden, sondern nur vom Käufer, aber das wirst Du ohnehin etwas später machen, denn etwas anders kannst Du nicht machen.
Somit handelt es sich auf Seiten des Verkäufers nicht um eine Forderung, sondern um ein Angebot, für eine Sache, die Du dir ansonsten hart erkämpfen müsstest.
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"oder kann ich darauf bestehen, den Wagen zu reparieren"
Nein,
Du kannst ihn auffordern zur Mängelbeseitigung und wenn diese nicht durchgeführt wird (warum auch immer)kannst Du wandeln ("Rückabwicklung")
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"bzw. ihn dazu auffordern mir den kompletten Preis zurückzuzahlen,"
Nein,
Du hattest eine Nutzung und es gibt keine gesetzliche Grundlage etwas kostenlos nutzen zu dürfen - es kommt zu einer gegenseitigen Aufrechnung.
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"zumal cih ja schon so viel Ärger mit dem AUto hatte"
Wegen diesem Ärger hast Du schließlich das Recht auf eine Wandlung ("Rückabwicklung") ohne dem Verkäufer Schadensersatz zahlen zu müssen.
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"udn auch keinen Ersatzwagen bekommen habe (nur für 3 Tage, nciht für den ganzen Zeitraum)"
Das sieht der Gesetzgeber auch nicht vor.
Der Verkäufer hat die Kosten zu übernehmen, die zur direkten Mängelbeseitigung führen. Ein durch den Käufer genutzter Ersatzwagen hat noch nie irgendwelche Mängel beseitigen lassen.
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"und ich musste dann 250 km fahren, um den Wagen nach der Reparatur wieder abzuholen."
Das hättest Du nicht brauchen, aber wenn Du dies von Dir aus gemacht hast, kannst Du es nicht im Nachhinein nun berechnen.