Mängel nach dem Gebrauchtwagenkauf. Wer zahlt?
Ich habe jetzt seit ca. 2 Wochen einen Grand Scenic Bj.2005 mit 157775Km. Wurde beim Händler gekauft und ich bin ungefähr 800 Km damit gefahren, bin eigentlich zufrieden mit dem Wagen. So wie es jetzt aussieht, sind die Bremsen vorne schon hinüber, geben starke schleifende Geräusche von sich. Ebenso hat ein schleifendes Geräusch beim Keilriemen angefangen. Kann doch eigentlich nicht sein, oder?
Bleibe ich nun auf den Reparaturkosten sitzen, oder muß der Händler diese Mängel beseitigen? Beim Kauf war lt. seiner Aussage alles in Ordnung.
Wäre klasse, wenn mir jemand helfen könnte.
Kommt drauf an,
wenn es sich um übliche Alterung oder Abnutzung handelt, auch umgangssprachlich als "Verschleiß" bezeichnet, dann ist es Dein Problem. Genau wegen bereits vorhandener Abnutzung kostet ein Gebrauchter weniger als ein Neuwagen.
wenn es sich um einen Defekt handelt, der bei einer Besichtigung und Probefahrt nicht aufgefallen konnte, dann läuft das unter Gewährleistung und muss von einem Verkäufer kostenlos repariert werden, wenn keine gültigen Ausschlussklauseln im Kaufvertrag vorhanden sind.
Die Bremse kann sich doch nicht innerhalb von den wenigen Kilometer(800km)so verschlechtert haben, dass ich sie nun wechseln muß. Ich würde sagen, die Bremsen waren schon schlecht und der Rest waren halt die gefahrenen Kilometer. Oder liege ich so daneben? Werde mich Morgen jedenfalls mit dem Verkäufer auseinandersetzen.
Ja, ich würde auch mit dem Verkäufer reden. Wundere
Dich aber nicht, wenn er sagt "wie gesehen und probegefahren(oder auch ohne probefahren). Beim
Kauf haben die Bremsen ordungsgemäß funktioniert,
die weiteren 800 km haben ihnen den Rest gegeben.
Deshalb sollte man son Auto vor dem Kauf checken
oder von einem TÜV,Dekra o.ä. durchsehen lassen.
Das Ding nennt sich Verschleißgrenze und der Unterschied zwischen VOR der Grenze und HINTER der Grenze ist eine einzige Bremsung.
Genau diese eine Bremsung, die mit dem dadurch verursachten Verschleiß den Belag unter diese Grenze bringt.
Der Weg dahin hat natürlich deutlich länger gedauert, aber bis dahin, bis eine Bremsung vorher, war alles in Ordnung, weil nicht unter der Verschleißgrenze.
Das Sterben beginnt exakt mit der Geburt, bei Bremse, Kupplung und vielen anderen Teilen ist das nicht anders. Und den Totenschein gibt es auch ab einem exakt definierten Zeitpunkt und nicht schon 4 Wochen vorher, weil es finanzielle Vorteile hat.