Nochmal zum Parken auf Supermarktprarkplatz
Ich habe ergänzend meine Antwort an den freundlichen Helfer "Hosenmatz" nach der letzten Frage eingegeben.
Es ist eine Erklärung zur tatsächlichen
Situation und meine letzte Frage ist:
Wenn der tatsächliche Halter erst bei der Gerichtsverhandlung auftritt, mit allen Beweisen seiner Haltereigenschaft, bin ich dann raus aus der Kostenfalle und.......
der Halter auch, weil dann die neu zu stellende Rechnung weit über drei Monate nach der "Tat" erstellt wird??
(So, wie es auch bei den Kommunen der
Fall ist!?)
Danke für jeden Kommentar für jede
Antwort.
Gruß
Jennycat
Wenn der Halter erst bei der Gerichtsverhandlung auftritt, hat er halt die Gerichtskosten auch noch zu bezahlen.
Die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind doch bereits begangen. Je schneller Du anfängst, die Sache gerade zu ziehen, desto besser kommst Du im Endeffekt davon. Du hängst bereits voll mit drin und mit irgendwelchen weiteren Mauscheleien ziehst Du Deinen Kopf nicht aus der Schlinge.
Ich denke mal, Hosenmatz hat das alles bereits hinlängich erklärt und jede weitere Frage erübrigt sich.
Du bist juristisch so fähig, Du wirst das schon schaffen.
Nur so am Rande:
3 Monate beträgt die Verfolgungsverjährung zur Täterermittlung in Bußgeldverfahren (Strafe) bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
(Strafrecht - Strafprozessordnung - Wer bezahlt eine Strafe).
Bei Dir geht es um eine Schadensersatzforderung (Zivilrecht - Zivilprozessordnung - Wer bezahlt Kosten).
Frage:Warum willst Du es bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen?
Bezahl den Mist und hol Dir das Geld vom Verursacher wieder. Ansonsten laufen da Kosten ohne Ende auf.
Ich denke, diesen ominösen Fahrer, der das von "Tante Jennycat" ausgeliehene Fahrzeug besitzstandsstörend auf dem Privatparkplatz parkiert hat, gibt es gar nicht.
"Madame" schämt sich nur, zuzugeben, dass sie selbst die Übeltäterin war/ist.
Warum sollte sie sonst solche "Spirenzchen" veranstalten, um einen Dritten "leistungsfrei" von der Bezahlung von Abschleppkosten zu halten ... und jetzt auch noch den armen "Strohmann-Halter" mit in diese Sache reinziehen und ihn vor Gericht "verpfeifen"
Dickere Kanonenkugeln sind für Spatzen beim Haus&Hof-Waffenhändler ja gar nicht mehr verfügbar. ^^
Was mich in solchen Fällen immer wieder fasziniert, ist dieses komplette Fehlen von Recht/Unrechtbewußtsein, Ehre und Gewissen, sowie der Wille, sämtliche Unannehmlichkeiten des Lebens einfach auf andere abwälzen zu wollen. Scheinhalter. Ich glaub mein Hamster bohnert. Können alle froh sein, daß ich nicht Richter bin.
Das "Delegieren von Vertantwortlichkeiten" ist bereits seit einiger Zeit zu einem fragwürdigen "Volkssport" geworden