Viscolüfter abgerissen
Hallo! Hatte heute meinen 98er LT 2,5 TDI zur HU und AU in der Werkstatt. Bekam dann einen Anruf das es ein Problem bei der AU gab und der Viscolüfter ist abferissen. Habs mir angesehen und es sieht heftig aus. Kühler, Lüfter, Lichtmaschine, Verkleidung und sogar der Ausdehnungsbehälter sind kaputt. Der Meister hat mir nen Kostenangebot für die Reparatur von 1200€ in die Hand gedrückt. Verstehe nicht das ich für den Schaden aufkommen soll, den die Werkstatt verursacht hat. Der Witz dabei ist, das die Plakette schon am Auto klebt, obwohl noch nichtmal die AU gemacht wurde!
Ist soetwas bei einem von euch schon mal passiert?
Haben die den Schaden tatsächlich verursacht oder ist der Schaden dort nur aufgetreten?
Für Schäden die bei der AU durch den Sachverständigen entstehen haftet dieser auch, die haben für einen solchen Fall sich speziell zu versichern. Mit Übergabe des Fahrzeugs an die Werkstatt haftet diese für dort einstehenden schaden wenn sie nicht nachweisen kann es es um unvermeidbare Schäden geht die mit einer Reparatur verbunden ist( z.b schrauben brechen beim lösen ab )
ich würde die Zahlung verweigern und der Werkstatt mitteilen das ich einen freien Sachverständigen beauftrage der die Sache untersucht, zeitgleich natürlich einen Anwalt wenn die Werkstatt sich weigert für den schaden aufzukommen. zudem würde ich den Automobilverband über die schon geklebte Plakette informieren, das ist nicht zulässig wenn keine AU/HU gemacht wurde
Man sollte nie zwei Rechtsgrundsätze vergessen:
- keine Haftung ohne Schuld
- wer etwas behauptet, der muss es auch beweisen
Natürlich haben Prüfer eine Haftpflichtversicherung, WENN sie bei der Prüfung etwas beschädigen, dies verändert aber nichts an der Fragestellung, OB sie den Schaden verursacht haben, oder ob der Schaden nur bei der Prüfung aufgetreten ist.
Schäden bei einer Diesel AU nicht unbedingt selten, aber der Prüfer oder das Prüfverfahren ist eher nie der Verursacher für den Schaden, sondern nur der "Entdecker".
Bei der Diesel AU wird der Motor bis in den Begrenzer gedreht, liegt bei dieser Belastung ein Problem vor, das vorher nicht aufgetreten ist, weil im normalen Betrieb der Motor nie ausgedreht wurde und fliegt dann bei der AU auseinander, dann ist es kein Verschulden des Prüfers.
Die exakt gleiche Situation, wenn der Prüfer mit dem Schraubendreher ein Loch in den Schweller drückt. Der Prüfer hat zwar das Loch "gemacht", konnte dies aber nur, weil der Schweller an dieser Stelle bereits erheblich verrostet war. Die Schädigung ist durch den Rost entstanden, nicht durch den Prüfer und so lange der Prüfer nicht den Rost verursacht hat, haftet er nicht.
Der hier vorliegende Schaden ist typisch für eine Diesel-AU. Der Befestigung vom Lüfter ist bereits "tot", nur nie aufgefallen, weil nie hohe Drehzahlen und damit Belastungen auf das Ding eingewirkt haben. Passiert das dann bei der AU, zerlegt es ihn.
Dass ein Plakette erteilt wurde, kann doch völlig richtig sein. Ist die Prüfung bereits abgeschlossen gewesen, also der Defekt erst nach der Erfassung der Messwerte entstanden und diese Messwerte in Ordnung waren, dann ist die Plakette auch zu erteilen.
Dass jetzt, im aktuellen Zustand eine Prüfung nicht mehr möglich ist, ist doch kein Indiz, dass sie vorher nicht möglich war und zu dem Zeitpunkt auch bestanden wurde.
Immerhin muss eine Belastung auch erst mal eine gewisse Zeit "einwirken", bis es zu einer (Zer)-Störung kommt und in dieser Zeit kann gemessen werden und auch eine Messung abgeschlossen werden.
Selbst wenn hier tatsächlich ein schuldhaftes Verhalten vorliegen würde, betrifft das nicht die Werkstatt, denn die stellt nur die Räumlichkeiten und Messeinrichtungen für die Prüfung zur Verfügung.
Verantwortlich für und bei der Prüfung ist der durchführende Prüfer und der ist bei Durchführungsfehlern abgesichert über sein Organisation.
Erster Ansprechpartner ist damit immer die Organisation für die der Prüfer tätig ist, also TÜV, Dekra, KÜS, GÜS, ..., wer immer da auf dem Stempel bzw. Prüfbericht steht.
Und nicht vergessen, wer behauptet, dass der ausführende Prüfer einen Schaden VERURSACHT hat, der sollte das auch beweisen können, gerade bei dieser Schadenskonstellation.