Abriss des viscolüfters bei der AU
Der Halter des Viscolüfters ist bei der AU
Prüfung bei ca. 4000 U/min gebrochen und
hat erheblichen Schaden ( Teile ca. 700€) angerichtet. Wem ist gleiches schon mal passiert? LT 28 TDI Baureihe 1999 Kilometerstand 106.000
Grundsätzlich ist schon einigen Leuten etwas bei der Diesel-AU "passiert", bei etwa 1-2% geht etwas bei der AU über die Klippe, also relativ normal.
Speziell dieser Schaden nicht unbedingt, aber derartiges gehört zum "üblichen" Schadensbild bei dieser Untersuchung.
nööö, wäre damit garnicht einverstanden. pflicht der werkstatt ist VOR der au gründlich zu prüfen ( dafür bekommen sie auch geld! ) ob alles fest sitzt, da der diesel bei maximaldrehzahl enorm vibriert.
es reicht NICHT einfach die motorhaube aufzumachen, die sonde in den auspuff zu stecken und loszulegen. da hat sich die werkstatt das zu leicht gemacht und will dr das in die schuhe schieben. ich hätte mit den schaden ersetzen lassen, wenn sein muss, auch mit hilfe des rechtanwaltes.
ich kann mir schon vorstellen, was so ein viskolüfter bei 4000 touren für einen schaden anrichten kann.
martin
Bitte kein Floh in das Ohr setzen, der nicht existiert. Es passiert aufgrund der Menge der Diesel-HU nicht wenig und es wird auch nicht wenig geklagt, aber es endet immer gleich mit den gleichen 2 Begründungen:
eine Diesel-AU ist keine Überlastung der betroffenen Aggregate, sondern läuft innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen und auch im Fahrbetrieb üblichen Nutzungsparameter
da keine Überlastung durchgeführt wird und der Prüfablauf eine vorgesehene, normale Belastung darstellt, ist keine besondere Vorsicht oder Vorabüberprüfung durch das durchführende Personal notwendig.
Macht sie es, dann gut, aber sie muss es nicht machen und ob dieser Defekt bei der Überprüfung aufgetreten wäre, bezweifle ich auch noch ganz stark.
Geht bei der Prüfung tatsächlich über die Kippe, dann lag ein Vorschaden vor, der bei üblicher Nutzung bereits vor der AU eingetreten wäre.
"Problem" dahinter ist nur, dass nicht wenige Dieselfahrer besonders schonend mit dem Motor umgehen, Schäden zwar vorhanden sind, aber keine sonderliche Auswirkung zeigen, weil zB. wie vermutlich hier, der Motor keine größeren Drehzahlen und damit Vibrationen erzeugt hat und nun dann doch.
Ein bereits vorhandener Riss in einem Halter wäre selbst bei einer Vorkontrolle kaum aufgefallen, denn immerhin war er so gering, dass er (bisher) auch noch nicht komplett gebrochen ist.
Hochfrequente und harte Schwingungen können auch nicht durch Anfassen oder einfachem Rütteln simuliert werden. Immerhin ist der Wagen doch bis eben auch nicht nur in Watte verpackt getragen worden.
Hier gilt das Selbe, wie auch bei allen anderen Defekten, die bei Werkstattarbeiten entstehen. Es muss klar unterschieden werden, ob es DURCH irgendwelche Arbeiten kaputt gegangen ist, oder nur IN der Werkstatt.
Also die Lebensdauer abgelaufen war und der konkrete Zeitpunkt des Ablebens nur durch Zufall in der Werkstatt bei einem Test war aber jederzeit auch hätte vorher oder danach aufgetreten können.
Dass man selber besonders schonend mit einem Gegenstand umgeht, kann auch nicht der Werkstatt angelastet werden, die das eben nicht macht, aber immer noch keine Überlastung der Konstruktionsgrenzen durchführt.