Sind 205/55R16 91V für Ford Focus 1.6 von 2001 zugelassen?
Hallo liebe Leute,
ich habe meinen Focus Baujahr 2001 damals bereits beim Kauf u.a. mit dem "Wolf Spoiler Kit/Paket" ausrüsten lassen, d.h. Spoiler rundherum, Tieferlegung plus 205/50R16 79U auf Leichtmetallfelgen von Borbet.
2010 habe ich mir dann neue der Größe 205/55R16 91V "Premium Contact2" von Continental gekauft. Da auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Reifengröße mit 205/50R16 79U angegeben ist, wie ich dann später nachgelesen habe, bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher, das ich die neuen Reifen auch fahren darf; die neuen Reifen sind eben doch 5mm "größer" (205/55R...) als die alten(205/50R...). Dadurch haut die Anzeige auf dem Tacho mit der tatsächlichen Geschwindigkeit doch nicht mehr hin, oder? Der Händler damals(STOP+GO,Berlin Neukölln,Neue Späthstr.)hatte danach gefragt, was ich möchte und dann nach den Angaben von "Teil 1" die Reifen rausgesucht; ich habe den Verkäufer damals dummerweise nicht gleich noch mal darauf angesprochen, ob es auch die richtigen sind.
Kann mir jetzt jemand auf meine oben genannte Frage(n) eine oder mehere hilfreiche Antwort(en)geben?
Die /50 bzw. /55 sind keine mm sondern %. Die Höhe der Reifenflanke wird in Prozent seiner Breite angegeben
Bei einem 205/50 beträgt die Höhe der Reifenflanke 50% von 205mm = 102,5 mm
Bei einem 205/55 beträgt die Höhe der Reifenflanke 55% von 205mm = 112,75 mm
Eine Differenz von 10,25 mm, die eben auch den Wagen um diesen Wert abhebt oder bei "richtiger" Bereifung absenkt.
Eventuell liegt im Karosserieumbau auch der Grund für diese 10 mm, ist der Waagen eventuell zu tief ohne die "hohen" Reifen?
Der Radumfang wird mit den 55er knapp 6,5 cm größer, was 3,35% entspricht, der Tacho zeigt 3,35% weniger an.
Damit liegt die Abweichung außerhalb der in StVZO §57 Absatz 2 Anhang II Richtlinie 75/443/EWG vom 26.06.1975 festgelegten Toleranz!
Damit diese Reifen legal gefahren werden dürfen, ist sehr wahrscheinlich eine Tachoüberprüfung ggf. auch Tachoanpassung notwendig, wenn der Tacho außerhalb der zulässigen Toleranz liegen sollte.
Ansonsten zu Räder und deren Abmessung hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/R...
Ist diese Größe von Seiten des Fahrzeugherstellers serienmäßig freigegeben, dann entfällt natürlich eine Eintragung inkl. notwendiger Gutachten.
Besteht eine Freigabe nur über ein Gutachten, dann muss dieses Gutachten unbedingt auch gelesen werden, sämtliche dort aufgeführten Auflagen müssen erfüllt sein. Dort kann also auch eine Tachoprüfung/-Anpassung vorgeschrieben sein.
Wir haben diesbezüglich unsere FAQs