Mein Recht und was tuen
ach ja alles weitere regeln die geschäftsbedingungen des betriebs sowie die garantie und gewährleistungsansprüche
Hallo,
ich habe einen LandRover Freelander bj,2005 und habe vor ca,10 monaten alles neu gewechselt(Kuplung,Schwungscheibe,Drucköl usw was dazu gehört),bei einer werkstatt die eigentlich gut ist und Spezializiert auf BMW.
Nachdem ich mein Auto abgeholt habe und ca.110km zu Arbeit gefahren bin wurde es alles schlimmer ich könnte nicht mehr richtig schaltten und kaum noch biss nach Hause geschaft,die Werkstatt hatt es beseitigt,angeblich wahr ein fehler bei dem drucköl und sie haben es entlüfttet.Es ging gut biss vor 5 Tagen,dan passierte das selbe Spiel,wieder ging ich zu der selben werkstatt und lies es überprüffen und sie habe es wieder entlüfftet,das gleiche spiel, aber dafür 50euro genommen obwohl ich eine 2Jahres garantie auf die Reparatur habe(Steht in Rechnung).
Na ja,habe gedacht nicht schlimm,haupsache jetzt ist alles ok,aber doch nicht.Jetzt nach 4Tagen wieder das gleiche ich kann kaum Schalten und es wird immer schlimmer und schlimmer.
Meine Frage ist,was könnte ich am besten tuen,und was wenn sich die werkstatt weigert auf eigene kosten die Reparatur dürchzufüchren.
Bitte um Hilfe
Danke im vorraus und liebe Grüße
Hallo
Du hast eine Werkstatt/Reperaturgarantie!
Selbst dievon Dir gezahlten(verlangten)50,.€ ,sind für 2 mal Fehlleistung,eine -Frechheit-!
PS.am "Drucköl"kann kein Fehler liegen!
Es kann nur -Unwissenheit-,-schlampige Ausführung-,oder -gar nicht´s gemacht- sein !!
Du hast -Rennereien/Fahrereien ,Verdienstausfall,und brauchst (für das nächste mal) einen -Ersatzwagen- und das ist kostenlos !!
Drück diesen -Nichtskönnern-mal die Pistole auf die Brust!!
Droh mit Anwalt,kannst Du Dir ,bei diesem Delemma sowe so (fast) suchen.Verlang Deine 50,.€ ,für nicht erbrachte/erfüllte Leistungen zurück !!
Setz Dein gutes Recht durch!
Falls Du ein Schaltgetriebe hast, was ich nicht so klar raus lesen konnte, dann ist der Kupplungsnehmerzylinder defekt! Der zieht mit 99%iger Warscheinlichkeit, Luft, wodurch sich die Kupplung nicht mehr betätigen lässt. Setz dich mal in dein Auto und trete 20-30 mal die Kupplung bei laufenden Motor und versuch dann mal zu Schalten. Wenn es dann erstmal besser geht, ist die Diagnose 100%ig. Eine hydraulische Kupplung hat ausserdem kein Drucköl, sondern ganz einfache Bremsflüssigkeit....
PS.Wenn diese -Pfeifen-,Dich noch mal verarschen,suchst Du Dir einen KFZ-Sachverständigen samt KFZ-Fachanwalt!!
Erzähl es mal dem Chef -dieser-Werkstatt !
So ist das, dafür gibt es ein "hilfreich"
PS.es gibt auch eine KFZ-Handwerks-Innung !!
(Falls der Chef mehr Ärger möchte !)
Mattis
Das hast Du fein erklärt.Es gibt wirklich nicht viel entgegen zu setzen.
Frage: Reparierst Du das -music-auch jetzt?
Oder was hast Du sonst noch so an -Anzuraten-?
Gruss
Henry
@ Henry1962
Also, ich fahre bestimmt nicht quer durch Dtl., um gerade mal eine Std. (länger dauert es nämlich auf keinen Fall), einen Nehmerzylinder zu wechseln und zu entlüften. Das kann auch jeder halbwegs gute Autobastler selbst machen. Man braucht nur einen Kumpel, der beim Entlüften, das Pedal tritt...
Naja, ein Kupplungsflü.- Wechsel ist bestimmt nicht in der Garantie bzw. Gewährleistung enthalten, sondern nur die verbauten Ersatzeile. Wenn beim Wechsel der Kupplungsflü. der ganze Dreck, der in den Dichtungen saß, rausgespült wird, kann es schon vorkommen, das die Dichtung danach nicht mehr so ganz dicht ist. Das liegt dann aber auch wiederum am Fahrer, weil er sich dann nicht an die Inspektions- und Wartungsintervalle gehalten hat, wo immer die Brems- und Kupplungsflü. erneuert wird und somit vermieden wird, das sich Dreck im System ansammeln kann...
Hallo Mattis
Warum erzählst Du mir das ?
Ich fahre deswegen auch nicht quer durch D.
Du musst es nicht -mir-erzählen,sondern (siehe ganz oben)--music--.
music kann es bestimmt nicht!(auch zu zweit)
deshalb,nützt die ganze Fachkenntnis -nicht´s-
Henry
Das ist in etwa,mein Befürchten.Aber die Werstatt kann sich doch nicht mit -mehrfach- gleichmässig,nicht´s -finden- herausreden!
Die Sache noch in Kosten stellen,und das war´s ? oder ?
Damit ist -music-auch NICHT geholfen!!
Oder wie siehst Du das ?
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die in einem (Garantie)-Vertrag geregelt wird, hier hilft nur das Lesen, was man überhaupt garantiert bekommen hat. Mit Forderungen, die vertraglich nicht vereinbart sind, wird man immer auf die Nase fallen.
Was bleibt ist die gesetzliche Gewährleistung, dazu hier etwas ausführlicher was es ist und wie man es durchsetzen kann:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
Die Anforderungen des Gesetzgebers an das "Opfer" sind zwingend einzuhalten. Befolgt man das nicht wortgetreu, dann verliert man sämtliche Rechte auf eine kostenlose Mängelbeseitigung.
Hier ist insbesondere auf die Umkehr der Beweispflicht zu achten, nach 6 Monaten wird der Kunde beweispflichtig, ob es sich überhaupt um einen Gewährleistungsmangel handelt.
Ansonsten noch als Hinweis:
Verdienstausfall, Ersatzwagen und ähnliches gibt es im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht (dient nicht direkt zur Beseitigung des Mangels) und im Rahmen einer Garantie nur dann, wenn dies innerhalb der Garantiezusagen auch zugesichert wurde.
Vielen,vielen dank für euere hife,ihr habt mir sehr geholfen.Dank eueren antworten,weiß ich jetzt was zu tuen ist.LG
Du hast das Recht auf Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner seine rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Hier gilt das Werkvertragsrecht und du kannst sechs Monate deine Ansprüche geltend machen. Sollte der Mangel nicht behoben werden, kannst du dir eine andere Firma suchen und auf Kosten der eigentlichen Werkstatt den Fehler beheben lassen. Im Zweifel schalte einen Anwalt ein.
Ja,es ist einer mit Schaltgetriebe und genau so verhält sich die kupplung,also ist doch der Kupplungsnehmerzylinder kapput.Aber was ich erwehnen wollte ist das ich den Zylinder mit dem Kupplungspedall schon vor einem Jahr bei LandRover in Dortmund neu gewechselt habe.Weß nicht ob sie mir noch eine Garantie dafür anrechnen,besser gesagt auf eigene Kosten den Fehler zu beheben,oder???
Nochmals danke für euere große hilfe
mit sicherheit nicht, wer lesen kann is klar im vorteil. vielleicht sollte man das bgb mal richtig lesen und verstehen. denn da heißt es sinngemäß:
Zum Werkvertrag: Sachmangel, der in diesem oben geschilderten fall klar vorliegt.
"Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Werk (zur Info: die verrichtete Arbeit),
1. nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder,
2. nicht geeignet ist für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung oder
3. nicht geeignet ist für die übliche Verwendung.
Der Besteller (zur Info: der Kunde) hat folgende Rechte:
1. Frist zur Nacherfüllung, dann 2. Selbstvornahme (zur Info: die Verrichtung und Beseitigung des Mangel durch Dritte), Rücktritt, Minderung und 3. bei Verschulden Schadenersatz.
Noch Fragen? Ach ja das ist Stand 2010. Das letzte Jahr also. #explode#
der kunde kann dem unternehmer eine frist zur nacherfüllung setzen, dies ist voraussetzung um bei nicht oder schlechterfüllung eine selbstvornahme durchzuführen.
aber 20 jahre sind echt viel....
das ist hier der vorteil eines forums, jeder schreibt was er weiß, aber bitte:
du hast recht, ich hab meine ruhe.