Verhalten Fahrzeug mit Sondersignal (Blaulicht)
Wie verhält man sich eigentlich, wenn sich z.B. ein Krankenwagen nur mit Blaulicht (ohne Sirene) von hinten nähert. Um sein Recht auf ungehinderte Durchfahrt zu bekommen, müßte er doch noch die Sirene einschalten. Oder gilt Blaulicht alleine. In der Praxis fahren fasst alle rechts heran, wenn ein Krankenwagen mit Blaulicht ankommt. Die STVO schreibt meines erachtens hier zusätzlich Signalhorn vor. Wie ist die Rechtslage.
Diese Frage stellt sich mir nicht. Wenn sich ein Fahrzeug mit Sondersignal nähert, dann mache ich Platz, der macht das nicht aus Jux und Dollerei an.
Viele Grüße
Einsatzfahrzeugen macht man Platz, egal, wie die Rechtslage ist, sogar wenn sie nur gelb blinken. Großen schwarzen Kombis übrigens auch, wenn wir schon dabei sind.
Die Sirene wird nur dann eingeschaltet, wenn das Fzg. sich einem Verkehrsschwerpunkt (z.B. Kreuzung mit Lichtanlage, oder aus einer Nebenstrasse) nähert, um die Verkehrsteilnehmer zu warnen, die das Blaulicht nicht sehen können! Wenn man mit Blaulicht aus einer Nebenstrasse kommt, sieht das Fzg. auf der Vorfahrtsstrasse ja nicht unbedingt, dass das Blaulicht eingeschaltet ist! Also wird dort die Sirene eingeschaltet! Man muss aber immer Fahrzeugen mit Blaulicht (auch ohne Sirene, denn dann siehst Du ja das Blaulicht) den Vorrang gewähren...
Bisher war alles (halbwegs) richtig, was das "wie man sich verhalten sollte" angeht, juristisch aber komplett falsch.
StVO §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht ZUSAMMEN mit dem Einsatzhorn
...
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht ALLEIN darf nur ... zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
Es ist tatsächlich so: Die Pflicht auf "freie Bahn" gibt es nur, wenn beides eingeschaltet ist.
Hier sollte man aber ein wenig seinen Verstand einschalten, oder man liegt vielleicht selber in so einem Auto, der Sani-Fahrer lässt aus Lärmschutz nachts das Horn aus und dann findet sich vor dem ein Autofahrer, der sie StVO "genau kennt".
Auch sollte man das Gehirn einschalten, wenn so ein Krankenwagen zwar mit eingeschalteten Sondersignalen fährt, dies aber nur recht langsam mit 20 oder 30 km/h macht: nie überholen.
Der kann nicht schnell fahren, weil die hinten am Arbeiten sind. Wer überholt, wird kurz oder lang ihnen an der nächsten Ampel dann doch im Weg stehen.