Hilfe!
hallo !
es geht sich hir um mein vater,
er hatte in der ddr ein furerschein fur alle fahrzeuge ,so der ist aber weg gekommen . jezt macht er grade ein neuen , aber haben ein brief bekommen wo dinne steht das er das furungszeugnis nicht bekommt weil er mal vor 9 jahren , mit 2,0 promille am steuer erwisch wurde kein unfall keine verlezten , nur auto kaputt gefahren aber es ist schon 9 jahre her. konnen die den grund nemen ihn den furerschein zu verbieten . ????
und er muss wahrscheinlich ein ups test machen ( idioten test ) er ist mitlerweile fast 50 j. ??? bitte könnt ihr helfen ?????
es geht sonst alles kaputt kein job kein gelt nur hartz 4 das wolln meine eltern nich mehr bitte um antworten die wurden mir helfen danke !
Am besten einen Anwalt fragen aber vorher mit der Arge klären ob die sich an den Kosten für den Anwalt beteiligen.
Ich nehme mal an das die Leute, die den Ideoten Test angeregt haben, denken das der Vater ein Alkoholproblem hat.
ja die arge übernimmt das aber haben noch kein guten gefunden haben bei einen ein termin hoffe das das was bringt . ja die denken das weil mein papa einmal so viel promille im blut hatte wer er einer der öfter mal mehr trinkt und dann sich nich an regeln hällt . doch es ist nie was vorgefallen er war immer einer der sich an regeln gehalten hat und es nocht tut nur wegen den eine mal kann doch nicht die ganze sachen kaputt gehn mann das ist echt unfare ..... waren immer ehrlich immer hilfbereit und nie was getan und als dank immer wieder ein arsch tritt auf gut deutsch ( sorry ) nich meine art so zu reden aber es ist echt nerven immer wieder und wieder ums recht kämpfen zu mpüssen . trozden danke für die ehrliche antwort
Dein Vater wird sich einen Test stellen müssen ob er ein Alkproblem hat oder nicht, dabei ist egal ob er viel oder wenig trinkt, nur das wird euch zusammen mit dem Anwalt helfen
Immer "ehrlich" und "regelgerecht" zu sein, ist keine sonderlich positive Sache, sondern genau das, was der Gesetzgeber von jedem als Mindestverhalten erwartet.
Dass 2 Promille am Steuer allerdings nun nicht sonderlich regelgerecht sind, braucht man auch nicht diskutieren.
Ebensowenig was eine "Einmaligkeit" angeht, um bei 2 Promille überhaupt noch in das Auto rein zu kommen, da muss schon eine erhebliche Gewöhnung vorliegen.
Bitte nicht Gewöhnung mit Abhängigkeit verwechseln, ich habe Gewöhnung geschrieben.
Dass dies erstmalig am Steuer passiert sein soll, kann man auch stecken lassen:
Hier hat es keinerlei Gedanken daran gegeben, dass dies in dem Zustand nicht so ganz richtig ist, diesen Satz mit der Einmaligkeit benutzt jeder, somit nur eine Schutzbehauptung, denn Tatsche ist, dass man in Deutschland im Schnitt 35.000 km betrunken fahren muss, um überhaupt erwischt zu werden.
Dass hier niemand anderes verletzt wurde, ist nicht sonderlich positiv, sondern auch nur dem reinen Zufall zu verdanken. Denn das was passiert ist, steht außer Zweifel.
Täter und Opfer sollten nicht verdreht werden, Dein Vater ist erheblich betrunken gefahren, nicht "der Staat" ist da der Böse, der Andere gefährdet oder ihr Leben versaut hat.
Auch ist ihm nicht sein Führerschein "abhanden gekommen", sondern er wurde aufgrund einer schweren Straftat entzogen.
Hier sollte mal an der Grundeinstellung gearbeitet werden, denn mit solcher "Einsicht" und persönlichen Einstellung zu dem Vorfall ist die MPU schneller vorbei als man "Guten Tag" gesagt hat.
Problem ist auch nicht ein Führungszeugnis mit Voreintrag, sondern eine notwendige MPU.
Ob die Arge Kosten übernimmt, die aufgrund einer Straftat notwendig geworden sind, kann ich nicht sagen, sollte man aber nicht unbedingt davon ausgehen.
Führungszeugnis ist "nur" notwendig für LKW im Gefahrgutbereich und Personentransport in den "Bus-Klassen" D bzw. DE.
Das Führungszeugnis wird allerdings "völlig sauber" sein, da Verkehrsstraftaten nach 5 Jahren (ab Rechtskraft) gelöscht werden ("kleines" Führungszeugnis) bzw. nicht mehr bewertet werden ("behördliches" Führungszeugnis).
Hier ist es die MPU, die notwendig ist, weil "der Vorfall" mit 1,6 oder mehr Promille gewesen ist.
Mit der aktuellen Einstellung braucht man aber nicht hin, das geht nach hinten los.
Hier fehlen die Grundvoraussetzungen mit Analyse, Aufarbeitung und Vermeidungsstrategien. Mit ziemlicher Sicherheit auch ein bei diesem hohen Blut-Alkoholwert vor der MPU nachzuweisender Abstinenzzeitraum über mindestens 6, hier vermutlich 12 Monate.
Also 12 Monate regelmäßig, spätestens immer nach 6 Wochen, über die Leberwerte einen gutachterlichen Nachweis über die Abstinenz.
Um es klar zu sagen (schreiben): völlig Abstinenz, 0,0 nichts. Wie schon geschrieben, bei einem derartige hohen Wert der klare Nachweis über eine Gewöhnung und diese Gewöhnung muss erst "weg".
Somit vollständiger Verzicht auf Alk und wenn die Leberwerte dann in etwa 3-6 Monate, je nach aktuellem Gewöhnungszustand, unten sind, beginnt der Nachweiszeitraum erst.
Als weiterer Hinweis: ein mal nett gefeiert und die Leberwerte schießen hoch, fallen also beim nächsten Test mit absoluter Sicherheit auf - und es geht wieder von vorne los:
Etwa 3 Monate abwarten bis die Werte wieder unten sind und dann fängt der Nachweiszeitraum über das Abstinenzverhalten wieder von vorne an.
Eine MPU-Vorbereitung scheint mir hier unabdingbar, schon allein um sich darüber klar zu werden, was das ist und um was es da geht und zu begreifen, dass dies alles andere als ein "Idiotentest" ist.
Muss kein kostenpflichtiger Kurs sein, dass kann man auch selber machen und sich die entsprechenden Hilfen und Hinweise im Netz nachfragen und sich auch darüber "betreuen" lassen.
Da bietet sich zB. das Forum des "Verkehrsportal.de" an, da sind viele, die mit dieser Unterstützung eine MPU-Vorbereitung durchgeführt haben und die MPU dann problemlos bestanden haben.
Aber erst mal dort einlesen, was das alles ist. Es sollte einem schon klar sein, dass man als Straftäter keinen Opferstatus hat.
Bedeutet nicht, dass man mit gesenktem Kopf rumlaufen muss, sondern sich selbst als allererstes klar sein sollte, wo die Schuld liegt und man sich damit offen auseinandersetzen muss.
soweit ich sie verstanden habe meint sie eine Untersuchung nicht das Führungszeugnis
Ist bei ihr ja auch schwer zu verstehen meinst nicht?
Ich weiß hosenmatz ich meine was hälst du von ihren Schreibstil, entschuldige das ich mich nicht gleich so ausgedrückt habe.
Fand das schon merkwürdig
sag mal woher kennst Du dich mit dem Recht so gut aus bist Du Anwalt?
vieleicht kannst Du mir mal dan nen Tip geben?
so erstens : schön das hir hir seid um euch über schreibweisen lustig zu machen .
zweitens ihr seit echt keine hilfe hir da geht ihr besser nach knuddels .
drittens :
mein vater brauch den furerschein fur ein job als fernfahrer.
viertens:
mein papa hatt kein alkohol probleem .
fünftens : der fürerschein ist ihm abhanden gekommen als er damals aus der ddr abgehauen ist haben sie seine wohnung leer gereumt und weg war der fürerschein und papiere exestieren nich mehr .
sechstens : ich lass mir das nich bieten das die die zukumpft meiner eltern versauen nur wegen einem fehler im leben der schon fast jeder 2 hir macht .
siebtens :
sowas so eine straftat steht bis zu 15 jahre in der akte und nich blos 5 jahre du witzbold .
achtens : ich scheiss auf eure dämlichen komentare .....leute wie euch sollte mann hir nicht angemeldet lassen andere die richtige hilfe suchen und euch alle fragen stellt macht ihr euch lustig .
also meine eltern haben mehr anung vom leben wie ihr alle zusamm also seid nicht so vorlaut !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ps. viel spass beim lachen ich lache ebenso über euren dummen komentare da siet mann das ihr von nix ne anung habt . !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Über die Schreibweise hat sich keiner lustig gemacht aber manchmal kann man durch die Schreibweise erkennen woher man kommt.
Du selber hast geschrieben das man 2Promille festgestellt hat da lag es nahe
ein Problem zu vermuten.
Jetzt zu was unklarem. Hatte er den Schein noch als die Promille festgestellt wurde?
Soweit bekannt galt in der DDR 0,0
Zum Thema Erfahrung schau doch mal auf mein Profil.
Denke mal das ich älter bin als Dein alter Herr. Gelacht hat hier keiner.
Ach ja alle Dukomente der DDR auch die wech sind hinterlassen spuren in den jeweiligen Ämtern oder deren Nachfolgern.
Was meinst Du mit Führungszeugnis?
War der Lappen schon weck ais die Promille festgestellt wurden?
Er hat unter Alk einen Unfall gebaut klar das er zum Test muß.
Aber es muß doch Spuren geben von dem Führerschein. Die Stelle wo er mal beantragt wurde fragen.
also die papiere sind weg gekommen ja es sind keine mehr vorhanden also bitte .
und es machen sich hir viele lustig über die schreibweise oder die fragen also erzahl mir nix
Denke mal Du kommst aus Sachsen.
Dein alter Herr ist geflohen richtig?
War das nach dem Unfall?
Das wäre wichtig wegen DDR recht
Sicher machen sich einige lustig frust muß ja auch abgebaut werden, aber lies nicht nur die Antworten sondern auch die Fragen da muß man schon frust schieben wen Du verstehst?
Hier stimmen doch wieder etliche Dinge nicht, bzw. werden nicht ganz so berichtet, wie sie waren?
Wenn hier eine Flucht vor liegt, dann muss dies und das Abhandenkommen des Führerscheins vor 22 Jahren passiert sein, der Alk-bedingte Unfall war vor 9 Jahren.
Es kann ihm auch nur der Führerschein (Zettel) im Rahmen der Flucht abhanden gekommen sein, aber nicht die Fahrerlaubnis (Berechtigung).
Mit dem Alk-Unfall ist die Fahrerlaubnis dann entzogen worden.
15 Jahre im Führungszeugnis ist auch falsch.
Die Tilgungsfristen von geringen Straftaten, dazu gehören alle Verkehrsstraftaten, beträgt nur 5 Jahre. Straftaten werden grundsätzlich nach 10 Jahren getilgt, ausgenommen Mord, das sind 25 Jahre. Eine Frist von 15 Jahren in der Tilgung gibt es nicht.
Somit ist das Führungszeugnis "sauber", selbst wenn ein "behördliches Führungszeugnis" angefordert wird, findet sich zwar der Eintrag, weil dort alle jemals erhaltenen Einträge vorhanden sind, jedoch wissen diejenigen, die so ein Ding in die Hand bekommen, welche noch "Wirksamkeit" haben und welche unbeachtet bleiben (müssen).
Eine Versagung der Fahrerlaubnis aufgrund eines nicht vorhandenen oder nicht mehr zu beachtenden Eintrags ist nicht möglich.
Eine MPU-Anordnung ist 10 Jahre ab einer erkennbaren Ungeeignetheit möglich. Bei einer Verkehrsstraftat ist diese Straftat 5 Jahre in den Akten verwertbar, plus die 10 Jahre einer möglichen MPU-Anordnung sind dann insgesamt 15 Jahre. Aber eben MPU-Anordnung und nicht "wegen Führungszeugnis"
Wenn jemand etwas mit "15 Jahre" erzählt, dann kann das ausschließlich eine MPU-Anordnung sein, woanders gibt es nichts, was im Fahrerlaubnisrecht 15 Jahre Auswirkung hat.
Aber wie schon geschrieben:
So lange hier eine völlige Verdrehung der Fakten vor liegt, ausgedachte Schuldzuweisungen propagiert werden, so lange wird es nicht einen Schritt in die Lösung persönlicher Probleme geben.
Wenn schon der erste Schritt mit der Analyse vollständig verweigert wird, wird man nicht mal bemerken, dass man platt mit der Nase an der Wand steht und es niemals weiter gehen wird.
Nein, schuld sind nicht "die Anderen", sondern die frei gewählte Entscheidung unter Alkeinfluss zu fahren.
Es wird auch niemand dadurch "gebrandmarkt", denn es gibt tausende Berufe, die ohne Fahrerlaubnis auch eine Lebensunterhalt bestreiten lassen.
Was ja wohl auch die letzten 9 Jahre geklappt hat, so pressierlich kann diese Situation doch überhaupt nicht sein.
Aber selbst so eine Verkehrsstraftat "hängt" einem in Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa, nicht lebenslang am Hintern.
Nach 15 Jahren ist das erledigt. Nur eine vorfristige Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis benötigt die MPU.
Auch schon sehr merkwürdig, dass eine tatsächliche Erleichterung bei der Neuerteilung als Nachteil angesehen wird.
Man kann sich zwar hinstellen und sich darüber laut lamentieren, wird dabei auch nicht allein sein, nur sollte man mal in einer ruhigen Minute darüber nachdenken, wie weit einem das in der Situation weiter hilft.
Gerade aufgrund vorhandener Lebenserfahrung einer älteren Generation sollte einen da ziemlich schnell auf die Lösung bringen.
Man kann auch weiter kämpfen, aber der Kampf gegen die Erdrotation wird erheblich größere Chancen für einen Sieg bieten.
Eure Entscheidung, wie es weiter gehen soll.