Parken auf nicht gekennzeichneter Fläche
hallo, ich habe mein Auto auf einer Fläche zwischen Rad und Fußweg geparkt, die wie der Gehweg gepflastert war.
Zwischen Fahrradweg und Fußweg liegt ein Grünstreifen mit Bäumen, dieser wurde durch die oben genannte Fläche unterbrochen. Sie ist nicht als Parkmöglichkeit gekennzeichnet aber auch nicht mit Verbotsschildern versehen.
Parken ja oder nein? habe jetzt einen Strafzettel bekommen für Parken auf dem Gehweg. Es war aber ja eigentliche keiner? Ich stand auch niemandem im Weg?
Gruß und schonmal Danke, Alex
Wieder ein Wettbewerb, wer sich am Dümmsten stellen kann?
Wäre so ein Beitrag für ein Platz auf dem Treppchen.
Kann meinem Vorredner nur zustimmen!Dafür ein Hilfreich.
Als Lektüre würde ich dir § 12 der Straassenverkehrsordnung antragen.Dort stehen alle Regelungen zum Halten und Parken ausführlich.
Das Aufstellen von Schilder ist bei vielen der Regelungen nicht unbedingt notwendig!
Das sollte jeder in der Fahrschule gelernt haben.
Ich find´s unglaublich das solche "Experten" hier ihre Kommentare abgeben. Meint ihr denn, ich hätte nicht gesucht? Ich wollte eine Antwort, keine Beleidigigung.... Tolle Hilfe. Wenn ihr nichts zu Sagen habt haltet euch einfach raus. Und dann wird auch noch der Moderartor frech? Unglaublich und nicht zu empfehlen! Blödmänner!
Nur als Gegenfrage:
Darf ich bei Dir im Wohnzimmer parken -
ist eher kein Gehweg und Verbotsschilder sind mit Sicherheit auch nicht aufgestellt?
...
In der Fahrschule hätte man doch mitbekommen müssen, wo das Parken zulässig ist:
Am rechten Rand auf der Fahrbahn - wenn es nicht durch besondere Vorgaben verboten ist
oder überall sonst - wenn es dort durch besondere Vorgaben erlaubt ist.
Hier handelt es sich nicht mehr um Fahrbahn - somit hätte ein besondere Erlaubnis vorliegen müssen, die nach Deiner Beschreibung nicht vorhanden war.
Mit welcher Begründung vermutest Du nun, dass man dort hätte zulässig parken dürfen - und Du sonderlich schlau bist?
Unglaublich ist,mit welcher Frechheit du dein falsches Verhalten rechtfertigen möchtest.Was ist daran "frech",wenn ich dir mitteile,dass alle Parkregelungen in §12 StVO
beschrieben sind.Der Einzige,der hier beleidigend ist,bist du!