autorückgaberecht?auto zurück geben
Hallo,
habe vor ca 3 monaten einen vw golf 4 bei einem autohändler gekauft und nach einem tag stellte sich heraus das der wagen sehr viele mängel hat, wie z.b.
wasser dringt ins fahrzeuginnere (fahrerseite boden),ESP lampe geht immer wieder an(obwohl sie ausgeschaltet ist) usw.
nachdem wir den wagen schon 5 oder 6 mal dorthin gebracht hatten zum reparieren wurden diese mängel immer noch nicht behoben.
vom vielen öffnen der verkleidung vorne an der windschutzscheibe und auch von der kälte(weil ja das ganze wasser drinnen auch eingefroren ist)kam es zur spannung und die scheibe platzte und es kam zu einem riss in der scheibe.
meine frage jetzt :
kann ich das auto wieder zurück geben?
Wenn
- auf dem Fahrzeug eine Gewährleistung besteht.
- es sich bei den Mängeln auch um Gewährleistungsmängel handelt,
- zwei mal Reparaturversuche scheiterten (zwei mal für jeden Mangel)
- oder eine Reparatur von vornherein als aussichtslos fest steht,
- die Mängel erheblich sind,
dann kann das Fahrzeug unter gegenseitiger Anrechnung von Kosten und Nutzung gewandelt werden.
Grundsätzlich besteht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auch ein Recht auf Wandlung (Rückabwicklung), aber ob eine Wandlung in diesem (jedem) individuellen Fall möglich ist, muss an vielen Details geprüft werden.
heisst das das ichdas auto zurück geben kann???
danke