Parken/Minimale Durchfahrtsbreite/Einsatzfahrzeug nicht behindert?
Wir parkten, in einer engen Strasse, die ein Haus weiter ohne Wendemöglichkeit endet. Mit uns parkten die Eigentümer des Hauses, vor dem wir standen, und ein weiteres Auto an der Strassenseite (nicht auf dem Bordstein).
In einer Querstrasse kam ein Krankenwagen wegen parkender Autos kaum durch, erst nachdem ein Sanitäter die Spiegel der parkenden Autos eingeklappt hatte, klappte es.
Wir haben das Fahrzeug nicht behindert.
Als wir zurückkamen, war die eine Strassenseite der Querstrasse frei, die andere Seite hatte keine Knöllchen. In unserer Strasse hingegen hatten alle Autos ein Knöllchen.
Zwischen den den parkenden Autos auf den Seiten in unserer Strasse passte locker ein fahrendes Auto durch, das später auch noch dort parkte. Wir schätzen den Abstand auf etwa drei Meter.
Wir vermuten, dass die Sanitäter sich über die Parksituation beschwert haben. Als dann ein Ordnungshüter kam, war wahrscheinlich eines der störenden Autos weggefahren, und in unserer Strasse fiel ihm die Enge auf, woraufhin wir die Knöllchen kassierten.
Wie sollten wir nun reagieren, wenn der Brief kommt? Sollen wir uns gegenseitig als Zeugen angeben? Nutzen unsere Handy-Fotos etwas? Wie sollten wir reagieren, falls man uns (fälschlicherweise) vorwirft, wir hätten einen Krankenwagen behindert?
Je mehr wir diskutieren, desto unsicherer werden wir. Also: Danke vielmals für Ihre Hilfe!
LG
Carola
an sich eine klare sache.
dem gesetzgeber ist deine einschätzung von platz und breite egal.
ist nicht die gesetzlich vorgeschriebene mindestbreite (lag bei 3,05m) wegen parkender autos gegeben, liegt eine behinderung vor. und ehe es da ein "knöllchen" gibt, wird genau nachgemessen.
sei doch froh, dass von der zuständigen stelle nicht angeordnet wurde alle behindernden fahrzeuge abzuschleppen.
im übrigen liegt eine behinderung nicht erst dann vor, wenn auch wirklich jemand behindert wird, sondern sobald die mindestbreite wegen falsch abgestellter fahrzeuge nicht mehr gegeben ist.
Wie bereits von Janner beschrieben, nur noch etwas im Detail:
In der StVO findet sich "mindestens 3 Meter", das BGH hat es exakt auf 3,05 Meter freie Durchfahrtsbreite festgelegt.
3,04 Meter gibt Knöllchen, 3,05 ist straffrei.
Es gilt die tatsächlich vorhandene Durchfahrtsbreite, also gemessen von der Spiegelaußenkante bis zum gegenüberliegenden Randstein.
Öhm, woher wollt Ihr denn wissen, dass ihr keinen Krankenwagen behindert habt, Ihr ward doch überhaupt nicht durchgängig am Fahrzeug, könnt doch überhaupt nicht wissen, ob dieser oder ein anderer Krankenwagen durch "eure" Straße gefahren ist?
Abwarten, was kommt, ob es nur ein unzulässiges Parken an einer engen Stelle ist oder eine Behinderung eines Einsatzfahrzeugs.
Ganz herzlichen Dank für die Antworten. Da unsere Freunde in dem Haus wohnen, vor welchem wir parkten, messen die heute nochmal nach von rechtem zu linkem Spiegel. Und. Ja, die Frage ob wir einen Wagen behindert haben, können wir verneinen, nach dem Knöllchen haben die Eltern die Strasse genau beobachtet. Uns ärgert so, dass die Querstrasse leer ausgegangen ist. Wenn wir die 3,05 unterschritten haben, ist ein Knöllchen ja leider auch gerechtfertigt. Ich gehe davon aus, dass ein Parkvergehen stärker bestraft wird, wenn tatsächlich ein Krankenwagen behindert wurde, daher meine Frage hier. Nun übe ich mich also in Geduld.
Nochmals danke...
Carola
Aufhängen wird man Dich nicht:
51a - An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) - 15 €
51a.1 - mit Behinderung - 25 €
51a.2 - länger als 1 Stunde - 25 €
51a.2.1 - mit Behinderung - 35 €
51a.3 - wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist - 40 € 1 Pkt.
Na, dann ist mein Hals also gerettet! :o)
Nochmals vielen, vielen Dank und allzeit gute Fahrt.
Carola
Sei froh dass es nur ein Knöllchen gab...denke daran dass so ein Fahrzeug auch 50 cm Spielraum braucht beim herumlenken, wenn vorne gelenkt wird schwert es hinten aus, das Fahrzeug beemt sich ja nicht dadurch...die Feuerwehr z. B. ist berechtigt im Weg stehende Autos mit ihren großen Fahrzeugen/LKWs wegzuschubsen sprich Lack und Blechschaden ist dann wenn es wirklich nicht anders passte euer Problem und berechtigt keinen Autobesitzer auf Schadensersatz usw (man hätte ja auch ordentlich parken können)
Wenn natürlich in der Querstraße inzwischen welche weggefahren sind um den Soll-Zustand herzustellen ist das eher gut als schlecht, klar würde einem persönlich es glücklicher stimmen wenn der jenige das Knöllchen denn dann doch bekommen hätte, aber wenn der Krankenwagen auf dem Weg zu einem ist der dadurch wertvolle Zeit verliert weil dieses Auto eben noch da steht dann wäre man froh wenn er schon weggefahren wäre...
Ich persönlich würde lieber paar Meter weiter laufen, auch wenn es heißt 1-2 Straßen weiter wegzustehen was z. B. in Kiel nicht unübich ist
Unglaublich dass man darüber überhaupt diskutiert.
Wieviele Menschen sterben oder tragen Spätfolgen mit sich, weil ein Rettungswagen nicht zeitig wegen bequemen Beaitzer von Falsch parkenden PKW am Unfallort eintreffen. ich würde jeden Falschfahrer mal für einen Tag dazu verdonnern, mit einem Rettungswagen mitzufahren. Der wird dann nie! Mehr so parken wollen und nimmt dann sicherlich auf weitere Fußwege in Kauf.