Wir wollen uns zu zweit ein Auto kaufen!
Natürlich kann ein Kraftfahrzeug mehreren Personen gleichzeitig gehören, warum nicht. Außerdem existieren viele derartigen Situationen, weil sich irgendwelche Leute zusammentun, um gemeinsam einen besonderen Oldtimer zu kaufen, die sie sich allein nicht kaufen könnten.
Bis vor wenigen Jahren war es auch problemlos möglich, mehrere Fahrzeughalter in den Zulassungspapieren eintragen zu lassen. Da standen dann mehrere Namen drin und jeder war gegenüber der Zulassungsstelle oder auch Finanzamt (KFZ-Steuer) haftbar.
Wird aber nicht mehr gemacht, da die Behörde teilweise in privaten Streitereien drin war, weil der Eine nicht mehr in der Haltergemeinschaft drin war, aber nun wegen technischer Mängel zur Verantwortung gezogen werden soll, oder was auch immer.
Gibt es heute nicht mehr, eine Person und der werden dann auch die Hammelbeine lang gezogen, ob die Person will oder nicht.
Bei der nachgefragten Situation ist es "eigentlich" einfach: Völlig egal ob "Oldtimer-Kneipengemeinschaft" oder "wilde Ehe", es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft, deren Struktur per Vertrag geregelt sein sollte.
Zu beachten ist, dass ein Vertrag immer nur dann wichtig wird, wenn es Streit gibt, also um Geld und/oder Nutzung geht.
Somit sollte ein derartiger Vertrag immer für derartige Situation Regelungen haben, zB.:
wer ist der eingetragene Fahrzeughalter und ist damit in der Verantwortung für Versicherung, Zahlung der KFZ-Steuer und technische Mängel am Fahrzeug,
wie werden die festen Kosten aufgeteilt, also Versicherung und Steuern. Gilt hier auch "halbe/halbe" oder geht es nach der Nutzung. Nur einer nutzt das Fahrzeug und muss vollständig diese Kosten tragen oder gibt es den älteren Herren, der seiner deutlich jüngeren Lebensgefährtin sämtliche Kosten generös erstattet (mal ganz klischeehaft)
was passiert bei einer Trennung der Vertragspartner?
Wer behält das Fahrzeug zur weiteren Nutzung und hat wie viel Tage Zeit, das Fahrzeug auf sich umzumelden?
Was ist mit dem Fahrzeugwert, wie wird der Wert festgestellt und wie wird derjenige Vertragspartner "ausgezahlt", der das Fahrzeug nicht behält.
ZB. Wert im Rahmen einer Gebrauchtfahrzeugbewertung erstellen lassen und 50% des gutachterlichefestgestellten Verkaufpreises muss der "Fahrzeug-Behalter" dem Anderen innerhalb 14 Tagen zahlen.
Oder Fahrzeug wird umgehend verkauft und der Verkaufserlös wird zu gleichen Teilen zwischen beiden aufgeteilt - oder 1/3 zu 2/3, weil auch so das Verhältnis beim Kauf war.
Wie wird eine Trennung "festgestellt"? Reicht es, wenn einer diese Trennung schriftlich dem Anderen erklärt?
Also genau überlegen, welche Dinge besonders später wichtig sind oder werden können, wenn der Himmel nicht mehr rosa ist und voller Geigen hängt und genau dies vereinbaren.
Wir haben in Deutschland die sogenannte "Vertragsfreiheit", es gilt das, was vereinbart wurde, die Vertragsinhalte können (fast) frei vereinbart werden.
Es wird nur dann kritisch, wenn im Vertrag eine Seite übervorteilt wird, also zB. muss 90% beim Fahrzeugkauf bezahlen und bekommt bei der Trennung nur 10% vom Verkaufserlös.
Oder es werden irgendwelche "Strafen" vereinbart: zB. für jeden Tag, den das Fahrzeug verspätet umgemeldet / verkauft wird, zahlt der eine dem anderen 50 Euro Strafe.
Bei derartigen Missverhältnissen oder pauschalen Klauseln zu einer Abstrafung sind die entsprechenden Teile, uU. auch der gesamte Vertrag für die Tonne. Kann also nicht nur ein Anwalt in der Luft zerreißen.
Entsprechen jedoch "die beginnenden Verhältnisse" auch der vereinbarten Aufteilung bei der Trennung oder der vorhergehenden tatsächlichen Nutzung, dann gilt der Vertrag auch so, wie er vereinbart wurde.
Eine besondere Form des Vertrages oder gar Abschluss bei einem Anwalt ist auch nicht notwendig. Derartige Verträge gelten nicht als "wichtig" (gem. juristischer Definition) - wie zB. Kaufverträge von Immobilien oder Versicherungsverträge - und unterliegen keinem bestimmten Formzwang.
Hallo!
Das Problem ist folgendes: Mein Partner und ich überlegen, uns zu zweit ein Auto zu kaufen. Dh. jeder bezahlt die Hälfte des Wagens.
Da wir aber nicht verheiratet sind, wüsste ich gern, wie man so etwas schriftlich festhalten muss.
Ich gehe mal nicht davon aus, aber es wäre sinnvoll, im Falle einer Trennung, wenn der Zeitwert ausbezahlt werden müsste, oder nicht?
Im Fahrzeugbrief kann ja aber nur eine Person stehen, glaube ich?
Also wie kann man das möglichst gerecht regeln, so dass es im Vorhinein und hoffentlich nicht eintretendem Nachhinein ohne Streit verläuft?
Ganz lieben Dank!
Moin "dreadcat007"
Das hat zwar in entferntestem Sinn auch etwas mit Autos zu tun, allerdings würde ich diese Frage eher in einem "Recht-Forum" stellen ... oder besser gleich bei einem Anwalt für Vertragsrecht.
Das Auto wird vermutlich niemals 2 Personen gehören, es sei denn, ihr gründet gemeinsam z.B. eine GbR, meldet das Fahrzeug auf die Firma an und lasst den Wert des Pkw in die Firma ein. Dann würde es tatsächlich zu gleichen Teilen, beiden gehören. Im privaten Bereich sehe ich da kaum eine Lösung, die im Falle eines Falles, nicht doch wieder vor einem Anwalt endet.
m.f.g.
Raucher
Moin Linksfahrer,
wie ich schon schrieb... im Falle eines Falles endet das Ganze wieder beim Anwalt/Notar. Mal ganz am Rande bemerkt, wird vermutlich niemand einen Kaufvertrag aufsetzen, in dem zwei unterschiedliche Privatpersonen gleichzeitig und vor allem gleichberechtigt, die andere Vertragspartei bilden!? Nun bin ich kein Jurist, aber m.E. muss man dafür auch keiner sein...
m.f.g. Raucher
Dass man sich im Rahmen einer Uneinigkeit als letzten Schritt mittels Anwälten vor einem Richter trifft, liegt nicht an dem Vorhandensein von einem Vertrag, sondern an der Uneinigkeit.
In einem Vertrag vereinbaren im Voraus die Betroffenen die Dinge, wie sie im Streitfall gehandhabt haben wollen.
Hat man keinen Vertrag, dann regeln Fremde (Anwälte und Richter) nach fremden Bestimmungen (Gesetzte), die oftmals keiner von den beiden Betroffenen jemals haben wollte.
Hat man einen Vertrag, so ist dies deutlich besser, als schon von vornherein keinen zu haben.
Beispiel Scheidung, mit einem vollständigen Ehevertrag ist eine Scheidung deutlich einfacher (physisch), als wenn sich beide um jeden einzelnen Einrichtungsgegenstand zanken und der Richter dann genau so verteilt, wie es keiner von beiden haben wollte.
Ein Vertrag, bei dem eine Vertragspartei aus zwei oder mehr gleichberechtigten Personen besteht, ist eine völlig normale, übliche und tagtägliche Sache.
- Kreditvertrag mit zwei Schuldnern (Ehemann und Ehefrau)
- Mietvertrag mit zwei oder mehr Mietern (Pärchen einer "wilden Ehe",
- Wohngemeinschaft von mehreren Studenten, ...),
- Autokaufvertrag vom Malerbetrieb Müller und Sohn GBR, wo aufgrund der Bezeichnung GBR klar ist, dass Herr Müller und auch sein Sohn völlig gleichberechtigt zu behandeln sind,
- Testament, wo der "Enterbte" seine Pflichtteilsansprüche gegen jeden Erben einzeln oder als Erbengemeinschaft gleichberechtigt gegen jeden durchsetzen kann/muss
- Verkehrsunfall, wo man als Geschädigter seine Ansprüche gegen alle drei Beteiligte gemeinschaftlich erklagt, gegen Versicherung, Halter und Fahrer.
- ...
Am besten löst man das immer persönlich mit dem Autohändler. Ich stand vor wenigen Monaten mit meiner Partnerin vor dem gleichen Problem und ich hab es relativ einfach lösen können. War allerdings online http://www.auto-outlet.ch/de/home/occasionen/detail/ford-focus-20-scti-st2-3637318/ im echten Leben wurde er dann allerdings testgefahren und der Preis wurde dann erfolgreich aufgeteilt.
was ist Sache im Falle eines Streites, wenn einer das Auto gekauft und bezahlt hat und der andere den KFZ-Brief hat, der auch nur auf dessen Namen ausgestellt ist?
Ist zwar schon ein paar Tage her mit der Frage, aber:
Die Zulassungsbescheinigungen I und II ("Schein" und "Brief") stellen keine Eigentumsurkunde dar, sondern bescheinigen, dass das Auto, für das sie ausgestellt wurden, eine Betriebserlaubnis besitzt.
Der darin eingetragene Halter ist die für das Auto verantwortliche Person (TÜV, Steuer, Knöllchen...), muss aber keineswegs der Eigentümer sein. Dieser ist immer derjenige bzw. sind diejenigen, die im Kaufvertrag stehen. In diesem wird alles geregelt, was mit den Eigentumsverhältnissen zu tun hat.
http://www.raniessig.de/wem-gehoert-das-auto.html
Die Frage ist wirklich schon älter und bereits sehr gut und vollständig beantwortet worden.
Ich hätte nur die grundsätzliche Empfehlung, ein Fahrzeug lieber so zu kaufen, dass es nur einen Eigentümer und Halter hat.
Der andere Partner kann sich ja der gemeinsamen Nutzung entsprechend an den Kosten beteiligen.
Bei allen anderen Konstellationen halte ich Ärger im Falle einer Trennung für vorprogrammiert.