Kfz Privatkauf,Rückgaberecht
Guten Abend,ich habe eine frage was Rückgaberecht bei Privatkauf von Kfz angeht.Ich verkaufte mein Wagen mit einem Kaskoschaden an Privatmann,der sich das Fahrzeug von außen und von ihnen angeschaut hat.Bei anschauen haben wir einpaar kleine mängel entdeckt und uns auf ein Preis geeignet,angegeben war das Auto mit 6500€ verkauft hatte ich für 5300€ also 1200€ bin ich runter von preis wegen Schäden.Genau nach eine Woche ruft er mich an,und sagt das der angeblich bei einem Fachmann gewesen ist und Reparatur Rechnung bekommen hat von 3500€ obwohl ich von der ganzen Schäden nichts wusste,und will jetzt dass ich entweder mit preis runter gehe oder der tritt zurück von der Kaufvertrag.Die frage ist ist das möglich?
ich frage mich, wie das beim privatverkauf gehen soll, vor allem, wenn der wagen angeblich repariert worden ist.
er hat sich alle schäden in ihrem beisein angeschaut und sie haben ihm ein angebot unterbreitet, den er angenommen hat.
wenn noch ein kaufvertrag unterschrieben wurde, wo die schäden aufgelistet wurden, würde ich mir keine sorgen machen.
der wagen wurde " wie gesehen so gekauft " an ihn verkauft.
alte masche, erst kaufen und dann meckern oder angebliche schäden durch einen " fachmann " geltend machen.
Na jaaa ... ich hoffe doch, dass Du die Gewährleistung im Kaufvertrag schriftlich ausgeschlossen und keine "zugesicherten Eigenschaften" dort angegeben hast, die sich als nicht zutreffend herausgestellt haben. In dem Falle hat der Käufer keine Chance auf Anfechtung des Kaufvertrages (bzw. Minderung des Kaufpreises in beiderseitigem Einvernehmen)
Wenn der Käufer dann 3.500,-€ in sein Fahrzeug an Reparaturen investiert, isses seine reine Privatangelegenheit ... und wer bestellt, bezahlt dann auch.