Anmeldepflicht für Ausländer?
In bin als Student für zwei Jahre in Deutschland und habe ein Auto, das in Rümänien zugelassen und versichert ist. Muss ich da betreffend An- oder Ummeldung etwas unternehmen???
Deinen Wohnsitz mußt Du unverzüglich anmelden, Dein Auto binnen sechs Monaten, nachdem Du einen Wohnsitz angemeldet hast.
wenn Du deinen Wohnsitz, Meldeanschrift in Deutschland hast ! ist die Antwort ja !
und zur anmeldung in deutschland brauchst du:
- wohnsitz in deutschland
- girokonto bei einem deutschen kreditinstitut
- deutsche versicherung
Das Fahrzeug muss dort zugelassen werden/sein, wo dessen Hauptnutzung ist - das ist EU-Recht.
Diese Hauptnutzung definiert sich mit "mehr als 185 Tage innerhalb 12 aufeinander folgenden Monaten".
Dieses "mehr 6 Monate im Jahr" ist da ein wenig unpräzise und ließe mögliche Lücken, die jedoch nicht existieren:
Von August bis Mai des Folgejahren wären zwar immer nur 5 Monate in dem jeweiligen Kalenderjahr, fallen aber mit 300 Tagen innerhalb 12 (genauer sogar nur 10) aufeinander folgenden Monaten ganz sicher unter die Zulassungs- (Anmelde)-pflicht.
Auch findet man oft die angebliche Möglichkeit, dass man nur ein mal "nach Hause" fahren müsste und schon würden die 6 Monate wieder von vorn beginnen. Dem ist nicht so, es gilt und addiert sich jeder einzelne Tag der Nutzung innerhalb 12 Monaten.
Ebenso ist ein "ab 6 Monate", "nach 6 Monaten" oder ähnlich auch falsch. Es heißt: "wenn die Nutzung mehr als ... beträgt, muss das Fahrzeug im Nutzungsland zugelassen sein".
Somit muss das Fahrzeug ab dem Tage hier zugelassen sein, wenn feststeht, dass diese 185 Tage überschritten werden.
Wenn - wie hier - bereits ab dem ersten Tag klar ist, dass der Zeitraum überschritten wird, dann hat auch die Zulassung ab dem ersten Tage zu erfolgen.
Die Frist ist als "unverzüglich" beschrieben und sind üblicherweise mit 3 Arbeitstage definiert. Da man die ersten Tage vermutlich deutlich andere Dinge zu tu tun hat, wird das in solchen Fällen wie hier zwar nicht so drastisch genau ausgelegt, aber es wird schon mehr als eng, wenn man beweisen muss, dass man selbst nach 2 Monaten noch keine Zeit gefunden hat, das Fahrzeug umzumelden.
Natürlich ist es ein Unterschied, ob man etwas "falsches" macht und ob man dabei auch erwischt wird. Allerdings geht es hier um Steuereinnahmen und je nach Gemeinde werden mehr oder weniger intensive Kontrollen durchgeführt.
Regelmäßige "Kontroll"-Fahrten einige Wochen nach Semesterbeginn in studentischen Wohnvierteln - und bei vergleichbaren Zusammenhängen, zB. bei Großbaustellen - sind in vielen Gemeinden nichts ungewöhnliches.